Biomasseheizungen
für feste Biomasse - Grundlagen
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Wir planen und realisieren Biomasseheizungen für Stückholz, Holzpellets, Holzbrikett, Hackschnitzel,
Halmgut (Getreidekörner,
Getreide-/ Strohpellets etc.),
Kakaoschalen, Kirschkerne etc.
Mit der Erhöhung der Öl-, Gas- und Strompreise ist die Akzeptanz von
Biomasseheizungen ständig gestiegen.
Sie erfordern u. a. einen etwas höheren Platzbedarf, eine preiswerte
Beschaffbarkeit und Lagermöglichkeit des Brennstoffes, bei Stückholz auch
etwas körperliche Arbeit und in der Regel auch höhere Investitionskosten.
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Vor allem im ländlichen Bereich liegen schon viele Voraussetzungen für diese
Systeme vor.
Vom Komfort im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen gibt es mit modernen Systemen
kaum große Einschränkungen.
Eine Kombination dieser Systeme mit Öl, Gas und E-Energie ist möglich.
Diese Lösungen sind auch in Hochwassergebieten bzgl. der
Schadstoffrisiken für die Umwelt bei Havarien absolut unproblematischer als
Ölheizungen.
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Kosten von
Biomasseanlagen |
Biomasse hat keine finanzkräftige Lobby, wie Öl, Gas oder
Strom!
Hoher technischer Standard bedeutet im Falle der
Biomassenutzung auch, dass diese Technologie im Vergleich zu den etablierten
Gas- und Ölfeuerungen leider noch teurer sind.
Außerdem ist es technisch aufwendiger, einen
Festbrennstoff effizient und emissionsarm zu verbrennen als einen gasförmigen
oder flüssigen Energieträger.
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Somit liegen die
Anschaffungskosten für Biomassefeuerungen je nach Leistungsgröße mindestens um
etwa das 1,5 - 2 Fache über denen vergleichbarer fossiler Feuerungen.
!
Genaue Kalkulation im Rahmen unserer
Lösungskonzepte >
Fachberatungen.
Dieser finanzielle Mehraufwand lässt sich allerdings durch die
Ausschöpfung der bestehenden staatlichen Förderprogramme zu einem kleinen Teil
ausgleichen.
Info > Fördermittel
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Förderung von
Biomasseheizungen |
1. KfW-Förderprogramme
Holzheizungen (Holz, Pellets,
Hackschnitzel) als geförderte
Energiesparmaßnahme
Im Mai 2003 wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
das CO2-Gebäudesanierungprogramm mit einem Teilschuldenerlass
erweitert. In Anspruch nehmen kann ihn jeder, der seinen Altbau auf das
von der EnEV vorgegebene Niveau eines Neubaus saniert (Nachweis
erforderlich).
Im Neubau sind die Kfw-Förderprogramme für
Energiesparhäuser interessant. Einen zinsgünstigen Kredit erhält jeder,
dessen Haus jährlich maximal 40 bzw. 60 kWh/m²a Primärenergie verbraucht.
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Mit
dem in der EnEV nun endlich festgeschriebenen Primärenergiefaktor ist das für
Holzkessel kein Problem.
Eine Pellettfeuerung erfüllt erfüllt somit auch die
Anforderungen für das KfW-Energiesparhaus 40 (Primärenergiebedarf 40 kWh/ m²a)
(> EnEV-energetische Zusammenhänge).
Lange mussten sich
Bauherren gedulden, bis die Neuerung der Norm in den KfW-Richtlinien verankert
wurden.
2. Bundesförderung (BAFA)
Stückholzfeuerungen mit Holzvergaserkesseln, automatisch
beschickte Pellets- und Hackschnitzelanlagen werden z. Z. noch über die
Bundesförderung > Fördermittel bezuschusst.
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Verbrennungsgrundlagen für feste Brennstoffe
(Quelle:
FNR) |
Begriffe |
Flüchtige Bestandteile
sind
Zersetzungsprodukte der organischen Substanzen (meist brennbare Gase), die
entweichen, wenn biogene Festbrennstoffe erhitzt werden.
Holzbrennstoffe
haben einen hohen Anteil an flüchtigen Bestandteilen, ca. 74 bis 83%,
Getreidestroh ca. 76
bis 74%, Kohle ca. 45 bis
63%.
Durch den hohen
Gehalt an flüchtigen Bestandteilen, eignen sich biogene Festbrennstoffe auch
für die Vergasung.
Verbrennungswasser und Taupunkt
Das bei der
Oxidation eines wasserstoffhaltigen Brennstoffs chemisch gebildete Wasser wird
als Verbrennungswasser bezeichnet.
Ferner wird auch das
bei feuchten Brennstoffen eingetragene Wasser in der Feuerung verdampft und
mit dem Abgas ausgetragen.
Der gesamte
Wassergehalt bestimmt den Taupunkt der Abgase.
Z. B. beträgt der
Taupunkt bei einem Luftüberschuss von 1,5 für trockenes Holz 45 °C und für
nasses Holz 62 °C.
Bei Unterschreitung
des Taupunktes fällt Kondensat an, welches meistens unerwünscht ist. |
Luftüberschusszahl λ
Um eine vollständige
Oxidation der im Brennstoff enthaltenen oxidierbaren Verbindungen
sicherzustellen, wird in d. R. Verbrennungsluft im Überschuss zugeführt.
Der Grad des
Luftüberschusses wird mit der Lambda-Zahl beschrieben.
Verbrennung
Kohlenstoff (C) oder Wasserstoff (H) werden in Gegenwart von Sauerstoff (O2)
unter Energiefreisetzung zu Kohlenstoffdioxyd (CO2)
oder Wasser (H2O)
oxidiert.
Lambda = oder >1
Vergasung
Wird z. B.
Kohlenstoff (C) nur zu Kohlenstoffmonoxid (CO) oxidiert und damit
teilverbrannt (Lambda<1>0), spricht man von einer Vergasung.
Pyrolyse
ist eine Verbrennung
unter Luftabschluss, Lambda = 0. Hierbei entstehen Pyrolyseöle (Teere). |
Verbrennungsablauf |
Vereinfachte
Betrachtung:
- bis ca. 100°C Erwärmung des
Brennstoffs
-
ab ca. 100°C Trocknung
durch Verdampfung und Wegtransport des Wassers
- ab ca. 150°C pyrolytische
Zersetzung
- ab ca. 250°C Vergasung des
wasserfreien Brennstoffs
mit Sauerstoff zu brennbaren Gasen (CO,
CH) und festen
Kohlenstoff (C) |
- ab ca. 500°C Vergasung des
festen Kohlenstoffs
mit CO2,
Wasserdampf und Sauerstoff zu Kohlenstoffdioxid
-
ab ca. 700 bis 1400°C Oxidation
der brennbaren Gase
mit Sauerstoff zu
Kohlenstoffdioxid und Wasser
- Wärmeabgabe der Flamme
an die umgebenden Feuerraumwände und den neu
hinzugeführten
Brennstoff |
Anforderungen an die Feuerungskonstruktion |
Besonders durch den
hohen Gehalt an flüchtigen Substanzen biogener Brennstoffen gelten
grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
- Zufuhr von
Oxidationsmittel (Luft) im Überschuss
- ausreichend lange
Verweilzeit des Brenngas/ Luftgemisches
in der Reaktionszone
- ausreichend hohe
Verbrennungstemperaturen
- gute
Vermischung der Brenngase mit Verbrennungsluft durch
hohe Turbulenz
- räumliche
Trennung der Primärluftzuführung im Glutbett vom
Gasausbrand mit der Sekundärluftzufuhr in der
Nachbrennkammer. Beide Zuluftströme
sollten getrennt regelbar sein.
|
Die Primärluft
beeinflusst damit die Feuerungsleistung, während die Sekundärluft für
die vollständige Verbrennung der brennbaren Gase verantwortlich ist.
- möglichst
niedriger Luftüberschuss ermöglicht Nutzung von
feuchten Brennstoffen
- wärmedämmende
Auskleidung des Primär- und
Nachverbrennungsraumes zur Erreichung einer
hohen Verbrennungstemperatur
Besonderheiten bei Halmgütern
Bei trockenen
Brennstoffen, deren Aschen zur Verschlackung neigen (Getreidekörner
etc.), ist zur Regulierung der
Glutbetttemperatur eine Abkühlung erwünscht (z. B. wassergekühlte Roste und
Feuerraumwände). |
Emissionen |
Bei der thermischen
Nutzung von Biomasse entstehen eine Reihe unerwünschter Emissionen, deren
maximaler Ausstoß über Grenzwerte in einschlägigen rechtlichen Regelungen
festgesetzt ist.
Das Hauptaugenmerk
liegt auf den Gehalten an Kohlenmonoxid (CO) und den Stickoxiden (NOx).
Für Holz und Stroh
sind zur Zeit die Grenzwerte in der Tabelle gültig.
Die Emissionen sind
weitgehend abhängig von dem Verbrennungsprozess, d.h. von der eingesetzten
Technik, den eingesetzten Brennstoffen und der Betriebsführung.
Staubemissionen und Entstaubungsverfahren
Zur Reduzierung der
Staubemissionen werden zusätzlich Entstaubungsverfahren installiert.
Es stehen
verschieden Verfahren zur Verfügung:
-
Gewebefilter
hohe Investitions- und Betriebskosten, sehr guter Wirkungsgrad
-
Elektrofilter
hohe Investitionskosten, guter Wirkungsgrad
|
- Zyklon/Multizyklon
niedrige Investitions- und Betriebskosten, geringer Wirkungsgrad
-
Dozent-Filter (Doppel-Zyklon-System)
mittlere Kosten, mittlerer Wirkungsgrad.
Grenzwerte für Emissionen
naturbelassenes Holz |
Feuerungstechnische Anlagenleistung |
Regelwerk |
CO
g/m³ |
Staub
mg/m³ |
org. C
mg/m³ |
NOx
mg/m³ |
< 15 kW |
1. BImSchV |
|
|
|
|
15 - 50 kW |
1. BImSchV |
4 |
150 |
- |
- |
50 - 150 kW |
1. BImSchV |
2 |
150 |
- |
- |
150 - 500 kW |
1. BImSchV |
1 |
150 |
- |
- |
500 - 1000 kW |
1. BImSchV |
0,5 |
150 |
- |
- |
1000 - 5000 kW |
TA Luft |
0,25 |
150 |
50 |
500 |
5000 - 50000 kW |
TA Luft |
0,25 |
50 |
50 |
500 |
Stroh,
Getreide |
< 15 kW |
nicht zulässig |
15 - 100 kW |
1. BImSchV |
4 |
150 |
- |
- |
100 - 5000 kW |
TA Luft |
0,25 |
150 |
50 |
500 |
5000 - 50000 kW |
TA Luft |
0,25 |
50 |
50 |
500 |
|
Anforderungen
an den Heizraum nach FeuV |
Anlagen bis
50 kW
- Bauwerk
keine Anforderungen
- Zuluft
Zur Be- und Entlüftung in
der Außenwand ist eine Öffnung mit mindestens 150 cm² mit Schutzgitter
vorzusehen.
-
Türen
keine Anforderungen
- Aufstellungsplatz
der Feuerungsanlage
1 m Abstand zum Brennstoff
oder Strahlungsschutz
- Lüftungsleitungen
und
Raumnutzung
keine Anforderungen
|
Anlagen > 50
kW
- Bauwerk
Rauminhalt > 16 m³, lichte
Höhe > 2 m
feuerbeständige Wände, Decken und Stützen
- Zuluft
Zur Be- und Entlüftung in
der Außenwand ist eine Öffnung mit >150 cm² + 2 cm²/kW mit Schutzgitter
vorzusehen.
-
Türen
selbstschließend, nach außen
öffnend und feuerhemmend (T30).
Ausgang
ins Freie oder Flur,
mindest eine Tür, die in Fluchtrichtung aufgeschlagen werden kann
- Aufstellungsplatz
der Feuerungsanlage
1 m Abstand zum Brennstoff
oder Strahlungsschutz
- Lüftungsleitungen
mit Feuerwiderstandsdauer
von mind. 90 Minuten
- Raumnutzung
keine andere Nutzung des
Raumes |
Hydraulik
bei Mehrkesselanlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen |
Hydraulische Einbindung von unterschiedlichen Wärmeerzeugern
mit Volumenstromregelung
Im Gegensatz zu herkömmlichen Systemen wird bei diesem neuen
System der Mehrkesselregelung der Volumenstrom über drehzahlgeregelte
Kesselpumpen exakt gemessen und geregelt.
>
Prinzip |
Die
Volumenstromregelung vermeidet, dass die Netzrücklauftemperatur an der
hydraulische Weiche zum Kesselkreis hin angehoben wird, ohne den Wirkungsgrad
von Brennwertnutzung etc. zu schmälern.
Quelle: Weishaupt
|
Für
wesentlich mehr Informationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen
Fachberatung jederzeit gerne zur Verfügung.
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!
Eine außerordentliche verrückte Seite über Männer,
Feuer & Holz,
nur für Holzliebhaber, Naturmenschen...
(22 sec bei ISDN)
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