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Letzte Bearbeitung: 04.03.2012 22:01    IBS  AKTUELLES

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Förderprogramme, Fördermittel und Richtlinien für Erneuerbare Energien.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, Freistaat Thüringen, Links zu Fördermaßnahmen der Bundesländer, Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW; Antragstellung, Tipps.

Förderprogramme, Fördermittel und Richtlinien für Erneuerbare Energien von Bund und Ländern

1. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Deutschland (Zuschüsse)

Nicht mehr aktuell!

Haushaltssperre für Marktanreizprogramm (MAP) ab Mai 2010.

Im Juli wieder aufgehoben ->

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick (ab Juli 2010):

Solar:

- Neubau fällt raus

- Warmwasserbereitung fällt raus

- Mit Heizungsunterstützung 90 €/m²

- Kesseltauschbonus 400 €

- Kombinationsbonus 500 €

- Effizienzbonus 0,5 x Basisförderung

 

Pelletkessel:

- Neubau fällt raus

- Basis 36 €/KW, mind. 2.000 €

- mit Pufferspeicher 2.500 €

- Kombibonus 500 €

- Effizienzbonus 0,5 x Basisförderung

 

Holzkessel:

- werden nicht mehr gefördert.

Wärmepumpen:

- Die Förderung im Neubau fällt komplett weg.

- regenerativen Kombinationsbonus 500 € Zuschuss

Die Fördersätze im Bestand ändern sich nicht.

 

Außerdem gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen.

Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen mindestens erreichen:

- 3,7 bei Luft/Wasser-WP

- 4,3 bei Wasser/Wasser-WP sowie Sole/Wasser-WP

- 1,3 bei gasbetriebenen WP

 

Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Einzelheiten der Nachweisführung regelt das BAFA.

 

Ab dem 1. Januar 2011 sind außerdem nur noch WP förderfähig, deren Umwälzpumpen hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen.

 

Aktuelle Daten  (BAFA) > www.bafa.de

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien - Marktanreizprogramm (MAP)

Nicht mehr aktuell!

Änderungen in den Förderrichtlinien zum MAP 2010 gegenüber 2009 (Zusammenfassung)

(Quelle: Pressemitteilung des BDH/BMU vom 20. Februar 2010)

 

Die meisten Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 22. Februar 2010 beim BAFA eingehen. Die wesentlichen Neuregelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der Kesselaustauschbonus bei Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird von € 750,- auf € 400,- abgesenkt. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Der Kesselaustauschbonus bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt (bisher € 375,-).

 

Die Förderhöchstbeträge bei Wärmepumpen werden reduziert. Bei Einfamilienhäuser orientieren sie sich an einer Wohnfläche von 120 m². Die Förderhöchstbeträge für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaffelt.

 

Der Innovationsbonus bei Wärmepumpen wird nur dann gewährt, wenn der COP-Wert mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde.

Der Nachweis des EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.

 

Auch bei der Basisförderung von Wärmepumpen müssen die in die Berechnung der Jahresarbeitszahlen eingehenden COP-Werte ab dem 1. Juli 2010 mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen werden.

Das EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegel wird ebenfalls als gleichwertiger Nachweis anerkannt.

 

Der Effizienzbonus wird zum 1. Juli 2010 (Antragseingang beim BAFA) an die EnEV 2009 angepasst.

Der Effizienzbonus bei Nichtwohngebäuden entfällt.

 

Der Umwälzpumpenbonus wird zum 30. Juni 2010 eingestellt. Von der Streichung nicht betroffen sind besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen.

 

Ab dem 1. Juli 2010 (Antragseingang beim BAFA) werden Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

Ab dem 1. Januar 2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A zum Einsatz kommen.

> Vollständige Pressemitteilung

Aktuelle Daten (BAFA) > www.bafa.de

2. Links zu den Fördermaßnahmen der Bundesländer

Da sich die Fördersituation in den Ländern öfters ändert, ist eine direkte Anfrage immer zu empfehlen.

Baden-Württemberg Bayern Berlin
Landeskreditbank Baden-Württemberg, Abt. Landwirtschaft u. Umweltförderung, Stuttgart www.lbank.de, www.lgabw.de, www.impuls-programm-altbau.de Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr u. Technologie, München www.stmwvt.bayern.de Investitionsbank Berlin
www.investitionsbank.de
Brandenburg Bremen Hamburg
Zukunfts-Agentur Brandenburg GmbH
www.zab-brandenburg.de
swb Enordia GmbH, Bremen
www.swb-enordia.de
Umweltbehörde Hamburg
www.hamburg.de
Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen*
Landestreuhandstelle Hessen Landesbank Hessen Girozentrale Frankfurt/ Main www.lth-hessen.de Landesförderinstitut M.-V., Schwerin
www.lfi-mv.de
Niedersächsisches Umweltministerium, Hannover www.mw.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Landesinstitut für Bauwesen NRW Außenstelle Dortmund www.lb.nrw.de Ministerium für Wirtschaft, Mainz
www.mwvlw.rlp.de
ARGE- Solar e.V., Saarbrücken
www.argesolar-saar.de
Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
FZ Rossendorf, PT Umwelt u. Energie, Dresden
 www.umwelt.sachsen.de
Umweltministerium Sachsen-Anh., Magdeburg www.sachsen-anhalt.de/service/ Investitionsbank S.-H.. Abt. Energieförderung, Kiel www.ibank-sh.de

 

 !  Aktuelle Infos über Fördermittel für Biomasse > Biomasse-Infozentrum BIZ

2.1. Freistaat Thüringen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (Zuschüsse)

 !  z. Z. diesbezüglich keine Zuschüsse vom Land Thüringen!

Abruf aktueller Daten > www.th-online.de/

3. Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW (zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, Stand 2008)

3.1. Förderprogramme für Betriebe, Freiberufler und Privatpersonen

1.1. ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Nur für Betriebe und Freiberufler.

Kleinere und mittlere Betriebe können bis zu 75% ihrer Investitionen finanzieren, größere Unternehmen bis zu 50%.

Gefördert werde3n alle Investitionen zur Energieeinsparung und und zur Nutzung Erneuerbarer Energien.

 

Außerdem kann ein Zuschuss aus dem Sonderfond "Energieeffizienz" sowohl für eine Erstberatung durch einen bei der KfW akkreditierten Energieberater  als auch für die ausführliche Anschlussberatung erhalten.

 

1.2. KfW-Umweltprogramm

Nur für Betriebe und Freiberufler.

Diese Förderung dient in d. R. nur als Ergänzung des ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms, ist aber zu anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar.

Der Kredit kann vorzeitig ganz oder in Teilen getilgt werden, ohne zusätzliche Kosten.

1.3. Programm zur Förderung Erneuerbarer Energien

Für Privatpersonen, kleinere und mittlere Betriebe.

Thermische Solarkollektoranlagen > 40 m² Bruttokollektorfläche zur WW-Bereitung mit und ohne Heizungsunterstützung, für Prozesswärme, solaren Kälteerzeugung/Klimatisierung werden finanziell unterstützt.

 

Es kann zuzgl. zum Darlehen ein Tilgungszuschuss der förderfähigen Nettoinvestitionskosten in Anspruch genommen werden

 

1.4. Solarstrom erzeugen

Für Privatpersonen, kleinere und mittlere Betriebe.

Gefördert werden die Neuerrichtung oder auch Erweiterung kleinere Solarstromanlagen z. B. auf Eigenheimdächern und Gewerbeimmobilien.

Die Kreditsumme liegt bei max. 50.000 €, die Laufzeit bei bis zu 30 Jahren, davon 3 Jahre tilgungsfrei.

 

 !  Aktuelle Infos > www.kfw.de

3.2. Wohnwirtschaftliche Förderprogramme

3.2.1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Dieses Programm fördert Investitionen mit dem Ziel, den Energieverbrauch in Altbauten bis auf das Niveau von Neubauten und noch besser zu senken.

 

Es gibt eine Zuschussvariante und eine Kreditvariante.

Für beide gilt:

- Je energiesparender die Investition, desto günstiger die

Finanzierung:

Wenn der Altbau nach der Sanierung das Neubau-Niveau der EnEV einhält, dann gibt es einen Zuschuss

oder in der Kreditvariante einen Tilgungszuschuss.

 

- Beide Angebote dienen der Sanierung und Modernisierung von selbst

genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, die vor 1984 fertiggestellt wurden.

In der Kreditvariante ist zusätzlich die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern förderfähig.

 

Wenn lediglich mehrere Einzelmaßnahmen geplant sind, die den Neubau-Standard jedoch nicht erreichen, ist die Förderung eines Maßnahmepakets (z. B. komplette Wärmedämmung und Kesseltausch) auch für Gebäude, die bis zum 31.12.94 errichtet wurden, möglich.

Zuschussvariante

Wer als privater Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen für Energiespar-Investitionen im Altbau keinen Kredit aufnehmen will, kann direkt bei der KfW einen Zuschuss beantragen:

- Bis zu 8.750 €/WE (17,5%), wenn der Altbau nach der Sanierung

einen Energieverbrauch von mindestens 30% unter dem Neubau-Niveau hat.

- Bis zu 5.000 €/WE (10%) bei Erreichen des Neubau-Niveaus

- Bis zu 2.500 €/WE (5%) wenn das Neubau-Niveau zwar nicht

erreicht wird, aber eines von mehreren Maßnahmepaketen durchgeführt wird.

 

Kreditvariante

Jeder der Wohnungen oder Häuser energetisch saniert, kann den KfW-Kredit nutzen. Eckdaten:

- bis zu 50.000 €/WE Kredit, fester Zinssatz für 10Jahre,

- bis zu 6.250 €/WE Tilgungszuschuss, wenn der Energieverbrauch

mindestens 30% unter Neubau-Niveau liegt,

- bis zu 2.250 €/WE Tilgungszuschuss, wenn der Energieverbrauch

dem Neubau-Niveau entspricht,

- der Kredit ist kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und

KfW-Programmen, außer mit der Zuschussvariante

3.2.2. Programm Wohnraum und Modernisieren

3.2.3. Programm Ökologisch Bauen

Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnungen jeden Alters. Es gibt verschiedene Programmvarianten:

 

Kreditvariante "Standard"

Mit bis zu 100.000 €/WE Kredit können Wohnungseigentümer z. B. ihr Bad erneuern, alters- und behindertengerechte Umbauten vornehmen etc.

 

Kreditvariante "Öko-Plus"

Energiesparmaßnahmen werden mit bis zu 50.000 €/WE Kredit und einem besonders niedrigen Zinssatz gefördert (Wärmedämmung und neue Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien).

 

Das Programm ist kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW-Programmen, außer mit der Zuschussvariante

Dieses Kredit-Programm ist für Neubauten (KfW-Energiesparhaus) vorgesehen, die jährlich nicht mehr als 40 bzw. 60 kWh/m² Gebäudenutzfläche Primärenergie benötigen.

 

Weiterhin sind Passivhäuser und der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien förderfähig.

 

100% der Kosten können als Kredit aufgenommen werden, max. 50.000

Antragstellung und Tipps

Alle Darlehensprogramme sind vom Investor/Bauherr bei der entsprechenden Hausbank zu beantragen.

Nur die Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wird direkt bei der KfW beantragt.

 

Ausführliche Infos und Anträge im Bereich Umweltschutz (für den gewerblichen Umweltschutz)

bzw. Bauen, Wohnen, Energiesparen (für die wohnwirtschaftlichen Programme) im Internet > www.kfw-foerderbank.de.

Telefonische Beratung und auch Zusendung von kostenlosen Info-Material montags bis freitags von 7.30- 18.30 Uhr:

 

- zu wohnwirtschaftlichen Investitionen unter 01801/335557,

 

- für gewerbliche Investitionen unter 01801/241124.

 

 

(Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr)

3.3. KfW-Fördermittel für Großanlagen (Änderungen 2008)

3.1. Automatische Feuerungsanlagen für feste Biomasse

(Scheitholz, Holzpellets, Hackschnitzel) mit installierter Nennwärmeleistung > 100 kW sowohl mit thermischer Nutzung als auch kombiniert zur Stromerzeugung (KWK).

 

Fördervoraussetzungen

- Leistungs- und Feuerungsregelung mit Lambda-Sonde

- Pufferspeicher mind. 55 l/kW bei

- Kesselwirkungsgrad ab 89 %

- staubförmige Emissionen max. 5 mg/m³

 

Förderart und Menge

- 20 €/kW Nennwärmeleistung Tilgungszuschuss für KfW-Darlehen

- max. 50.000 € Grundförderung

- Wärmespeicher zusätzlich 20 €/kW für 30 l Speichervolumen/kW

- Tilgungszuschuss für max. 100.000 € Darlehen als

   Innovationsbonus für Abgaswärmetauscher, Filter, Abscheider,

   Abgaswäscher

 

3.2. Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomasse bis 2.000 kWel

Fördervoraussetzungen

- wärmegeführter Betrieb

- Gesamtnutzungsgrad 70 %

- mind. 10 % elektrischer Wirkungsgrad

Förderart und Menge

- 40 €/kW Wärmeleistung Tilgungszuschuss

 

 

3.3. Innovationsförderung für große Wärmespeicher

Fördervoraussetzungen

- ab 20 m³ Wasservolumen

- im Speicher nutzbare Wärmemenge muss mindestens 15 % des

   max. täglichen Wärmebedarfs der angeschlossenen

   Wärmeverbraucher betragen etc.

 

Förderart und Menge

- für Wasserspeicher 250 €/m³ Speichervolumen Tilgungszuschuss

- für Latentspeicher 250 €/m³ Wasseräquivalent Tilgungszuschuss

 

3.4. Solarkollektoranlagen ab 40 m²

Unveränderter Tilgungszuschuss von 30 % der Neu-Investkosten wie schon 2007.

 

Aktuelle Infos > www.kfw.de

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