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04.03.2012 22:01
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AKTUELLES
.
Förderprogramme, Fördermittel und Richtlinien für
Erneuerbare Energien.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, Freistaat Thüringen, Links zu
Fördermaßnahmen der Bundesländer, Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW;
Antragstellung, Tipps.
Förderprogramme, Fördermittel und Richtlinien
für Erneuerbare Energien von Bund und Ländern |
1. Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Deutschland (Zuschüsse) |
Nicht mehr aktuell!
Haushaltssperre für Marktanreizprogramm
(MAP) ab Mai 2010.
Im Juli wieder aufgehoben ->
Die wichtigsten Änderungen im Überblick (ab Juli 2010):
Solar:
- Neubau fällt raus
- Warmwasserbereitung fällt raus
- Mit Heizungsunterstützung 90 €/m²
- Kesseltauschbonus 400 €
- Kombinationsbonus 500 €
- Effizienzbonus 0,5 x Basisförderung
Pelletkessel:
- Neubau fällt raus
- Basis 36 €/KW, mind. 2.000 €
- mit Pufferspeicher 2.500 €
- Kombibonus 500 €
- Effizienzbonus 0,5 x Basisförderung
Holzkessel:
- werden nicht mehr gefördert.
|
Wärmepumpen:
- Die Förderung im Neubau fällt komplett weg.
- regenerativen Kombinationsbonus 500 € Zuschuss
Die Fördersätze im Bestand ändern sich nicht.
Außerdem gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen.
Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn sie die
folgenden hohen Jahresarbeitszahlen mindestens erreichen:
- 3,7 bei Luft/Wasser-WP
- 4,3 bei Wasser/Wasser-WP sowie Sole/Wasser-WP
- 1,3 bei gasbetriebenen WP
Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert
ist mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der
Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps)
Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Einzelheiten
der Nachweisführung regelt das BAFA.
Ab dem 1. Januar 2011 sind außerdem nur noch WP förderfähig,
deren Umwälzpumpen hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der
Effizienzklasse A) erfüllen.
Aktuelle Daten (BAFA) >
www.bafa.de
|
Richtlinien
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien -
Marktanreizprogramm (MAP) |
Nicht mehr aktuell!
Änderungen in den Förderrichtlinien zum MAP
2010 gegenüber 2009 (Zusammenfassung)
(Quelle: Pressemitteilung des BDH/BMU vom 20. Februar 2010)
Die meisten Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 22. Februar
2010 beim BAFA eingehen. Die wesentlichen Neuregelungen lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Der Kesselaustauschbonus bei Solarkollektoranlagen zur
kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird von € 750,-
auf € 400,- abgesenkt. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in
Kraft.
Der Kesselaustauschbonus bei Solarkollektoranlagen zur
ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt (bisher € 375,-).
Die Förderhöchstbeträge bei Wärmepumpen werden
reduziert. Bei Einfamilienhäuser orientieren sie sich an einer Wohnfläche von
120 m². Die Förderhöchstbeträge für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit
richten sich zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als
Festbeträge gestaffelt.
Der Innovationsbonus bei Wärmepumpen wird nur dann
gewährt, wenn der COP-Wert mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem
Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde.
Der Nachweis des EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegels wird als
gleichwertiger Nachweis anerkannt.
Auch bei der Basisförderung von Wärmepumpen müssen die
in die Berechnung der Jahresarbeitszahlen eingehenden COP-Werte ab dem 1. Juli
2010 mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen
werden.
Das EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegel wird ebenfalls als
gleichwertiger Nachweis anerkannt.
Der Effizienzbonus wird zum 1. Juli 2010 (Antragseingang
beim BAFA) an die EnEV 2009 angepasst.
Der Effizienzbonus bei Nichtwohngebäuden entfällt.
Der Umwälzpumpenbonus wird zum 30. Juni 2010
eingestellt. Von der Streichung nicht betroffen sind besonders effiziente
Solarkollektorkreispumpen.
Ab dem 1. Juli 2010 (Antragseingang beim BAFA) werden
Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus nur dann
gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen
wurde.
Ab dem 1. Januar 2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe
entsprechend der Effizienzklasse A zum Einsatz kommen.
> Vollständige
Pressemitteilung
Aktuelle Daten (BAFA) >
www.bafa.de
|
2. Links zu den Fördermaßnahmen der Bundesländer |
Da sich die Fördersituation in den Ländern öfters ändert, ist eine direkte Anfrage
immer zu empfehlen.
Baden-Württemberg |
Bayern |
Berlin |
Landeskreditbank Baden-Württemberg, Abt. Landwirtschaft u.
Umweltförderung, Stuttgart
www.lbank.de,
www.lgabw.de,
www.impuls-programm-altbau.de |
Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr u. Technologie, München
www.stmwvt.bayern.de |
Investitionsbank Berlin
www.investitionsbank.de |
Brandenburg |
Bremen |
Hamburg |
Zukunfts-Agentur Brandenburg GmbH
www.zab-brandenburg.de |
swb Enordia GmbH, Bremen
www.swb-enordia.de |
Umweltbehörde Hamburg
www.hamburg.de |
Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen* |
Landestreuhandstelle Hessen Landesbank Hessen Girozentrale Frankfurt/ Main
www.lth-hessen.de |
Landesförderinstitut M.-V., Schwerin
www.lfi-mv.de |
Niedersächsisches Umweltministerium, Hannover
www.mw.niedersachsen.de |
Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz |
Saarland |
Landesinstitut für Bauwesen NRW Außenstelle Dortmund
www.lb.nrw.de |
Ministerium für Wirtschaft, Mainz
www.mwvlw.rlp.de |
ARGE- Solar e.V., Saarbrücken
www.argesolar-saar.de |
Sachsen |
Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein |
FZ Rossendorf, PT Umwelt u. Energie, Dresden
www.umwelt.sachsen.de |
Umweltministerium Sachsen-Anh., Magdeburg
www.sachsen-anhalt.de/service/ |
Investitionsbank S.-H.. Abt. Energieförderung, Kiel
www.ibank-sh.de |
!
Aktuelle Infos über Fördermittel für Biomasse
>
Biomasse-Infozentrum BIZ
|
2.1. Freistaat Thüringen, Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (Zuschüsse) |
!
z.
Z. diesbezüglich keine Zuschüsse vom Land Thüringen!
Abruf
aktueller Daten >
www.th-online.de/
|
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
(zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, Stand 2008) |
3.1. Förderprogramme für Betriebe,
Freiberufler und Privatpersonen |
1.1. ERP-Umwelt- und
Energiesparprogramm
Nur für Betriebe und Freiberufler.
Kleinere und mittlere Betriebe können bis zu 75%
ihrer Investitionen finanzieren, größere Unternehmen bis zu 50%.
Gefördert werde3n alle Investitionen zur
Energieeinsparung und und zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
Außerdem kann ein Zuschuss aus dem Sonderfond
"Energieeffizienz" sowohl für eine Erstberatung durch einen bei der KfW
akkreditierten Energieberater als auch für die ausführliche
Anschlussberatung erhalten.
1.2.
KfW-Umweltprogramm
Nur für Betriebe und Freiberufler.
Diese Förderung dient in d. R. nur als Ergänzung
des ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms, ist aber zu anderen öffentlichen
Fördermitteln kombinierbar.
Der Kredit kann vorzeitig ganz oder in Teilen
getilgt werden, ohne zusätzliche Kosten.
|
1.3. Programm zur
Förderung Erneuerbarer Energien
Für Privatpersonen, kleinere und mittlere
Betriebe.
Thermische Solarkollektoranlagen > 40 m²
Bruttokollektorfläche zur WW-Bereitung mit und ohne Heizungsunterstützung, für
Prozesswärme, solaren Kälteerzeugung/Klimatisierung werden finanziell
unterstützt.
Es kann zuzgl. zum Darlehen ein Tilgungszuschuss der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
in Anspruch genommen werden
1.4. Solarstrom erzeugen
Für Privatpersonen, kleinere und mittlere
Betriebe.
Gefördert werden die Neuerrichtung oder auch Erweiterung
kleinere Solarstromanlagen z. B. auf Eigenheimdächern und Gewerbeimmobilien.
Die Kreditsumme liegt bei max. 50.000
€, die Laufzeit bei bis zu
30 Jahren, davon 3 Jahre tilgungsfrei.
!
Aktuelle Infos >
www.kfw.de
|
3.2. Wohnwirtschaftliche Förderprogramme |
3.2.1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm |
Dieses Programm fördert Investitionen
mit dem Ziel, den Energieverbrauch in Altbauten bis auf das Niveau von
Neubauten und noch besser zu senken.
Es gibt eine Zuschussvariante und eine Kreditvariante.
Für beide gilt:
- Je energiesparender die Investition, desto günstiger die
Finanzierung:
Wenn der Altbau nach der Sanierung das Neubau-Niveau der EnEV
einhält, dann gibt es einen Zuschuss
oder in der Kreditvariante einen Tilgungszuschuss.
- Beide Angebote dienen der Sanierung und Modernisierung von
selbst
genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie
Eigentumswohnungen, die vor 1984 fertiggestellt wurden.
In der Kreditvariante ist zusätzlich die energetische Sanierung
von Mehrfamilienhäusern förderfähig.
Wenn lediglich mehrere Einzelmaßnahmen geplant sind, die
den Neubau-Standard jedoch nicht erreichen, ist die Förderung eines
Maßnahmepakets (z. B. komplette Wärmedämmung und Kesseltausch) auch für
Gebäude, die bis zum 31.12.94 errichtet wurden, möglich. |
Zuschussvariante
Wer als privater Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder
Eigentumswohnungen für Energiespar-Investitionen im Altbau keinen Kredit
aufnehmen will, kann direkt bei der KfW einen Zuschuss beantragen:
- Bis zu 8.750
€/WE (17,5%), wenn der
Altbau nach der Sanierung
einen Energieverbrauch von
mindestens 30% unter dem Neubau-Niveau hat.
- Bis zu 5.000
€/WE (10%) bei Erreichen
des Neubau-Niveaus
- Bis zu 2.500
€/WE (5%) wenn das
Neubau-Niveau zwar nicht
erreicht wird, aber eines von
mehreren Maßnahmepaketen durchgeführt wird.
Kreditvariante
Jeder der Wohnungen oder Häuser energetisch
saniert, kann den KfW-Kredit nutzen. Eckdaten:
- bis zu 50.000
€/WE Kredit,
fester Zinssatz für 10Jahre,
- bis zu 6.250
€/WE
Tilgungszuschuss, wenn der Energieverbrauch
mindestens 30% unter Neubau-Niveau liegt,
- bis zu 2.250
€/WE
Tilgungszuschuss, wenn der Energieverbrauch
dem Neubau-Niveau entspricht,
- der Kredit ist kombinierbar
mit anderen öffentlichen Mitteln und
KfW-Programmen, außer mit der Zuschussvariante
|
3.2.2. Programm Wohnraum und Modernisieren |
3.2.3. Programm
Ökologisch Bauen |
Dieses Programm fördert die Modernisierung von
Wohnungen jeden Alters. Es gibt verschiedene Programmvarianten:
Kreditvariante "Standard"
Mit bis zu 100.000
€/WE
Kredit können Wohnungseigentümer z. B. ihr Bad erneuern, alters- und
behindertengerechte Umbauten vornehmen etc.
Kreditvariante "Öko-Plus"
Energiesparmaßnahmen werden mit bis zu 50.000
€/WE
Kredit und einem besonders niedrigen Zinssatz gefördert (Wärmedämmung und neue
Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien).
Das Programm ist kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln
und KfW-Programmen, außer mit der Zuschussvariante
|
Dieses Kredit-Programm ist für Neubauten
(KfW-Energiesparhaus) vorgesehen, die jährlich nicht mehr als 40 bzw. 60
kWh/m² Gebäudenutzfläche Primärenergie benötigen.
Weiterhin sind Passivhäuser und der Einbau von Heizungsanlagen
auf Basis Erneuerbarer Energien förderfähig.
100% der Kosten können als Kredit aufgenommen werden, max.
50.000
€
|
Antragstellung und Tipps |
Alle Darlehensprogramme sind vom Investor/Bauherr bei der
entsprechenden Hausbank zu beantragen.
Nur die
Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
wird direkt bei der KfW beantragt.
Ausführliche
Infos und Anträge im Bereich Umweltschutz (für den gewerblichen
Umweltschutz)
bzw. Bauen,
Wohnen, Energiesparen (für die wohnwirtschaftlichen Programme) im
Internet >
www.kfw-foerderbank.de. |
Telefonische Beratung und auch Zusendung von
kostenlosen Info-Material montags bis freitags von 7.30- 18.30 Uhr:
-
zu wohnwirtschaftlichen Investitionen unter 01801/335557,
-
für gewerbliche Investitionen unter 01801/241124.
(Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr) |
3.3. KfW-Fördermittel für Großanlagen
(Änderungen 2008) |
3.1.
Automatische Feuerungsanlagen für feste
Biomasse
(Scheitholz,
Holzpellets, Hackschnitzel) mit installierter Nennwärmeleistung > 100 kW
sowohl mit thermischer Nutzung als auch kombiniert zur Stromerzeugung (KWK).
Fördervoraussetzungen
-
Leistungs- und Feuerungsregelung mit Lambda-Sonde
-
Pufferspeicher mind. 55 l/kW bei
-
Kesselwirkungsgrad ab 89 %
-
staubförmige Emissionen max. 5 mg/m³
Förderart
und Menge
-
20 €/kW Nennwärmeleistung Tilgungszuschuss für KfW-Darlehen
-
max. 50.000 € Grundförderung
-
Wärmespeicher zusätzlich 20 €/kW für 30 l Speichervolumen/kW
-
Tilgungszuschuss für max. 100.000 € Darlehen als
Innovationsbonus für Abgaswärmetauscher, Filter, Abscheider,
Abgaswäscher
3.2.
Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomasse bis
2.000 kWel
Fördervoraussetzungen
-
wärmegeführter Betrieb
-
Gesamtnutzungsgrad 70 %
-
mind. 10 % elektrischer Wirkungsgrad
|
Förderart
und Menge
-
40 €/kW Wärmeleistung Tilgungszuschuss
3.3.
Innovationsförderung für große
Wärmespeicher
Fördervoraussetzungen
-
ab 20 m³ Wasservolumen
-
im Speicher nutzbare Wärmemenge muss mindestens 15 % des
max. täglichen Wärmebedarfs der angeschlossenen
Wärmeverbraucher betragen etc.
Förderart
und Menge
-
für Wasserspeicher 250 €/m³ Speichervolumen Tilgungszuschuss
-
für Latentspeicher 250 €/m³ Wasseräquivalent Tilgungszuschuss
3.4.
Solarkollektoranlagen ab
40 m²
Unveränderter
Tilgungszuschuss von 30 % der Neu-Investkosten wie schon 2007.
Aktuelle Infos >
www.kfw.de
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