Hinweise und Kriterien für die Errichtung von Solarstromanlagen |
Projektentwicklung und -entscheidung |
Projektentwicklung
Bauvoranfrage bei Freilandanlagen
schätzt die Realisierbarkeit des Projektes ab.
Baugenehmigung und Bebauungsplan erforderlich.
Infrastruktur
- Netzanschluss sollte sich möglichst in Grundstücksnähe
befinden.
- Bei Anlagen >30kW weist Netzbetreiber Verknüpfungspunkt zu.
Pacht bei
öffentlichen Dächern
Pachtpreis z. B. bei Schrägdach im Jahr 0,50 bis 2,00
€/m² Solarfläche.
Eine
günstige Variante ist, den Pachtpreis in Relation zu den jährlichen
Einspeiseerlös (ca. 1 bis 3%) zu setzen.
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Wichtige Punkte für die Projektentscheidung
- Wie
groß ist die Entfernung zum Netzanschluss?
- Auf
welche Spannungsebene kann eingespeist werden?
-
Welche Leistung darf die PV-Anlage max. besitzen?
-
Welche Kosten entstehen für den Anschluss
an das öffentliche Netz?
-
Grundstück sollte einer Umweltverträglichkeitsprüfung
standhalten.
In d. R. können
Dachanlagen ohne große Probleme und Zeitverzug geplant und realisiert werden.
Freiflächenanlagen
benötigen immer eine Baugenehmigung.
Technische Planung
am besten über eine
Fachfirma oder Ing.-Büro.
Bzgl.
Gewährleistungsansprüche ist ein GU zu bevorzugen.
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Auswahlkriterien für Solarstromanlagen |
Bei der Auswahl ist besonders auf die Qualität der
Zellen und des Befestigungsmaterials zu achten.
- Hoher Modulwirkungsgrad
die leistungsfähigsten Hightech-Module liegen z. Z. bei 17,7-18,3% (z.
B. Sunpower, USA)
- Lange Haltbarkeit
der
Module und Befestigungssysteme > 20 Jahre
- Optimaler
Standort
und
Ausrichtung der Anlage
-
Optimales Preis-Leistungsverhältnis
Wer
am Ende nicht drauflegen will, muss eine Anlage der Größe
2-5 kW für weniger als 5.300
€/kWp erstehen!
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- Kennzeichen für
hohe Produktqualität
IEC-Zertifikate: IEC 61215, IEC 61646,
Sicherheitsnorm für Systemspannung >120V: Schutzklasse II (SKL II)
-
Wechselrichter
- guter Wirkungsgrad auch unter Teillastbedingungen,
- geringer Bereitschafts- und Eigenstrombedarf,
- schnelle und sichere Installation ohne komplizierte
Verkabelung,
- geringe Geräuschentwicklung
- Leitungen
- Witterungs- und temperaturbeständige Modulanschlussleitungen
- Hochwertige und alterungsbeständige Isolierung
u.
v. m.
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Infos über leistungsstarke Hightech-Module |
Rohmaterial
Zellen vom Typ A-300
(Sunpower, USA) werden aus monokristalinen Siliziumscheiben hergestellt. Als
Rohmaterial verwendet der kalifornische Hersteller Float-Zone-Silizium. Dieser
Stoff kommt nur bei Hightech-Anwendungen zum Einsatz.
Besonderheiten bei der Herstellung
Die Oberflächen der
Zellen werden geätzt, dabei entstehen winzige Pyramiden. Sie verringern die
Reflektionen, so dass ein Großteil des Lichtes in die Zellen eindringen kann.
Die Zellen besitzen
auf der Frontseite keine Leiterbahnen, wodurch Abschattungen entfallen.
Auf der
Zellenrückseite wechseln sich mit Phosphor und Bor dotierte Regionen ab.
Eine Quarzschicht auf
der Rückseite spiegelt das Licht beim Verlassen der Zelle.
Damit die Elektronen
durch die isolierend Quarzschicht aus der Zelle herausgelangen können, ist diese
mit ca. 100.000 winzigen mit Kupfer gefüllten Löchern durchbohrt.
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Trick mit den Rückseitenkontakt
Die Anschlüsse auf der
Rückseite bestehen aus feinsten Metallkontakten.
Durch die Anordnung
der Kontakte auf der Rückseite lassen sich die Zellen innerhalb des Moduls viel
dichter anordnen.
Der Lotstreifen muss
nicht mehr von der Rückseite der einen Zelle auf die Vorderseite der der
nächsten Zelle geführt werden.
Modul-Wirkungsgrad
Da die Zwischenräume
zwischen den Zellen viel kleiner ausfallen, erhöht sich der Wirkungsgrad des
gesamten Moduls auf 18,3%.
Attraktive Oberfläche
Die tiefschwarze
Zellenoberfläche wird nicht durch störende silbernen Leiterbahnen unterbrochen.
Quelle: Haus & Energie, Mai-Juni 2006
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Probleme bei
leistungsstarken Hightech-Modulen mit Rückseitenkontakten |
Oberflächenpolarisation
= negative Aufladung
der Modulvorderseite im Betrieb, die nicht abgeführt werden kann,
wenn wie bei Zellen
vom Typ STM 210* die Vorderseite eben frei von Kontakten und hochisoliert ist.
*) Hersteller Sunpower
Corp., San Jose Kalifornien USA (s. PHOTON 4+6-2006).
Mit zunehmender
Ladungsdichte geht der Ertrag des Moduls stetig zurück, so dass es ohne
Zusatzmaßnahmen (bis 30%) weniger liefert, als Standardprodukte.
Der Hersteller Sunpower empfiehlt,
den Pluspol des Solargenerators auf Masse zu legen, um den Effekt zu
unterbinden.
Das Vorgehen
funktioniert nur im Zusammenhang mit Trafowechselrichtern, die den Generator
galvanisch vom Netz trennen.
In Deutschland lehnt
man es aus Sicherheitsgründen aber ab, Module an Erde zu schließen, und möchte
manchmal auch mit trafolosen Wechselrichtern arbeiten können.
Die Suntechnics GmbH
hat sich daher als europäischer Generalimporteur von Sunpower (für die "besten
Module der Welt") zwei Zusatzgeräte einfallen lassen, die die
Oberflächenpolarisation neutralisieren:
1)
Drain (passiver Baustein)
Der
Drain stellt
Kontakt zur Masse über einen hochohmigen Widerstand her und ermöglicht somit
einen geregelten Stromfluss.
Der
Stromfluss wird dabei gerade so hoch eingestellt, dass die Module hinreichend
von Ladung befreit werden, ihn gleichzeitig aber so niedrig halten, dass auch im
Fehlerfall kein Personenschaden zu befürchten ist.
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2)
Performer
Er
erkennt, wenn der Solargenerator keinen Strom mehr liefert, interpretiert dies
als Nacht und legt aktiv eine hohe negative Spannung zwischen Pluspol und Erde an.
Damit
werden die Module wieder bis zum nächsten Morgen wieder in einem ungeladenen
Zustand versetzt.
Der
Performer kommt zusätzlich zum Einsatz, wenn ein Kunde trotz gegenteiliger
Empfehlung von Sunpower, Module mit einem trafolosen Wechselrichter betreiben
möchte oder wenn das Solarfeld so groß ist, dass der Drain mit der entstehenden
Ladungsmenge überfordert wäre.
Praxisbeispiel:
Erdschlussüberwachung beeinträchtigt Performer
Dieses Phänomen
führte trotz Performer zu einer teilweisen Polarisierung der Anlage.
Der Ausgleichsstrom,
der beim Performerbetrieb über das Modul läuft und die von Suntechnics neu
eingeführte Erdschlussüberwachung (Unsymmetrieüberwachung) für
Großwechselrichter beeinträchtigt die Wirkung der Performer.
Die durch die hohe
Spannung bedingten Ausgleichsströme fließen nicht ausschließlich in Richtung
Solargenerator, sondern zu einem erheblichen Teil auch über die Widerstände in
der Unsymmetrieüberwachung gegen Erdpotenzial ab.
Mit einer generellen
Lösung des Polarisationseffektes auf Zellebene war lt. Sunpower ab Herbst 2007
zu rechnen.
Quelle: PHOTON April 2007
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Kriterien für
Angebote und Kaufverträge |
- Konfiguration und lokale
Gegebenheiten
Anlagengröße, Gebäudeart, Dachart, Eindeckung, Bauform, nutzbare
Fläche, Ausrichtung, Traufhöhe, Dachneigung etc. sollten sehr ausführlich
angegeben werden.
-
Preisangaben
Gesamtpreis und auch Einzelkomponenten
sollten aufgeführt sein.
-
Kabelqualität
Standard ist Gummischlauchleitung Typ H07 RN-F, Querschnitt mindestens 2,5 mm².
Elektrischer Verlust sollte < 1% sein (Nachweis).
-
Kurzschlusssicherheit
Gleichstromhauptleitung muss kurz- und erdschlusssicher verlegt werden (separate
Mantelleitung für Plus und Minus).
-
Generatoranschlusskasten bei Zentralwechselrichtern
Dieser muss schutzisoliert sein und Überspannungselemente enthalten, die von
außen überprüft werden können. Die Schutzisolierung sollte im Angebot erwähnt
sein.
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-
Montage- und Befestigungsmaterial
Aluminium und Edelstahl ist optimal, verzinkter Stahl eine Qualitätsstufe
schlechter.
-
Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten
sollten im Angebot aufgeführt sein. Freibleibende Angebote sind nicht
akzeptabel.
-
Datenblatt
mit
Angaben zu Produktionsort, Zelltyp, Zertifizierung gemäß IEC-Qualitätskriterien
und technischen Merkmalen sollte Bestandteil des Kaufvertrages sein.
-
Anlageneigenschaften
z. B.
der prognostizierte oder zugesicherte Energieertrag etc. sollten schriftlich
aufgeführt werden.
- Leistungstoleranz
sollte im Vertage mit den Kunden fixiert werden
-
Serviceleistungen
und
dafür anfallende Kosten für Formalitäten, Versicherung, Wartungsvertrag.
u.
v. m.
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Garantie, Gewährleistung
und Recht |
Lieferung und Installation werden immer einfacher - und rechtlich immer
komplizierter |
Da jeder Hersteller
eigene Garantieregeln aufstellt, gilt es genau zu vergleichen.
Es gibt Hersteller,
die ihre Garantie nur gegenüber dem Installateur geben.
Wenn der anschließend
insolvent wird, hat der Kunde keinerlei Ansprüche an den Hersteller.
Die gesetzliche
Gewährleistung dagegen tritt ein, wenn eine Anlage die berechtigten
Erwartungen des Kunden nicht erfüllt.
Diese wiederum leitet
sich nicht nur aus dem hoffentlich genau formulierten Vertrag ab, sondern auch
aus den Werbeversprechen von Herstellern und Installateuren, oder was eine
nach den Regeln der Technik installierte vergleichbare "durchschnittliche
PV-Anlage" an Erträgen bringt.
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Letzteres ist auch der
häufigste Klagegrund unzufriedener Anlagenbetreiber.
Bei Sonderwünschen des
Kunden, z. B. ein besonders billiges Modul, hilft hier nur seitens des
Installateurs eine schriftliche Fixierung des besonderen Kundenwunsches im
Vertrag.
Juristisch umstritten
ist die Dauer der Gewährleistung. Hier gilt es Feinheiten zu
beachten.
Für private
Verbraucher gelten 2 Jahre, für gebäudeintegrierte Analagen 5 Jahre.
Problematisch ist auch
die Frage, ab wann die Verjährungsfrist für Gewährleitungen eigentlich
läuft, ab den Tag der Übergabe?
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Hinweise für den Verbraucher |
Auch in Zeiten knapper
Ware (wie z. Z. bei Solarzellen) sollte sich der Käufer nicht auf nachteilige
Bedingen einlassen und lieber vom Geschäft zurücktreten.
Kommt es dennoch zur
Lieferung fehlerhafter Ware gilt nach BGB § 433 ff folgendes:
- Reklamation im ersten halben Jahr nach Kauf
Hier muss der Händler beweisen, dass der Fehler beim Erwerb noch
nicht vorgelegen hat.
Bei späterer Reklamation muss es der Kunde beweisen.
- Rückzahlung des Kaufpreises bei geringfügigen Fehlern
gegen
Rückgabe des Produktes kann der Kunde nicht verlangen.
- Ansprüche des
Käufers bei fehlerhafter Ware
richten sich zunächst auf Ersatzlieferung oder kostenfreie
Reparatur.
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Die anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und
Material muss Händler tragen.
Erst wenn beides zweimal scheitern, kann Kunde Preisminderung
oder Vertragsauflösung verlangen.
- Verbindlicher Liefertermin
Der Händler muss pünktlich liefern. Kommt die Anlage trotz
Mahnung nicht, kann der Käufer den Auftrag rückgängig machen oder für die
verspätete Lieferung auch Schadenersatz verlangen.
Müssen z. B. Module bei einem anderen Lieferanten zum höheren
Preis gekauft werden, können die Mehrkosten vom säumigen Händler zurückverlangt
werden.
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Einspeisevertrag
- Für und Wider |
Im Einspeisevertrag
lassen sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten sowie Fragen zur Haftung
zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber festhalten.
Wenn keine Einigung
zustande kommt, darf der Anlagenbetreiber über eine einstweilige Verfügung den
Strom zu den gesetzlichen Vergütungsregeln trotzdem einleiten.
- Stellung der Messeinrichtung (Stromzähler)
Nach dem BGB wird der Zähler vom Lieferanten gestellt.
Im EEG ist festgelegt, dass die Kosten (Kauf ca. 50 €, Miete
max. 10 €) der
Messeinrichtung der Anlagenbetreiber trägt und diese damit auch auswählen darf.
Damit entsteht ein Widerspruch zum verständlichen Wunsch
der Stromversorger, über die in ihrem Netz installierten Geräte mitbestimmen zu
dürfen.
Manche EVU wollen im Einspeisevertrag auch bei der Wahl des
Handwerbetriebes Vorgaben machen, das ist aber rechtswidrig.
|
-
Bestimmung der Netzspannung, Messung des zu vergütenden
Stroms
etc.
sollten zu vernünftigen Bedingungen Vertragsbestandteil sein, ansonsten sollte
man besser keinen Vertrag abschließen.
Ist
ein Vertrag mit störenden Klauseln erst unterschrieben, kann man kaum noch etwas
machen, Verträge müssen eingehalten werden.
- Haftungsfragen
Gibt
es z. B. keine Haftungsregelung, hat der Anlagenbetreiber für jeden dem
Netzbetreiber vorsätzlich oder fahrlässig zugefügten Schaden in unbegrenzter
Höhe einzustehen.
u.
v. m.
Fazit
Trotz Einschränkungen
ist der Einspeisevertrag ein nützliches, aber nicht unverzichtbares Instrument.
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Nicht akzeptable Vertragsklauseln im Einspeisevertrag |
Neben vielen immer
wieder kritisierten Vertragsklauseln zum Nachteil der Anlagenbetreiber fallen
einige Regelungen bestimmter Netzbetreiber besonders unangenehm auf.
In diesem Fällen ist
von einem Vertragsabschluss abzusehen.
Die Auszahlung der
Einspeisevergütung erfolgt unter Vorbehalt der Rückforderung
Ab
2006 hat eine Vorbehaltsklausel keine Berechtigung
Verzinsbarer
Rückzahlungsanspruch des Netzbetreibers
Auch
beim Fehlen bestimmter Voraussetzungen ist die Forderung nicht akzeptabel.
Einseitige
Haftungsbegrenzung zu Gunsten des Netzbetreibers
(§6
AVBEltV) nicht akzeptabel
Jährliche Zahlung
der Einspeisevergütung
nicht
akzeptabel, muss monatlich erfolgen
Auszahlung der
monatlichen Einspeisevergütung unter Vorbehalt der Rückforderung
Keine
Schadenersatzpflicht des Netzbetreibers bei Netzausfall
Wer
Schaden schuldhaft verursacht, muss haften
|
Abrechnungskosten
werden
zusätzlich zum Entgelt für Zählung und Messung verlangt. Falls der der
Anlagenbetreiber den Zähler selbst abliest und die Jahresabrechnung erstellt,
sollten keine weiteren Kosten anfallen.
Pauschale
Einbeziehung der AVBEltV in den Vertragstext
bzgl.
der Nutzung des Netzes durch den Anlagenbetreiber.
Da der
Anlagenbetreiber als bloßer Stromverkäufer das Netz nicht nutzt, muss eine
Netznutzung nicht geregelt werden.
Benennung eines
Anlagenverantwortlichen
Die
Forderung des Netzbetreibers nach DIN VDE 0105 (Schutz von Arbeitnehmern beim
Umgang mit E-Anlagen) ist nicht akzeptabel. Hauptanwendungsbereich dieser
Vorschrift ist der gewerbliche Bereich.
Eine
PV-Anlage wird zwar steuerlich als Betriebsmittel betrachtet, jedoch besteht
keine Notwendigkeit, diese auch als potenziellen Gefahrenbereich anzusehen.
Quelle: PHOTON No. 2006, Solar Verlag, Wilhelmstr.
34, 52070 Aachen
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Häufige
Mängel am Bau und Schwachstellen |
- Unsachgemäße Lagerung und
Transport auf der Baustelle
Bruch der empfindlichen Solarzellen im Innern der Module
(von außen nicht sichtbar).
Vorläufige Bilanz nach
dem Orkan Kyrill am 18. und 19.1. 07 durch eklatante Planungs- und
Ausführungsmängel.
Die Folge sind in
Zukunft höhere Versicherungsprämien, die zu Lasten der Rendite gehen.
- Zu geringe Beschwerung der Haltekonstruktion
bei Anlagen auf Flachdächern
- Nachgeführte
Anlagen
gehen
trotz hoher Windgeschwindigkeiten nicht mehr in die Horizontalstellung über, um
die Angriffsfläche des Windes zu reduzieren.
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Bei
Böen mit Windgeschwindigkeiten von 225 km/h wurden die Gestänge schon
vorgeschädigt und die ganze Anlage knickt um.
- Auswertung und Vergleich der Stromerträge
Über
die Stromertragsdatenbank von PV-Anlagen bietet der Solarenergie-Förderverein
Deutschland (SFV) im Internet eine kostenlose Auswertung und
Vergleichsmöglichkeit u. v. m. >
www.sfv.de.
Die
genauen Ursachen eines festgestellten niedrigeren Ertrages können allerdings nur
vor Ort genauer ermittelt werden.
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Neu!
Stromverluste verschlechtern die Solarrendite |
Potential-Induced- Detuction (PID)
Bei diesem bekannten
Effekt, auch High Voltage Stress (HVS) genannt, baut sich zwischen einer
aktiven Solaranlage und ihren Komponenten und der Erde ein Potential auf, dass
zu Leckströmen auf Zell-, Modul- und Anlagenebene bei allen Zellarten führt.
Leckströme entstehen
schon bei > 100 V und steigen mit wachsender Spannung an.
Leistungsverluste
bei längeren Strings von 20 bis 30 % sind durchaus möglich.
Die Stromerzeugung
wird praktisch durch einen Kurzschluss verhindert.
Besonders bei
Feuchtigkeit und schlechter Versiegelung der Zellen/Module tritt die PID
verstärkt auf.
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Ein einfaches
Gegenmittel ist der Einbau eines Wechselrichters mit Transformator
(Gleichstromseite ist immer geerdet).
Allerdings werden
diese Geräte am Markt wegen ihres Gewichtes und der Leistungsverluste bei der
Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom immer weniger angeboten.
An verschiedenen
Lösungswegen wird gearbeitet.
Ein besonderer
Ansatzpunkt ist z. B. das Einbettungsmaterial, das die Zellen umgibt und für
Wasserdichtigkeit sorgt.
Hier sind neuartige,
besonders wasserdichte Materialien im Gespräch.
Einige Hersteller
bieten inzwischen schon PID-freie Zellen an, von neutraler Seite wurde die
Funktion bisher aber noch nicht bestätigt.
Quelle: VDI Nachrichten, 28.6.11, Nr.34, Autor:
Ariane Rüdiger |
Brandschutz |
Probleme
Ein Problem besteht
im Brandfall für die Feuerwehr lt. Prof. B. -J. Vorath in der hohen Qualität der Module. Sie
sind extrem hitzebeständig und verformen sich auch bei einem Dachstuhlbrand
nicht.
Sie bleiben auf dem
Dach fest verankert und versperren den Löschmittel den Weg.
Durch den Wärmestau
wird die Brandentwicklung noch beschleunigt.
Solange es hell ist,
produzieren die Module außerdem Strom (Spannung bis 400 V). Die Feuerwehr kann
weder unter den Modulen mit Wasser löschen, noch kann sie diese so abschalten.
Neuerdings lässt die
Feuerwehr in solchen Situationen das Dach kontrolliert abbrennen.
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Nur beim kompletten
Abdecken der Module mit einem Schaumteppich würde die Spannung
zusammenbrechen.
Lösungen
Eine einfache und wirkungsvolle Methode wäre lt. dem
Bausachverständigen T. Penningh (Verband Privater Bauherren), z. B. die Module
mit einem Abstand von 15 cm zueinander zu montieren ("Brandschutzschneise").
Da diese Maßnahme dem Bauherrn zusätzlich Geld kostet, wurde es
praktisch bisher kaum angewendet.
Weiterhin wäre generell ein für den Brandfall für die Feuerwehr
gut zugänglicher Trennschalter erforderlich.
Quelle:
IKZ-FACHPLANER 8/2010;
www.vpb.de |
Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen |
Aufdachanlagen
Bzgl. der bis ca. 2009 noch hohen Preise für Kleinanlagen lag
das Limit einmal bei weniger als 5.300
€/kWp, um
mit einer PV-Anlage Geld zu verdienen (Rendite).
Ab ca. 2011 sind die Preise auf < 3.000
€/kWp gefallen, aber auch die Vergütung, die
Rendite kann aber nach wie vor in d. R. zwischen 5 bis 7% liegen.
Solarfassaden
Die Vergütung nach EEG für Solarfassaden ist für eine
kostendeckende Betreibung noch zu niedrig, da der Stromertrag bei einer
senkrecht nach Süden gerichteten Fassade ca. 30% und bei Ost-West Fassaden
ca. 40% geringer ist.
Der Aufschlag für Solarfassaden müsste statt 5 ca. bei 15 Ct
liegen.
Quelle: Christof Urban, Saint Gobain Glass Solar,
Aachen
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Sorgfältige Kalkulation und Planung, optimale Lage und seinen
Solarstrombetrieb als Unternehmen führen, sind unabdingbar.
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Um eine wirtschaftliche Amortisation zu erreichen, muss eine
jährliche
Rendite von 6-7% erzielt werden.
Günstig für die Rendite ist in d. R. eine Mischfinanzierung aus
Fremd- und Eigenkapital.
Steigenden Zinsen ist durch eine möglichst langfristige
Zinsbindung vorzubeugen.
Außer bei öffentlichen Dächern fordert die Bank in d. R. einen
Grundbucheintrag.
Für die gewählte Anlage
können die Umweltbilanz und der zeitlichen
Verlauf der verschiedenen Finanzströme (kumulierter und jährlicher Gesamtfluss,
Einspeisevergütung, laufende Kosten, Annuitäten etc. im Voraus näherungsweise berechnet werden, z. B.
> Renditerechner. |
Faule Tricks bei der Berechnung der
Wirtschaftlichkeit |
Gewissenlose
Verkäufer, Berater oder
Installateure gehen mit der globalen Behauptung auf Kundenfang, man könne mit PV-Anlagen
große Gewinne erzielen.
Der
Solarenergieförderverein Aachen hat eine "Schwarzliste" unseriöser Werbe-Tricks
für Solaranlagen herausgeben:
- Ertragsberechnung
Ertragsberechnung erfolgt mit einem Super-Ertrag, z.B. 1000 kWh/Jahr, aber
garantiert wird nur ein bescheidener Ertrag, z.B. 870 kWh/Jahr.
- Ertragsversicherung
Der
Verkäufer wirbt mit einer Ertragsversicherung, verschweigt jedoch, dass diese
vom Versicherer nach einem Schadensfall mit Jahresfrist gekündigt werden kann.
Der
Verkäufer wirbt mit einer Ertragsversicherung, die jedoch einen niedrigeren
Ertrag versichert als den in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eingesetzten
Jahresertrag.
- Wartungs- und
Reparaturkosten
Wartungs- und Reparaturkosten werden vergessen, oder es wird für Wartung
und Reparatur jährlich ein zu geringer Wert (unter 1% des Anschaffungspreises)
in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angenommen.
-
Versicherungskosten und Rücklagen
Es
werden weder Versicherungskosten noch Rücklagen in die
Wirtschaftlichkeitsrechnung eingesetzt. -
Betriebskosten
werden z. B. nur mit 0,02% der Investkosten angesetzt. Tatsächlich werden für
Wartung, Versicherung oder Rückstellung für einen Wechselrichteraustausch
mindesten 1% bei Dachanlagen benötigt.
- Abschreibungen
Es
werden steuermindernde Abschreibungen angenommen, obwohl die Anlage nicht einmal
einen Totalgewinn erzielt und deshalb nicht Gegenstand der Einkommensteuer ist.
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Es
wird eine Abschreibungszeit von 15 Jahren angenommen, obwohl für PV-Anlagen 20
Jahre vorgeschrieben sind (falls sie aufgrund sehr günstiger zusätzlicher
Förderung überhaupt einen Totalgewinn erzielen).
- Anschlusskosten
und
Zähler
Die
Anschlusskosten der Anlage werden vergessen.
Die
Zählermiete oder die Kosten für einen Stromzähler und seine Eichung nach 16 Jahren
werden vergessen.
- Darlehen
Bei
Darlehen werden die Kunden nicht auf die Finanzierungslücke hingewiesen, die
sich ergibt, weil das Darlehen in 10 Jahren zurückgezahlt sein muss, obwohl die
PV-Anlage das Geld erst in 20 Jahren hereinholt.
Bei
einer 20-jährigen Kreditlaufzeit mit 10-jähriger Zinsbindung wird nicht auf die
Möglichkeit höherer Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung hingewiesen.
Die
Zinsen in der 2. Dekade können die Rendite leicht wieder auffressen.
-
Wiederverkaufswert
Es
wird ein positiver Wiederverkaufswert der Anlage nach 20 Jahren angenommen,
anstatt die Kosten für Abbau und Entsorgung zu berücksichtigen.
- Zinsen
Die
kalkulatorischen Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital fehlen in
der Wirtschaftlichkeitsberechnung. (Das sind die Zinsen und
Zinseszinsen, die man erzielt hätte, wenn man sein Eigenkapital auf der
Bank zinsgünstig festgelegt hätte).
- Nachsteuerbetrachtung
Es
werden Steuervorteile mit eingerechnet, die unter Berücksichtigung des
persönlichen Steuersatzes des Kunden nicht erreicht werden.
|
Für
wesentlich mehr Informationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen
Fachberatung jederzeit gerne zur Verfügung.
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