• HOME • INHALT • AKTUELLES • ENERGIEBERATUNG • HEIZUNG • LÜFTUNG & KLIMA • SERVICE • GLOSSAR • SUCHEN • GÄSTEBUCH • KONTAKT • IMPRESSUM

 - AUSWAHLKRITERIEN -

 - IBS INGENIEURBÜRO FÜR HAUSTECHNIK SCHREINER -

Nach oben

• 

Letzte Bearbeitung: 19.02.2012 19:39    IBS HEIZUNG/ SOLARANLAGEN/ PV-ANLAGEN

.

Hinweise und Kriterien zu Solarstromanlagen.

Projektentwicklung und -entscheidung, Solarmodule, Angebote, Kaufverträge, Garantie, Gewährleistung, Recht; Einspeisevertrag; Mängel am Bau; Wirtschaftlichkeit, Probleme.

Hinweise und Kriterien für die Errichtung von Solarstromanlagen

Projektentwicklung und -entscheidung

Projektentwicklung

Bauvoranfrage bei Freilandanlagen

schätzt die Realisierbarkeit des Projektes ab.

Baugenehmigung und Bebauungsplan erforderlich.

 

Infrastruktur

- Netzanschluss sollte sich möglichst in Grundstücksnähe befinden.

- Bei Anlagen >30kW weist Netzbetreiber Verknüpfungspunkt zu.

 

Pacht bei öffentlichen Dächern

Pachtpreis z. B. bei Schrägdach im Jahr 0,50 bis 2,00 €/m² Solarfläche.

Eine günstige Variante ist, den Pachtpreis in Relation zu den jährlichen Einspeiseerlös (ca. 1 bis 3%) zu setzen.

Wichtige Punkte für die Projektentscheidung

- Wie groß ist die Entfernung zum Netzanschluss?

- Auf welche Spannungsebene kann eingespeist werden?

- Welche Leistung darf die PV-Anlage max. besitzen?

- Welche Kosten entstehen für den Anschluss

  an das öffentliche Netz?

- Grundstück sollte einer Umweltverträglichkeitsprüfung

   standhalten.

 

In d. R. können Dachanlagen ohne große Probleme und Zeitverzug geplant und realisiert werden.

Freiflächenanlagen benötigen immer eine Baugenehmigung.

 

Technische Planung

am besten über eine Fachfirma oder Ing.-Büro.

Bzgl. Gewährleistungsansprüche ist ein GU zu bevorzugen.

Auswahlkriterien für Solarstromanlagen

Bei der Auswahl ist besonders auf die Qualität der Zellen und des Befestigungsmaterials zu achten.

 

- Hoher Modulwirkungsgrad

die leistungsfähigsten Hightech-Module liegen z. Z. bei 17,7-18,3% (z. B. Sunpower, USA)

 

- Lange Haltbarkeit

der Module und Befestigungssysteme > 20 Jahre

 

- Optimaler Standort

und Ausrichtung der Anlage

 

- Optimales Preis-Leistungsverhältnis

Wer am Ende nicht drauflegen will, muss eine Anlage der Größe

2-5 kW für weniger als 5.300 €/kWp erstehen!

- Kennzeichen für hohe Produktqualität

IEC-Zertifikate: IEC 61215, IEC 61646,

Sicherheitsnorm für Systemspannung >120V: Schutzklasse II (SKL II)

 

- Wechselrichter

- guter Wirkungsgrad auch unter Teillastbedingungen,

- geringer Bereitschafts- und Eigenstrombedarf,

- schnelle und sichere Installation ohne komplizierte Verkabelung,

- geringe Geräuschentwicklung

 

- Leitungen

- Witterungs- und temperaturbeständige Modulanschlussleitungen

- Hochwertige und alterungsbeständige Isolierung

u. v. m.

Infos über leistungsstarke Hightech-Module

Rohmaterial

Zellen vom Typ A-300 (Sunpower, USA) werden aus monokristalinen Siliziumscheiben hergestellt. Als Rohmaterial verwendet der kalifornische Hersteller Float-Zone-Silizium. Dieser Stoff kommt nur bei Hightech-Anwendungen zum Einsatz.

 

Besonderheiten bei der Herstellung

Die Oberflächen der Zellen werden geätzt, dabei entstehen winzige Pyramiden. Sie verringern die Reflektionen, so dass ein Großteil des Lichtes in die Zellen eindringen kann.

Die Zellen besitzen auf der Frontseite keine Leiterbahnen, wodurch Abschattungen entfallen.

 

Auf der Zellenrückseite wechseln sich mit Phosphor und Bor dotierte Regionen ab.

Eine Quarzschicht auf der Rückseite spiegelt das Licht beim Verlassen der Zelle.

Damit die Elektronen durch die isolierend Quarzschicht aus der Zelle herausgelangen können, ist diese mit ca. 100.000 winzigen mit Kupfer gefüllten Löchern durchbohrt.

Trick mit den Rückseitenkontakt

Die Anschlüsse auf der Rückseite bestehen aus feinsten Metallkontakten.

 

Durch die Anordnung der Kontakte auf der Rückseite lassen sich die Zellen innerhalb des Moduls viel dichter anordnen.

 

Der Lotstreifen muss nicht mehr von der Rückseite der einen Zelle auf die Vorderseite der der nächsten Zelle geführt werden.

 

Modul-Wirkungsgrad

Da die Zwischenräume zwischen den Zellen viel kleiner ausfallen, erhöht sich der Wirkungsgrad des gesamten Moduls auf 18,3%.

 

Attraktive Oberfläche

Die tiefschwarze Zellenoberfläche wird nicht durch störende silbernen Leiterbahnen unterbrochen.

Quelle: Haus & Energie, Mai-Juni 2006

Probleme bei leistungsstarken Hightech-Modulen mit Rückseitenkontakten

Oberflächenpolarisation

= negative Aufladung der Modulvorderseite im Betrieb, die nicht abgeführt werden kann,

wenn wie bei Zellen vom Typ STM 210* die Vorderseite eben frei von Kontakten und hochisoliert ist.

*) Hersteller Sunpower Corp., San Jose Kalifornien USA (s. PHOTON 4+6-2006).

 

Mit zunehmender Ladungsdichte geht der Ertrag des Moduls stetig zurück, so dass es ohne Zusatzmaßnahmen (bis 30%) weniger liefert, als Standardprodukte.

Der Hersteller Sunpower empfiehlt, den Pluspol des Solargenerators auf Masse zu legen, um den Effekt zu unterbinden.

 

Das Vorgehen funktioniert nur im Zusammenhang mit Trafowechselrichtern, die den Generator galvanisch vom Netz trennen.

 

In Deutschland lehnt man es aus Sicherheitsgründen aber ab, Module an Erde zu schließen, und möchte manchmal auch mit trafolosen Wechselrichtern arbeiten können.

 

Die Suntechnics GmbH hat sich daher als europäischer Generalimporteur von Sunpower (für die "besten Module der Welt") zwei Zusatzgeräte einfallen lassen, die die Oberflächenpolarisation neutralisieren:

 

1) Drain (passiver Baustein)

Der Drain stellt Kontakt zur Masse über einen hochohmigen Widerstand her und ermöglicht somit einen geregelten Stromfluss.

Der Stromfluss wird dabei gerade so hoch eingestellt, dass die Module hinreichend von Ladung befreit werden, ihn gleichzeitig aber so niedrig halten, dass auch im Fehlerfall kein Personenschaden zu befürchten ist.

2) Performer

Er erkennt, wenn der Solargenerator keinen Strom mehr liefert, interpretiert dies als Nacht und legt aktiv eine hohe negative Spannung zwischen Pluspol und Erde an.

 

Damit werden die Module wieder bis zum nächsten Morgen wieder in einem ungeladenen Zustand versetzt.

 

Der Performer kommt zusätzlich zum Einsatz, wenn ein Kunde trotz gegenteiliger Empfehlung von Sunpower, Module mit einem trafolosen Wechselrichter betreiben möchte oder wenn das Solarfeld so groß ist, dass der Drain mit der entstehenden Ladungsmenge überfordert wäre.

 

Praxisbeispiel: Erdschlussüberwachung beeinträchtigt Performer         

Dieses Phänomen führte trotz Performer zu einer teilweisen Polarisierung der Anlage.

 

Der Ausgleichsstrom, der beim Performerbetrieb über das Modul läuft und die von Suntechnics neu eingeführte Erdschlussüberwachung (Unsymmetrieüberwachung) für Großwechselrichter beeinträchtigt die Wirkung der Performer.

 

Die durch die hohe Spannung bedingten Ausgleichsströme fließen nicht ausschließlich in Richtung Solargenerator, sondern zu einem erheblichen Teil auch über die Widerstände in der Unsymmetrieüberwachung gegen Erdpotenzial ab.

 

Mit einer generellen Lösung des Polarisationseffektes auf Zellebene war lt. Sunpower ab Herbst 2007 zu rechnen.

Quelle: PHOTON April 2007

Kriterien für Angebote und Kaufverträge

- Konfiguration und lokale Gegebenheiten

Anlagengröße, Gebäudeart, Dachart, Eindeckung, Bauform, nutzbare Fläche, Ausrichtung, Traufhöhe, Dachneigung etc. sollten sehr ausführlich angegeben werden.

 

- Preisangaben

Gesamtpreis und auch Einzelkomponenten sollten aufgeführt sein.

 

- Kabelqualität

Standard ist Gummischlauchleitung Typ H07 RN-F, Querschnitt mindestens 2,5 mm².

Elektrischer Verlust sollte < 1% sein (Nachweis).

 

- Kurzschlusssicherheit

Gleichstromhauptleitung muss kurz- und erdschlusssicher verlegt werden (separate Mantelleitung für Plus und Minus).

 

- Generatoranschlusskasten bei Zentralwechselrichtern

Dieser muss schutzisoliert sein und Überspannungselemente enthalten, die von außen überprüft werden können. Die Schutzisolierung sollte im Angebot erwähnt sein.

- Montage- und Befestigungsmaterial

Aluminium und Edelstahl ist optimal, verzinkter Stahl eine Qualitätsstufe schlechter.

 

- Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten

sollten im Angebot aufgeführt sein. Freibleibende Angebote sind nicht akzeptabel.

 

- Datenblatt

mit Angaben zu Produktionsort, Zelltyp, Zertifizierung gemäß IEC-Qualitätskriterien und technischen Merkmalen sollte Bestandteil des Kaufvertrages sein.

 

- Anlageneigenschaften

z. B. der prognostizierte oder zugesicherte Energieertrag etc. sollten schriftlich aufgeführt werden.

 

- Leistungstoleranz

sollte im Vertage mit den Kunden fixiert werden

 

- Serviceleistungen

und dafür anfallende Kosten für Formalitäten, Versicherung, Wartungsvertrag.

u. v. m.

Garantie, Gewährleistung und Recht

Lieferung und Installation werden immer einfacher - und rechtlich immer komplizierter

Da jeder Hersteller eigene Garantieregeln aufstellt, gilt es genau zu vergleichen.

Es gibt Hersteller, die ihre Garantie nur gegenüber dem Installateur geben.

Wenn der anschließend insolvent wird, hat der Kunde keinerlei Ansprüche an den Hersteller.

 

Die gesetzliche Gewährleistung dagegen tritt ein, wenn eine Anlage die berechtigten Erwartungen des Kunden nicht erfüllt.

 

Diese wiederum leitet sich nicht nur aus dem hoffentlich genau formulierten Vertrag ab, sondern auch aus den Werbeversprechen von Herstellern und Installateuren, oder was eine nach den Regeln der Technik installierte vergleichbare "durchschnittliche PV-Anlage" an Erträgen bringt.

Letzteres ist auch der häufigste Klagegrund unzufriedener Anlagenbetreiber.

 

Bei Sonderwünschen des Kunden, z. B. ein besonders billiges Modul, hilft hier nur seitens des Installateurs eine schriftliche Fixierung des besonderen Kundenwunsches im Vertrag.

 

Juristisch umstritten ist die Dauer der Gewährleistung. Hier gilt es Feinheiten zu beachten.

Für private Verbraucher gelten 2 Jahre, für gebäudeintegrierte Analagen 5 Jahre.

 

Problematisch ist auch die Frage, ab wann die Verjährungsfrist für Gewährleitungen eigentlich läuft, ab den Tag der Übergabe?

Hinweise für den Verbraucher

Auch in Zeiten knapper Ware (wie z. Z. bei Solarzellen) sollte sich der Käufer nicht auf nachteilige Bedingen einlassen und lieber vom Geschäft zurücktreten.

 

Kommt es dennoch zur Lieferung fehlerhafter Ware gilt nach BGB § 433 ff folgendes:

 

- Reklamation im ersten halben Jahr nach Kauf

Hier muss der Händler beweisen, dass der Fehler beim Erwerb noch nicht vorgelegen hat.

Bei späterer Reklamation muss es der Kunde beweisen.

 

- Rückzahlung des Kaufpreises bei geringfügigen Fehlern

gegen Rückgabe des Produktes kann der Kunde nicht verlangen.

 

- Ansprüche des Käufers bei fehlerhafter Ware

richten sich zunächst auf Ersatzlieferung oder kostenfreie Reparatur.

Die anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Material muss Händler tragen.

 

Erst wenn beides zweimal scheitern, kann Kunde Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen.

 

- Verbindlicher Liefertermin

Der Händler muss pünktlich liefern. Kommt die Anlage trotz Mahnung nicht, kann der Käufer den Auftrag rückgängig machen oder für die verspätete Lieferung auch Schadenersatz verlangen.

 

Müssen z. B. Module bei einem anderen Lieferanten zum höheren Preis gekauft werden, können die Mehrkosten vom säumigen Händler zurückverlangt werden.

Einspeisevertrag - Für und Wider

Im Einspeisevertrag lassen sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten sowie Fragen zur Haftung zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber festhalten.

 

Wenn keine Einigung zustande kommt, darf der Anlagenbetreiber über eine einstweilige Verfügung den Strom zu den gesetzlichen Vergütungsregeln trotzdem einleiten.

 

- Stellung der Messeinrichtung (Stromzähler)

Nach dem BGB wird der Zähler vom Lieferanten gestellt.

Im EEG ist festgelegt, dass die Kosten (Kauf ca. 50 €, Miete max. 10 €) der Messeinrichtung der Anlagenbetreiber trägt und diese damit auch auswählen darf.

 

Damit entsteht ein Widerspruch zum verständlichen Wunsch der Stromversorger, über die in ihrem Netz installierten Geräte mitbestimmen zu dürfen.

 

Manche EVU wollen im Einspeisevertrag auch bei der Wahl des Handwerbetriebes Vorgaben machen, das ist aber rechtswidrig.

- Bestimmung der Netzspannung, Messung des zu vergütenden

   Stroms etc.

sollten zu vernünftigen Bedingungen Vertragsbestandteil sein, ansonsten sollte man besser keinen Vertrag abschließen.

 

Ist ein Vertrag mit störenden Klauseln erst unterschrieben, kann man kaum noch etwas machen, Verträge müssen eingehalten werden.

 

- Haftungsfragen

Gibt es z. B. keine Haftungsregelung, hat der Anlagenbetreiber für jeden dem Netzbetreiber vorsätzlich oder fahrlässig zugefügten Schaden in unbegrenzter Höhe einzustehen.

u. v. m.

 

 

Fazit

Trotz Einschränkungen ist der Einspeisevertrag ein nützliches, aber nicht unverzichtbares Instrument.

Nicht akzeptable Vertragsklauseln im Einspeisevertrag

Neben vielen immer wieder kritisierten Vertragsklauseln zum Nachteil der Anlagenbetreiber fallen einige Regelungen bestimmter Netzbetreiber besonders unangenehm auf.

In diesem Fällen ist von einem Vertragsabschluss abzusehen.

 

Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt unter Vorbehalt der Rückforderung

Ab 2006 hat eine Vorbehaltsklausel keine Berechtigung

 

Verzinsbarer Rückzahlungsanspruch des Netzbetreibers

Auch beim Fehlen bestimmter Voraussetzungen ist die Forderung nicht akzeptabel.

 

Einseitige Haftungsbegrenzung zu Gunsten des Netzbetreibers

(§6 AVBEltV) nicht akzeptabel

 

Jährliche Zahlung der Einspeisevergütung

nicht akzeptabel, muss monatlich erfolgen

 

Auszahlung der monatlichen Einspeisevergütung unter Vorbehalt der Rückforderung

 

Keine Schadenersatzpflicht des Netzbetreibers bei Netzausfall

Wer Schaden schuldhaft verursacht, muss haften

Abrechnungskosten

werden zusätzlich zum Entgelt für Zählung und Messung verlangt. Falls der der Anlagenbetreiber den Zähler selbst abliest und die Jahresabrechnung erstellt, sollten keine weiteren Kosten anfallen.

 

Pauschale Einbeziehung der AVBEltV in den Vertragstext

bzgl. der Nutzung des Netzes durch den Anlagenbetreiber.

Da der Anlagenbetreiber als bloßer Stromverkäufer das Netz nicht nutzt, muss eine Netznutzung nicht geregelt werden.

 

Benennung eines Anlagenverantwortlichen

Die Forderung des Netzbetreibers nach DIN VDE 0105 (Schutz von Arbeitnehmern beim Umgang mit E-Anlagen) ist nicht akzeptabel. Hauptanwendungsbereich dieser Vorschrift ist der gewerbliche Bereich.

 

Eine PV-Anlage wird zwar steuerlich als Betriebsmittel betrachtet, jedoch besteht keine Notwendigkeit, diese auch als potenziellen Gefahrenbereich anzusehen.

 

 

Quelle: PHOTON No. 2006, Solar Verlag, Wilhelmstr. 34, 52070 Aachen

Häufige Mängel am Bau und Schwachstellen

- Unsachgemäße Lagerung und Transport auf der Baustelle

Bruch der empfindlichen Solarzellen im Innern der Module  (von außen nicht sichtbar).

 

Vorläufige Bilanz nach dem Orkan Kyrill am 18. und 19.1. 07 durch eklatante Planungs- und Ausführungsmängel.

Die Folge sind in Zukunft höhere Versicherungsprämien, die zu Lasten der Rendite gehen.

 

- Zu geringe Beschwerung der Haltekonstruktion

bei Anlagen auf Flachdächern

 

- Nachgeführte Anlagen

gehen trotz hoher Windgeschwindigkeiten nicht mehr in die Horizontalstellung über, um die Angriffsfläche des Windes zu reduzieren.

Bei Böen mit Windgeschwindigkeiten von 225 km/h wurden die Gestänge schon vorgeschädigt und die ganze Anlage knickt um.

 

- Auswertung und Vergleich der Stromerträge

Über die Stromertragsdatenbank von PV-Anlagen bietet der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) im Internet eine kostenlose Auswertung und Vergleichsmöglichkeit u. v. m. > www.sfv.de.

 

Die genauen Ursachen eines festgestellten niedrigeren Ertrages können allerdings nur vor Ort genauer ermittelt werden.

 Neu! Stromverluste verschlechtern die Solarrendite

Potential-Induced- Detuction (PID)

Bei diesem bekannten Effekt, auch High Voltage Stress (HVS) genannt, baut sich zwischen einer aktiven Solaranlage und ihren Komponenten und der Erde ein Potential auf, dass zu Leckströmen auf Zell-, Modul- und Anlagenebene bei allen Zellarten führt.

 

Leckströme entstehen schon bei > 100 V und steigen mit wachsender Spannung an.

Leistungsverluste bei längeren Strings von 20 bis 30 % sind durchaus möglich.

 

Die Stromerzeugung wird praktisch durch einen Kurzschluss verhindert.

Besonders bei Feuchtigkeit und schlechter Versiegelung der Zellen/Module tritt die PID verstärkt auf.

Ein einfaches Gegenmittel ist der Einbau eines Wechselrichters mit Transformator (Gleichstromseite ist immer geerdet).

Allerdings werden diese Geräte am Markt wegen ihres Gewichtes und der Leistungsverluste bei der Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom immer weniger angeboten.

 

An verschiedenen Lösungswegen wird gearbeitet.

Ein besonderer Ansatzpunkt ist z. B. das Einbettungsmaterial, das die Zellen umgibt und für Wasserdichtigkeit sorgt.

Hier sind neuartige, besonders wasserdichte Materialien im Gespräch.

 

Einige Hersteller bieten inzwischen schon PID-freie Zellen an, von neutraler Seite wurde die Funktion bisher aber noch nicht bestätigt.

Quelle: VDI Nachrichten, 28.6.11, Nr.34, Autor: Ariane Rüdiger

Brandschutz

Probleme

Ein Problem besteht im Brandfall für die Feuerwehr lt. Prof. B. -J. Vorath in der hohen Qualität der Module. Sie sind extrem hitzebeständig und verformen sich auch bei einem Dachstuhlbrand nicht.

Sie bleiben auf dem Dach fest verankert und versperren den Löschmittel den Weg.

Durch den Wärmestau wird die Brandentwicklung noch beschleunigt.

 

Solange es hell ist, produzieren die Module außerdem Strom (Spannung bis 400 V). Die Feuerwehr kann weder unter den Modulen mit Wasser löschen, noch kann sie diese so abschalten.

Neuerdings lässt die Feuerwehr in solchen Situationen das Dach kontrolliert abbrennen.

Nur beim kompletten Abdecken der Module mit einem  Schaumteppich würde die Spannung zusammenbrechen.

 

Lösungen

Eine einfache und wirkungsvolle Methode wäre lt. dem Bausachverständigen T. Penningh (Verband Privater Bauherren), z. B. die Module mit einem Abstand von 15 cm zueinander zu montieren ("Brandschutzschneise").

 

Da diese Maßnahme dem Bauherrn zusätzlich Geld kostet, wurde es praktisch bisher kaum angewendet.

 

Weiterhin wäre generell ein für den Brandfall für die Feuerwehr gut zugänglicher Trennschalter erforderlich.

 

Quelle: IKZ-FACHPLANER 8/2010; www.vpb.de

Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen

Aufdachanlagen

Bzgl. der bis ca. 2009 noch hohen Preise für Kleinanlagen lag das Limit einmal bei weniger als 5.300 €/kWp, um mit einer PV-Anlage Geld zu verdienen (Rendite).

Ab ca. 2011 sind die Preise auf < 3.000 €/kWp gefallen, aber auch die Vergütung, die Rendite kann aber nach wie vor in d. R. zwischen 5 bis 7% liegen.

 

Solarfassaden

Die Vergütung nach EEG für Solarfassaden ist für eine kostendeckende Betreibung noch zu niedrig, da der Stromertrag bei einer senkrecht nach Süden gerichteten Fassade ca. 30% und bei Ost-West Fassaden ca. 40% geringer ist.

 

Der Aufschlag für Solarfassaden müsste statt 5 ca. bei 15 Ct liegen.

Quelle: Christof Urban, Saint Gobain Glass Solar, Aachen

 

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Sorgfältige Kalkulation und Planung, optimale Lage und seinen Solarstrombetrieb als Unternehmen führen, sind unabdingbar.

Um eine wirtschaftliche Amortisation zu erreichen, muss eine jährliche Rendite von 6-7% erzielt werden.

 

Günstig für die Rendite ist in d. R. eine Mischfinanzierung aus Fremd- und Eigenkapital.

Steigenden Zinsen ist durch eine möglichst langfristige Zinsbindung vorzubeugen.

 

Außer bei öffentlichen Dächern fordert die Bank in d. R. einen Grundbucheintrag.

 

Für die gewählte Anlage können die Umweltbilanz und der zeitlichen Verlauf der verschiedenen Finanzströme (kumulierter und jährlicher Gesamtfluss, Einspeisevergütung, laufende Kosten, Annuitäten etc. im Voraus näherungsweise berechnet werden, z. B. > Renditerechner.

Faule Tricks bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit

Gewissenlose Verkäufer, Berater oder Installateure gehen mit der globalen Behauptung auf Kundenfang, man könne mit PV-Anlagen große Gewinne erzielen.

 

Der Solarenergieförderverein Aachen hat eine "Schwarzliste" unseriöser Werbe-Tricks für Solaranlagen herausgeben:

 

- Ertragsberechnung

Ertragsberechnung erfolgt mit einem Super-Ertrag, z.B. 1000 kWh/Jahr, aber garantiert wird nur ein bescheidener Ertrag, z.B. 870 kWh/Jahr.

 

- Ertragsversicherung

Der Verkäufer wirbt mit einer Ertragsversicherung, verschweigt jedoch, dass diese vom Versicherer nach einem Schadensfall mit Jahresfrist gekündigt werden kann.

 

Der Verkäufer wirbt mit einer Ertragsversicherung, die jedoch einen niedrigeren Ertrag versichert als den in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eingesetzten Jahresertrag.

 

- Wartungs- und Reparaturkosten

Wartungs- und Reparaturkosten werden vergessen, oder es wird für Wartung und Reparatur jährlich ein zu geringer Wert (unter 1% des Anschaffungspreises) in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angenommen.

 

- Versicherungskosten und Rücklagen

Es werden weder Versicherungskosten noch Rücklagen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung eingesetzt.

 

- Betriebskosten

werden z. B. nur mit 0,02% der Investkosten angesetzt. Tatsächlich werden für Wartung, Versicherung oder Rückstellung für einen Wechselrichteraustausch mindesten 1% bei Dachanlagen benötigt.

 

- Abschreibungen

Es werden steuermindernde Abschreibungen angenommen, obwohl die Anlage nicht einmal einen Totalgewinn erzielt und deshalb nicht Gegenstand der Einkommensteuer ist.

Es wird eine Abschreibungszeit von 15 Jahren angenommen, obwohl für PV-Anlagen 20 Jahre vorgeschrieben sind (falls sie aufgrund sehr günstiger zusätzlicher Förderung überhaupt einen Totalgewinn erzielen).

 

- Anschlusskosten und Zähler

Die Anschlusskosten der Anlage werden vergessen.

Die Zählermiete oder die Kosten für einen Stromzähler und seine Eichung nach 16 Jahren werden vergessen.

 

- Darlehen

Bei Darlehen werden die Kunden nicht auf die Finanzierungslücke hingewiesen, die sich ergibt, weil das Darlehen in 10 Jahren zurückgezahlt sein muss, obwohl die PV-Anlage das Geld erst in 20 Jahren hereinholt.

 

Bei einer 20-jährigen Kreditlaufzeit mit 10-jähriger Zinsbindung wird nicht auf die Möglichkeit höherer Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung hingewiesen.

Die Zinsen in der 2. Dekade können die Rendite leicht wieder auffressen.

 

- Wiederverkaufswert

Es wird ein positiver Wiederverkaufswert der Anlage nach 20 Jahren angenommen, anstatt die Kosten für Abbau und Entsorgung zu berücksichtigen.

 

- Zinsen

Die kalkulatorischen Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital fehlen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

(Das sind die Zinsen und Zinseszinsen, die man erzielt hätte, wenn man sein Eigenkapital auf der Bank zinsgünstig festgelegt hätte). 

 

- Nachsteuerbetrachtung

Es werden Steuervorteile mit eingerechnet, die unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes des Kunden nicht erreicht werden.

Für wesentlich mehr Informationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen Fachberatung jederzeit gerne zur Verfügung.

Weiter/zurück zu Solaranlagen/ Photovoltaik

> Solarthermie > PV-Anlagen > Auswahlkriterien

Weiter/zurück zu Heizung

> Heizung > Grundlagen > Biomasse > Solar > Wärmepumpen > KWA / BHKW > Öl/Gas/E > Pilotanlagen > Wärmeabgabesysteme > Service

Einen Überblick über alle Webseiten erhalten Sie im Inhaltsverzeichnis > INHALT

.

• HOME • Nach oben • INHALT • AKTUELLES • ENERGIEBERATUNG • HEIZUNG • LÜFTUNG & KLIMA • SERVICE • GLOSSAR • SUCHEN • GÄSTEBUCH • KONTAKT • IMPRESSUM · Seitenanfang

Bei Fragen, Anregungen, Kommentaren oder Kritiken  zu dieser Website senden Sie bitte eine E-Mail an > Kontakt. oder Tel./Fax: +49 3672/413393.

Copyright © 2002 - 2012 by IBS Ingenieurbüro für Haustechnik Schreiner, D-07407 Rudolstadt/ Thüringen. Alle Rechte vorbehalten.     Webversion: 2012.3.4.