Vielstoff-Heizungen
für Holzbrennstoffe, Halmgut und Getreidekörner - Grundlagen |
Energiepotenzial
contra Recht |
Große Bedeutung als Energiepotenzial für die Landwirtschaft wird in Zukunft der Anbau und
Verwertung von Energiegetreide ,Stroh, Heu und andere
halmgutartige Brennstoffe sowie die Energiegewinnung aus
verunreinigtem und pilzbelasteten Getreide (Abfallgetreide) etc. haben.
Das Verheizen von hochwertigen Getreide steht weniger im Vordergrund, und wenn
überhaupt nur dann, wenn durch künstliche Beeinflussung der Nahrungswert
geringer als der der Energiewert bewertet wird (d. h., wenn der Erzeuger beim
Verkauf keinen Gewinn macht).
Das war viele Jahre Tatsache, ist aber bei höheren
Getreidepreisen von Fall zu Fall zu entscheiden.
Ebenso wird das z. Z. überhaupt noch nicht in
Erwägung gezogene Energiepotential von landwirtschaftlichen bzw.
Mühlen-Abfall- und Nebenprodukten, wie
Siebreste, Spelzen, Ölkuchen
etc.
an Bedeutung gewinnen, auch bzgl. der momentan anfallenden nicht geringen
Entsorgungskosten.
Neben Getreidekorn werden auch für kleinere Anlagen besonders die
Getreide- und Abfallprodukte in Form von Pellets (Getreidepellets, Strohpellets,
oder auch Mischpellets mit einen Anteil an Regelbrennstoffen, z. B. aus Siebresten, Spelzen, Ölkuchen,
Sägespänen etc.) Anwendung finden.
Mehr unter News Getreide > Energie aus
landwirtschaftlichen Abfallprodukten
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Auch die Gärreste von Biogasanlagen können aufbereitet und zu Pellets
verarbeitet werden.
Rechtliche Situation
Die
Getreide- und Halmgutverbrennung liegt in Deutschland, Österreich etc. z. Z. noch in
einer gesetzlichen Grauzone, da nach 1. BImSchV §3 Getreide kein Regelbrennstoff ist.
In einigen anderen Ländern liegen aber seit Jahren mit einigen Einschränkungen
gute Erfahrungen vor.
Einer der Hauptgründe liegt darin, dass es hier keine
hausgemachten und unsinnigen Gesetze über die Frage der Einstufung von
Getreide als Regelbrennstoff gibt wie z. B. in Deutschland.
Es gibt eigentlich keine nachvollziehbaren Gründe dafür, dass
nur Stroh ein Regelbrennstoff ist und nicht auch Getreide, außer dass Getreide
ein Nahrungsmittel ist.
Die z. T. problematischen Verbrennungseigenschaften sind
technisch lösbar durch eine Anpassung der Brennertechnik.
Es ist zu hoffen, dass die gesetzliche Festlegung früher oder
später geändert wird.
In den meisten Bundesländern mit großen landwirtschaftlichen
Nutzflächen befasst man sich neuerdings ernsthaft verstärkt mit dem Thema oder
hat zumindest ein offenes Ohr.
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Zur Energiegewinnung geeignete Getreidesorten und Formen |
Verbrennungstechnisch geeignet als Energiegetreide sind bzgl. des Ölpreises mehr oder
weniger alle schnellwachsenden, eiweißarmen und anspruchslosen Getreidesorten
und Getreidestroh mit einem Preis < 100 €/1000
kg.
- Triticale
Verwendung bisher nur als Tierfutter, zur Ernährung nicht geeignet.
Sie eignen sich besonders gut als Energiegetreide durch einen relativ niedrigen
Protein-(Eiweiß) Gehalt.
Weniger Eiweiß bedeutet höherer Schmelzpunkt und damit weniger Schlacke.
Triticale sind durch die Kombination der Gattungen Triticum
(Weizen) und Secale (Roggen) entstanden und mit dem Ziel gezüchtet worden, die
hohe Leistungsfähigkeit von Weizen mit der Anspruchslosigkeit von Roggen zu
kombinieren.
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- Gerste
Auch reine Gerste ist durch den niedrigen Eiweißgehalt sehr gut geeignet.
- Verunreinigtes Getreide
Z. B. mit Fusarium (Schlauchpilz) oder Mutterkorn belastetes
Getreide etc. ist am Besten durch Verbrennung zu beseitigen und somit zur
Energiegewinnung.
- Getreidepellets
eignen sich Platz sparend besonders für Kleinanlagen (wie auch
Strohpellets).
Von zukünftigen Interesse ist, dass hier besonders auch
bisher nicht verwertbare Siebreste, Bruchkörner, Spelzen, Strohreste, Ölkuchen
etc. gemischt und zu Pellets gepresst werden könnten.
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Voraussetzungen zur
optimalen Verbrennung und Anwendung |
Anlagentechnische
Voraussetzungen
Anlagen zur Getreideverbrennung sind rein äußerlich vergleichbar mit Pellets
und Hackschnitzelanlagen.
Sie verfügen über eine halb- oder vollautomatische Beschickung und zusätzlich
über eine ganze Reihe technischer Besonderheiten bzgl. der besonderen
Verbrennungseigenschaften von Getreide.
Die meisten Kesselhersteller haben z. Z. ihre Pellets- oder
Hackschnitzelkessel zum Verbrennen von Halmgütern (Getreide, Getreidepellets, Strohpellets
etc.) noch nicht angepasst und freigegeben. Demzufolge gibt es am Markt auch nur wenige
geeignete Brenner- und
Kesselsysteme.
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Anwendung bzgl. örtlicher
Voraussetzungen
Getreideheizungen, besonders auch in Kombination
mit anderen alternativen Brennstoffen, bieten vorwiegend für
landwirtschaftliche Betriebe bei niedrigen Getreidepreisen eine gute
Perspektive.
Zukünftig könnte aber ein wesentlich breiterer Bereich
erschlossen werden.
Ertrag
ca. 6 t Getreidekörner
und 4 t Getreidestroh (Trockenmasse) pro ha und Jahr. Das ersetzt ca. 4000 l
Heizöl.
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Vorteile der Getreideverbrennung
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Nachwachsender Rohstoff
Nachhaltige Verfügbarkeit für energetische Zwecke,
geschlossener CO2-Kreislauf.
Preiswerter Brennstoff
Bei einen Getreidepreis (Weizen) von < 10
€/100 kg (10 €/dz) liegen die Energiekosten deutlich unter den Kosten mit Öl
und Gas (s. Tabelle für Pflanzenbrennstoffe >
Brennstoffdaten).
Energiepreis auf den Heizwert bezogen: 0,025 €/kWh.
Im Vergleich schwankte der Ölpreis seit 2002
zwischen 0,032 und 0,061 €/kWh.
Bei höheren Getreidepreisen sinkt natürlich die Wirtschaftlichkeit der
Getreideverbrennung. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ist zu empfehlen.
Gute mechanische/ physikalische Eigenschaften
- Hohe Dichte, gute Rieselfähigkeit, Logistik
für Ernte
- Lagerung und Fördertechnik in der
Landwirtschaft vorhanden
- einfache Zuführung über Förderschnecken in den
Brennraum
- Vergleichbarer Heizwert mit Holzbrennstoffen
(2,5 kg Getreide = 1 l Öl)
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Deponierung zukünftig nicht mehr möglich
Laut TA Siedlungsabfall ist die Deponierung ab 2005 nicht mehr
erlaubt. Die Verbrennung von fusariumbelastetem Getreide vernichtet
Krankheitserreger zuverlässig.
Energiegetreideanbau auf Stilllegungsflächen erlaubt
Lt. EU-Verordnung Nr. 587/2001 vom 26.3.01 darf Getreide auf
eigenen Stilllegungsflächen für die energetische Verwertung angebaut werden
und auf eigenen landwirtschaftlichen Betrieben verbrannt werden.
Zusätzliche Beihilfe für Energiepflanzen auf
Nichtstilllegungsflächen
Lt. Erlass der
Verordnung-EG Nr. 1782/03 wird eine jährliche Beihilfe von 45 €/ha für
den Anbau von Energiepflanzen (z. B. für Biogasanlagen) zusätzlich zu den
sonstigen Flächenprämien gezahlt.
Für diese
Energiepflanzenprämie können alle landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden,
die nicht konjunkturell stillgelegt werden.
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Nachteile der Getreideverbrennung
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Problematische Inhaltsstoffe
- Asche
Der hohe Mineral- und Aschegehalt erschwert einen sauberen
Abbrand mit möglichst geringen Emissionen.
Der Erweichungspunkt liegt bei ca. 700°C (Holz bei 1200°C), was
bei Verbrennungstemperaturen von ca. 1000°C zu Verschlackungen führt. Dem kann
durch verschiedene Maßnahmen (s. Technik) entgegengewirkt werden.
- Staubemission
Die hauptsächlich durch die Asche
verursachte Staubemission überschreitet die zulässigen Grenzwerte bei den
meisten Getreidesorten nach der
1.BImSchV (150 mg/m³ Rauchgas).
Eine Ausnahme bildet Gerste mit 130 mg/m³.
Durch geeignete technische Maßnahmen wird der geforderte Wert
bei einigen wenigen Herstellern jedoch eingehalten.
- Stickstoff
Die durch den hohen Proteingehalt verursachten Stickstoffemissionen
liegen deutlich über den Grenzwerten der 4. BImSchV/ TA Luft (250 mg/m³), die
für Anlagen > 100 kW greift.
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Bei Anlagen bis 100 kW Feuerungswärmeleistung
existiert allerdings nach der 1.BISchV für Kleinfeuerungsanlagen kein
Grenzwert für NOx.
Auch durch gezielte Kulturmaßnahmen lässt sich der
Stickstoffgehalt nur wenig beeinflussen. Von der Brennstoffseite besteht keine
Möglichkeit, die Entstehung von NOx bei der Verbrennung zu vermeiden.
- Chlor
Der durch Düngung überwiegend im Halm angelagerte Chlor kann
trotzdem bei der Verbrennung der Körner zu einer Aufkonzentrierung
(Bildung von Salzsäure) und damit zu Kesselkorrosionen an den kälteren Teilen der Wärmetauscher führen.
Weiterhin besteht die Gefahr von Chloremissionen, zu den
schädlichsten gehöre Dioxine und Furane.
Geruchsbelästigungen
Können besonders im Teillastbetrieb und beim An-
und Abfahren der Anlage auftreten.
Abhilfe durch ausreichend große Pufferspeicher
und Vermeidung von Gluterhaltungsbetrieb.
Förderung
Eine finanzielle Förderung nach dem Marktanreizprogramm des
Bundes ist z. Z. unwahrscheinlich.
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Ethische Bedenken |
Es lassen sich zahlreiche moralische und andere Argumente für
und gegen die Verbrennung von Getreide anführen.
Öl und Strom sind viel zu kostbare Energien, um sie nur zu
verheizen! Und der Hunger in der Welt wird mit oder ohne Getreideverbrennung
auch nicht weniger. Hier sind ganz andere Interessen im Spiel.
Außerdem werden auch andere nachwachsende Rohstoffe, die
ursprünglich für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion erzeugt wurden, für
stoffliche oder energetische Zwecke eingesetzt (Biodiesel aus Pflanzenöl,
biologisch abbaubare Materialien aus Kartoffel-, Mais- oder Getreidestärke)
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Es fallen auch größere Mengen von nicht mehr für Nahrungszwecke
verwertbares Getreide an, welches entsorgt werden muss. Am gründlichsten durch
Verbrennen.
Auch
Mühlenabfallprodukte etc. sind zur Energiegewinnung interessant.
Solange der Landwirt mit dem Getreideanbau für
Nahrungszwecke einen akzeptablen Gewinn erzielen kann, wird er es auch nicht
zur Energiegewinnung verbrennen. Auch dann nicht, wenn der Heizwert höher bewertet wird, wie der
Nahrungswert.
!
Jede Pflanze verbessert unsere Umwelt!!!
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Rechtliche Situation |
Nach der 1.BImSchV ist Getreide kein Regelbrennstoff wie Stroh
und ähnliche pflanzliche Stoffe. Die Auslegung, ob Getreide ein strohähnlicher
Brennstoff ist oder nicht, ist Sache der Länder.
Situation in den Ländern
Die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen,
Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen und das Bundesumweltministerium lehnen
den Einsatz von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen z. Z. ab. (Wie lange noch???)
In Bayern besteht noch keine eindeutige Regelung. Auf Antrag
kann das zuständige Landratsamt Ausnahmegenehmigungen erteilen.
In Thüringen ist das Getreide als strohähnlicher Brennstoff
eingestuft und die Verbrennung damit erlaubt (auch infolge des hohen Anfalls
von fusariumbelastetem Getreide).
Fusarium:
Pilzkrankheit bei Getreide, die sowohl die Ähre als auch den
Halm befallen kann.
Wer also Getreide verbrennen möchte, sollte sich auf jeden Fall
rechtzeitig mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um
die rechtliche Situation vor Ort zu klären und ggf. eine Ausnahmegenehmigung
einholen.
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Kleinfeuerungsanlagen >15 bis 100 kW
Hier greift die
1. BImSchV. Für den
Fall, dass Getreide als strohähnlicher Brennstoff anerkannt und eine
Ausnahmegenehmigung erteilt wird, endet für diesen Brennstoff der
Kleinfeuerungsbereich bei 100 kW Feuerungswärmeleistung (bei
fossilen Brennstoffen (Öl, Gas) liegt die Grenze bei 1000 kW).
In diesem kleinen Bereich wird von den Herstellern in d. R. nur
die Nennwärmeleistung angegeben. Unter Berücksichtigung des
Kesselwirkungsgrades kann die Feuerungswärmeleistung berechnet werden.
Anlagen >100 kW Feuerungswärmeleistung
Hier greift die
4. BImSchV mit den Emissionsgrenzwerten
der TA Luft, was nicht nur mit einem erhöhten Aufwand für
Genehmigungsverfahren und Rauchgasreinigung verbunden ist, sondern auch
deutlich höhere Investitions- und Betriebskosten verursacht.
Kleinfeuerungsanlagen < 15 kW
Nach der
1. BImSchV dürfen nur Holzbrennstoffe
eingesetzt werden.
D. h., dass in Pelletöfen unter 15 kW zur Wohnraumaufstellung
Getreide nicht verbrannt werden darf.
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Genehmigungsrecht
(Stand 2009) |
Regelbrennstoffe
In der 1. BImSchV werden
die Brennstoffe aufgeführt, die in Kleinfeuerungsanlagen genutzt werden
dürfen.
Neben verschiedenen Holzbrennstoffen werden u. a. auch "Stroh und
ähnliche pflanzliche Stoffe" als Regelbrennstoffe ausgewiesen.
Als strohähnliche Energiepflanzen gelten z. B. Elefantengras
(Miscanthus), Schilf, Heu und Maisspindeln.
1. Einsatz von halmgutartigen Brennstoffen
in genehmigungsfreien Feuerungsanlagen (15 bis 100 kW)
So ist der Einsatz von halmgutartigen Brennstoffen wie z.B.
Miscanthus, Strohhäcksel und Strohpellets in genehmigungsfreien
Feuerungsanlagen von 15 bis 100 kW (Kleinfeuerungsanlagen) gemäß der 1. BImSchV, unter
Berücksichtigung der 4. BImSchV, gestattet.
Getreidekörner sind in den
Erläuterungen zur 1. BImSchV hingegen nicht explizit aufgeführt und demnach
nicht als Regelbrennstoff zugelassen.
Mehrere Bundesländer regeln inzwischen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
für das Heizen mit Getreide in Erlassen mit zum Teil verschärften
Emissionsgrenzen und Anforderungen an die Herkunft und Beschaffenheit des
Getreides als Brennstoff.
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2. Einsatz von halmgutartigen Brennstoffen
in genehmigungspflichtigen Feuerungsanlagen (> 100 kW)
In Feuerungsanlagen mit Nennleistungen > 100 kW kann sowohl
Getreide als auch Halmgut als Brennstoff eingesetzt werden.
Für diese genehmigungspflichtigen Feuerungsanlagen ist gemäß der
4. BImSchV allerdings ein aufwendiges Zulassungsverfahren nach § 19 BImSchG
erforderlich (bei Holz erst ab 1 MW Feuerungswärmeleistung).
Dabei muss die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der TA-Luft –
wie sie für Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 1 MW gelten –
nachgewiesen werden.
Feuerungswärme-leistung |
Holz |
Stroh und Halmgut |
Getreidekörner |
bis 15 kW*
|
1. BImSchV |
1. BImSchV
Einsatz nicht erlaubt |
1. BImSchV
Einsatz nicht erlaubt |
15 bis 100 kW
(Kleinfeuerungsanlagen) |
1. BImSchV |
1. BImSchV |
Einsatz
nur mit Sondergenehmigung |
100 kW bis 1 MW |
1. BImSchV |
4. BImSchV mit TA
Luft |
4. BImSchV mit TA
Luft |
über 1 MW
|
4. BImSchV mit TA
Luft |
4. BImSchV mit TA
Luft |
4. BImSchV mit TA
Luft |
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Novellierung der 1.BImSchV |
Die wichtigsten Änderungen
- Verschärfung der derzeit gültigen Emissionswerte
- Wegfall der Leistungsgrenze für nicht messpflichtige Anlagen
(<15 kW)
- Wiederkehrende Messungen auch für Scheitholzanlagen
- Erleichterung bei der Festlegung der Messturnusse
- Verzicht auf Staubmessungen bei Pelletkesseln
Ob Getreide als Regelbrennstoff mit besonderen Anforderungen an
die Emissionswerte in die neue
1. BImSchV mit aufgenommen wird ist noch unklar.
Das zuständige Umweltbundesamt will auch Getreide als
Regelbrennstoff mit aufnehmen.
Auch Mischpellets sollen nur dann als Brennstoff
zugelassen werden, wenn die Mischpartner auch als Regelbrennstoff zugelassen
sind.
|
In den ersten 4 Jahren nach Inkrafttreten der Novelle sollen
aber nur Landwirte, Händler und Mühlen damit heizen dürfen.
Erst danach wäre der der neue Brennstoff auch für Privatleute
zulässig.
Getreidefeuerungsanlagen, die durch technische Verbesserungen
in der Lage sind, den jetzigen Staubwert von 150 mg/m³ Abgas einzuhalten,
werden durch eine Verschärfung der Grenzwerte wahrscheinlich bei den
Emissionsmessungen durchfallen.
Eine Verminderung der Staubemission könnte dann nur noch mit z.
B. sekundären Entstaubungseinrichtungen etc. möglich sein, die die Investitionen
je nach Anlagengröße mehr oder weniger erhöhen.
(Diskussionsstand Sommer 2004)
|
Einsatzbereiche |
Probleme |
Körner oder Pellets eignen sich auch für Anlagen < 100 kW.
Ganzballenfeuerungen für Stroh werden wegen der wesentlich höheren
Investkosten erst bei Anlagen mit weit über 100 kW angewendet. |
Bei der Verbrennung von Stroh und Pellets aus Getreidestroh sind ähnliche Probleme zu beachten
wie bei Getreide.
Allerdings ist Stroh in den meisten
Bundesländern als Regelbrennstoff eingestuft und somit keine
Sondergenehmigungen erforderlich. |
Technische Besonderheiten bei der Verbrennung von
Getreide und Strohpellets
(Quelle: FNR)
|
Z. Z. besteht noch ein großes
Entwicklungspotential bei der Optimierung der Verbrennung von Getreide, Stroh
und Halmgut.
Es wird an Maßnahmen gearbeitet, um Holzfeuerungsanlagen
(für Pellets und Hackschnitzel) an dem Brennstoff Getreide und Halmgut anzupassen.
|
Wir planen und realisieren
Kleinfeuerungsanlagen (<100 kW) für Getreide und andere pflanzliche
Brennstoffe und beraten Sie.
Wir zeigen Ihnen die Lösungen aber auch die
derzeitigen Probleme! |
Verschlackungen
|
Eingrenzung der Staubemissionen |
Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung von Verschlackungen
wie z. B. Ascheschieber, wassergekühlte Verbrennungsroste oder Brennmulden.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der
Zumischung von 1 bis 2% Branntkalk, der im
Vorratsbunker dem Getreide zugemischt wird. Durch das so veränderte Verhältnis
von Calcium zu Kalium lässt sich eine Ascheerweichung verhindern.
Die Ascheerweichungstemperatur ist u. a. vom Ca/K-Verhältnis im
Brennstoff abhängig.
|
Um die Staubemissionen einzugrenzen, reichen
nach bisherigen Erfahrungen zur Staubabscheidung Zyklone in d. R. nicht aus (für Anlagen >100 kW).
Es müssen z. B. Gewebefilter mit wesentlich höheren
Wartungs- und Investitionsaufwand verwendet werden.
Gewebefilter werden für keine Leistungsbereiche kaum angeboten.
Die Kosten wären für kleine Anlagen auch unverhältnismäßig hoch.
Für Kleinfeuerungsanlagen gibt es mittlerweile bezahlbare
Filtertechnik, z. B. Filterpatronen mit Stützgewebe (Fa. Winkel/KÖB), die den
Staubgehalt im Rohgas von 200-600 mg/m³ auf weniger als 10 mg/m³ vermindern.
|
NOx-Emissionen |
Stickoxydbildung kann auf verschiedenen Reaktionswegen
erfolgen:
- NOx-Bildung aus Stickstoff im Brennstoff
- Thermische NOx-Bildung
- Prompte NOx-Bildung
Für Biomassekleinfeuerungsanlagen (<100 kW) ist bzgl.
der der erreichbaren Temperaturen im Feuerraum (ca. 900-1200°C) fast
ausschließlich der Stickstoffgehalt im Brennstoff für die NOx-Bildung
verantwortlich.
Es gibt somit prinzipiell einen unmittelbaren Zusammenhang
zwischen den Brennstickstoffgehalten, den NOx-Konzentrationen im Abgas und dem
eingesetzten herstellerspezifischen Feuerungssystem.
Die höchsten Werte treten bei Körnern und
Mühlennebenprodukten auf mittlere bei Halmgutpellets und
Brennstoffmischungen und die niedrigsten bei holzartigen Brennstoffen.
Zwischen den Getreide- und Halmgutfeuerungsanlagen einzelner
Hersteller gibt es bzgl. der NOx-Werte
im Abgas beträchtliche Abweichungen.
Bei den Getreidearten sind die Unterschiede vom
Rohproteingehalt abhängig.
Winterroggen, Wintergerste und Triticale weisen niedrigere
Werte auf wie z. B. Weizen und Hafer.
|
Für Anlagen mit einer thermischen Leistung >100 kW <
1000 kW,
für die die 4. BImSchV und damit die TA-Luft einen Grenzwert von 0,5
g/m³ NOx bzgl. eines Restsauerstoffgehaltes im Abgas von 11% festlegt, können
die Grenzwerte für Getreide ohne zusätzlichen Maßnahmen nicht eingehalten
werden.
Zur Reduktion der NOx-Emissionen müssen
technische
Maßnahmen ergriffen werden, für die z. Z. noch keine marktreifen und
wirtschaftlichen Lösungen vorliegen.
Praktikabel wäre mit mehr oder weniger Wirkung seitens der
Brennstoffe evtl. eine
Mischung mit holzartigen Brennstoffen, keine Düngung mit Stickstoff etc.
Lösungsansätze und Tests in FNR-Projekten:
- Maßnahmen im Feuerungsbereich (Luftstufung, Abgasrückführung)
- Zugabe eines stickstoffhaltigen Reduktionsmittels
- Porenbrenner (FLOX Brenner mit flammenloser
Verbrennungsreaktion)
Problematisch bei den bisherigen Möglichkeiten ist immer noch
der wirtschaftliche Einsatz in Kleinfeuerungsanlagen.
Quelle: TTL, Dr. habil. Vetter
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Reinigungsintervalle
|
Chlorkorrosion |
Die Reinigungsintervalle sind wesentlich kürzer
gegenüber Holzbrennstoffen.
Der Brennraum ist bei einfachen Kesseln ohne beweglichen Rost einmal täglich zu kontrollieren und anfallende Schlacke aus dem Brennraum
zu entfernen. Eine automatische Entaschung ist somit nicht möglich.
Bei Kesseln mit Schub-/ Treppenrost etc. besteht dieses Problem nicht
(bessere, aber auch teuere Lösung, bei automatischen Anlagen unbedingt
erforderlich).
|
Zur Vermeidung von Chlorkorossionen wird in großen Anlagen zur
Bindung der Schadstoffe z. B. Kalkhydrat in den Brennraum eingedüst, das
anschließend durch Gewebefilter aus dem Rauchgas wieder abgeschieden wird.
Denkbar ist das auch für kleine Anlage.
In der Praxis gibt es sehr unterschiedliche Erfahrungen. Bei
einigen Anlagen treten schon nach kurzer Zeit sehr starke Korrosionen auf,
während andere Anlagen relativ lange Laufzeiten ohne Korrosionserscheinungen
aufweisen.
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Brennstoffmischung |
Beschickung |
Gut
bewährt hat sich nach unseren Erfahrungen in der Praxis eine Mischung
von Getreide mit Holzpellets oder Hackschnitzel oder auch Mischpellets
mit einen Anteil an Regelbrennstoffen.
Sinnvoll ist auf jeden Fall, die Heizung für mehrere Brennstoffe
auszulegen (Vielstoffheizung) oder zu kombinieren, z. B. Pellets, Getreidekörner etc. und Holz.
|
Die Beschickung vom Lager zum Vorratsbehälter am Kessel kann
vollautomatisch über Förderschnecken, Gebläse etc. erfolgen.
Bei kleinen Anlagen ist u. U. auch eine Beschickung des
Vorratsbehälters von Hand akzeptabel.
Die Beschickung des Brenners (aus dem Brennstoffmagazin)
erfolgt grundsätzlich automatisch über Schnecken (z. B. Stokerschnecke).
|
Kesselleistung |
Zusammenfassung |
Bei der der Getreideverbrennung ist gegenüber Holz mit einer
kleineren Wärmeleistung der Kessel zu rechnen.
Die Kesselleistung ist demzufolge entsprechend größer zu
dimensionieren. |
Zwischen den einzelnen Herstellern von Getreide- und
Halmgutfeuerungen gibt es bzgl. Einhaltung der Emissions-Werte
im Abgas und Feuerungstechnik z. T. erhebliche Unterschiede.
Teilweise können die Werte nur durch Zumischung mit holzartigen
Brennstoffen verbessert werden. |
Emissionsfaktoren von
verschiedenen Feuerungsanlagen
|
Stoff |
Einheit |
Erdgas |
Heizöl
EL |
naturbel.
Holz* |
Stroh |
Getreide |
CO |
mg/m³
mg/MJ |
26
7 |
256
13 |
5.182
3.628 |
170
120 |
200
140 |
NOx als
NO2 |
mg/m³
mg/MJ |
70
19 |
200
46 |
100
69 |
330
230 |
600
420 |
SO2 |
mg/m³
mg/MJ |
2
0,5 |
320
77 |
7
5 |
k. A. |
100
10 |
HCI |
mg/m³
mg/MJ |
k. A. |
k. A. |
1
0,7 |
60
42 |
50
35 |
Staub |
mg/m³
mg/MJ |
0,1
0,03 |
9
2,1 |
33
23 |
170
120 |
150
105 |
PCDD/F
(Dioxine) |
mg/m³
mg/MJ |
0,006
0,0017 |
0,005
0,0011 |
0,07
0,051 |
0,7
0,5 |
k. A. |
|
Die Messwerte des LfU (Landesamt für Umwelt) wurden aus
Versuchen bei Heizkesseln zwischen 4 und 25 kW ermittelt.
*) Die hohen CO2-Emissionen der Holzfeuerungsanlagen ergaben
sich aus Praxisuntersuchungen im Bereich von Haushalten und Kleinverbrauchern
(auch Kamin- und Kachelöfen).
Bei modernen Anlagen, guter Wartung und ordnungsgemäßen Betrieb
sind die Werte deutlich kleiner.
(Quelle: C.A.R.M.E.N., LfU)
|
Für
wesentlich mehr Informationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen
Fachberatung jederzeit gerne zur Verfügung.
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