Letzte Bearbeitung:
13.12.2011 19:33
IBS
HEIZUNG/
WÄRMEPUMPEN
.
Förderprogramme und Fördermittel für
Wärmepumpen.
Bundesförderprogramme Ökologisch Bauen, Wohnraum Modernisieren,
CO2-Gebäudesanierungsprogramm; Landesspezifische Förderungen; Förderungen der
EVU; Aktuelle Links.
Förderprogramme und Fördermittel für
Wärmepumpen |
Bundesförderung |
Rechtlichen Anspruch
In d. R. gilt für die
meisten Programme, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Förderungen gibt,
eine Ausnahme bilden hier nur Steuervergünstigungen.
Mehrfachförderungen
durch öffentliche Mittel sind in der Regel nur bis zur Förderhöchstgrenze
möglich.
Art der Förderung
Neu eingeführt wurde 12/2007 die Förderung des energieeffizienten Einsatzes
von Wärmepumpen in Gebäuden.
Bisher erfolgte die Förderungen für eine
Wärmepumpen-Heizung auf bundesweiter Ebene über KfW-Programme zur
CO 2-Minderung als zinsverbilligte Darlehen.
- Programm
"Ökologisch Bauen"
Für Neubauten steht das
Programm "Ökologisch Bauen" mit einem effektiven Zinssatz ab 2,53%
bereit.
|
- Programm
"Wohnraum Modernisieren"
Bei Sanierungen
kann das Programm "Wohnraum Modernisieren", Variante "Öko-Plus", für Förderungen
in Betracht kommen. Das Baujahr ist unerheblich, effektiver Zinssatz ab 2,93%.
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Für Altbauen, die vor 1979 fertig
gestellt wurden und mit einer Wärmepumpe ausgestattet werden, effektiver
Zinssatz ab 1,46% gewährt.
Wird der Altbau zum
"Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung
- "EnEV") saniert wird sogar ein Teilschulderlass (15% der Kreditsumme
für energetische Maßnahmen) gewährt.
Zinssätze sind mit Stand Januar 2005
angegeben und können von den aktuellen Konditionen abweichen.
Antragstellung
Anträge sind über alle Banken und
Sparkassen zu stellen. Weitere Informationen und aktuelle Zinssätze unter
www.kfw.de.
Maßnahmebeginn
Die geplanten
Maßnahmen dürfen zudem nicht vor dem Antrag bzw. vor der Antragsgenehmigung
begonnen werden.
|
Neue Konditionen für Wärmepumpen-Förderung (MAP/BAFA
Stand ab 15.3.2011) |
Erforderliche Jahresarbeitszahlen verringert
Die erforderlichen Jahresarbeitszahlen (JAZ) wurden gegenüber dem Vorjahr
verringert.
Neu ist außerdem, dass Anlagen in Nicht-Wohngebäuden auch gefördert werden
können, wenn keine Warmwasserbereitung erfolgt.
Sole/Wasser und Wasser/Wasser-WP
-
JAZ 3,8 (bisher 4,3) in Wohngebäuden, mit Warmwasserbereitung
-
JAZ 4,0 in Nicht-Wohngebäuden ohne Warmwasserbereitung
Luft/Wasser-WP
JAZ 3,5 (bisher 3,7) sowohl Wohngebäude mit Warmwasserbereitung als auch
Nicht-Wohngebäude ohne Warmwasserbereitung
Richtlinien gelten ab 15.3.2011; Der aktuelle Stand kann abweichen und ist
grundsätzlich bei der BAFA abzurufen! |
Mögliche Fördersumme
Die Berechnungsgrundlage für die
Fördersumme wurde auf die Leistung der Heizungs-WP im Normarbeitspunkt
umgestellt.
Damit wurde die Antragstellung
vereinfacht, denn der umständliche Nachweis der Wohnfläche kann entfallen.
Wenn die erforderliche Jahresarbeitszahl erreicht wird, können folgende
Fördersätze gewährt werden:
Luft/Wasser-WP
Maßgebend ist die Leistung im Punkt
A2/W35.
- bis 20 kW: 900 € pauschal
- 21 bis 100 kW: 1.200 € pauschal
Sole/Wasser und Wasser/Wasser-WP
Maßgebend ist die Leistung im Punkt
B0/W35 für Sole und W10/W35 für Wasser.
- bis 10 kW: 2.400 € (Grundbetrag)
- 11 bis 20 kW: +120 €/kW zusätzlich
- 21 bis 100 kW: +100 €/kW zusätzlich, mindestens 3.600 €;
Abkürzungen für die
Wärmequellentemperaturen/Heizungsvorlauftemperatur
(°C) bei Prüfstandsmessungen (Normarbeitspunkt):
W10 = Wasser 10°C, B0 = Boden (Sole) 0°C, A2 = Außenluft 2°C;
W35 = erzeugte Heizungsvorlauftemperatur 35°C;
z. B:
B0/W35, d. h. die
Wärmequelle Boden
(Sole) hat eine
Temperatur von 0°C und daraus wird eine VL-Temperatur für die Heizung von 35°C
erzeugt. |
Zuschüsse für effiziente
Wärmepumpen ab einer erforderlichen Mindest-Jahresarbeitszahl (MAP/BAFA
Stand 2007) |
Diese Tabelle ist nicht mehr aktuell!!
WP-System |
Gebäude |
erforderliche
Jahresarbeitszahl
βmin |
Basisförderung
€;/m² Wohnfläche |
Höchstförderbetrag
bei Wohngebäuden > 2 WE
und Nichtwohngebäuden |
Innovationsförderung
+50% bei
βmin
|
Kombinationsbonus |
Wasser/Wasser
W10/W35
|
Neubau |
βmin ≥
4,0 |
10
€ |
2.000
€ pro WE bzw.
10% der Nettokosten für WP-Anlage |
βmin ≥
4,7 |
750
€;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten
thermischen Solaranlage |
Wasser/Wasser
W10/W55
|
Bestand |
βmin ≥
3,7 |
20
€ |
3.000
€ pro WE bzw.
15% der Nettokosten für WP-Anlage |
βmin ≥
4,5 |
Sole/Wasser
B0/W35
|
Neubau |
βmin ≥
4,0 |
10
€ |
2.000
€ pro WE bzw.
10% der Nettokosten für WP-Anlage |
βmin ≥
4,7 |
750
€;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten
thermischen Solaranlage |
Sole/Wasser
B0/W555
|
Bestand |
βmin ≥
3,7 |
20
€ |
3.000
€ pro WE bzw.
15% der Nettokosten für WP-Anlage |
βmin ≥
4,5 |
Luft/Wasser
A2/W35
|
Neubau |
βmin ≥
3,5 |
5
€ |
850
€ pro WE bzw.
8% der Nettokosten für WP-Anlage |
βmin ≥
4,7 |
750
€;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten
thermischen Solaranlage |
Luft/Wasser
A2/W55
|
Bestand |
βmin ≥.
3,3 |
10
€ |
1.500
€ pro WE bzw.
10% der Nettokosten für WP-Anlage |
βmin ≥
4,5 |
Richtlinien gelten ab 12/2007; Der aktuelle Stand kann abweichen und ist
grundsätzlich bei der BAFA abzurufen!
Abkürzungen für die
Wärmequellentemperaturen/Heizungsvorlauftemperatur
(°C) bei Prüfstandsmessungen:
W10 = Wasser 10°, B0 = Boden 0°, A2 = Außenluft 2°; W35 = erzeugte
Heizungsvorlauftemperatur 35°;
z. B:
B0/W35, d. h. die
Wärmequelle Boden hat eine Temperatur von 0°C und daraus wird eine
VL-Temperatur für die Heizung von 35°C erzeugt. |
Landesspezifische Förderungen |
Beachtet werden sollten auch
landesspezifische Förderungen bei den lokalen
Energieversorgungsunternehmen (EVU), den Verteil-Netz-Betreibern (VNB) oder den
Landesenergieagenturen.
(Auskünfte geben in d. R. auch Installationsbetriebe, die sich auf Wärmepumpen
spezialisiert haben)
Hilfe mit Informationen zu Förderungen bietet der Bundesverband Wärmepumpe e.V.
www.waermepumpe-bwp.de.
Anforderungen der Energieversorgungsunternehmen
Die EVU
verlangen bei Förderungen von Wärmepumpenanlagen meist die Verwendung von
monovalent oder bivalent unterbrechbaren Systemen.
Auf diese Weise können EVU die
Stromlieferung bei Spitzenlastzeiten unterbrechen.
Wird eine monoenergetisch
betriebene Elektrowärmepumpe gefördert, so setzt das oft einen niedrigeren
Wärmebedarf oder eine entsprechend hohe Jahresarbeitszahl voraus.
|
Förderungen der EVU
Neben Förderungen der Wärmepumpe
durch günstige Finanzierung und Zuschüsse bieten EVU fast immer
Sondertarife für Strom an, die deutlich unter den normalen Preisen liegen.
Sonderverträge enthalten entweder
einen einheitlichen Arbeitspreis über die gesamte Freigabedauer, oder es
werden zwei Preise für die Schwachlastzeit und für die übrige Freigabezeit
vereinbart.
In einigen Fällen kann eine
kostenlose Planungsunterstützung und Beratung mindestens bis zur
Inbetriebnahme der Anlage in Anspruch genommen werden.
Die Programme sind normalerweise
zeitlich begrenzt und werden laufend angepasst.
Eine rechtzeitige
Erkundigung
über aktuelle Förderungen ist ratsam. |
Aktuelle Links über Förderungen |
Der BINE Informationsdienst bietet aktuelle Informationen zu Förderprogrammen aus dem
Bereich Erneuerbarer Energiequellen und Energieeinsparung an.
Das Internetportal
www.energiefoerderung.info richtet sich in erster Linie an den privaten
Nutzer. Planer, Architekten und Energieberater sind mit der CD-ROM-Datenbank
FISKUS gut beraten, sie wird 14-tägig aktualisiert.
|
Über weitere Förderdatenbanken
wie
www.foerder-data.de sind Informationen über alle derzeit
möglichen Förderungen erhältlich.
Hier füllt der Nutzer einen
Fragebogen aus, in dem er sein Vorhaben schildert. Danach bekommt er eine
Übersicht über die Fördermöglichkeiten seines Vorhabens, zu Neubau, Sanierung
oder Modernisierung.
Für Endverbraucher ist der Service
einmalig kostenfrei.
In der Förderdatenbank
www.waerme-plus.de
sind Förderprogramme versammelt, die der Nutzer selbst abrufen kann. |
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