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Letzte Bearbeitung: 13.12.2011 19:33     IBS HEIZUNG/  WÄRMEPUMPEN

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Förderprogramme und Fördermittel für Wärmepumpen.

Bundesförderprogramme Ökologisch Bauen, Wohnraum Modernisieren, CO2-Gebäudesanierungsprogramm; Landesspezifische Förderungen; Förderungen der EVU; Aktuelle Links.

Förderprogramme und Fördermittel für Wärmepumpen
Bundesförderung

Rechtlichen Anspruch

In d. R. gilt für die meisten Programme, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Förderungen gibt, eine Ausnahme bilden hier nur Steuervergünstigungen.

 

Mehrfachförderungen

durch öffentliche Mittel sind in der Regel nur bis zur Förderhöchstgrenze möglich.

 

Art der Förderung

Neu eingeführt wurde 12/2007 die Förderung des energieeffizienten Einsatzes von Wärmepumpen in Gebäuden.

 

Bisher erfolgte die Förderungen für eine Wärmepumpen-Heizung auf bundesweiter Ebene über KfW-Programme zur CO2-Minderung als zinsverbilligte Darlehen.

 

- Programm "Ökologisch Bauen"

Für Neubauten steht das Programm "Ökologisch Bauen" mit einem effektiven Zinssatz ab 2,53% bereit.

- Programm "Wohnraum Modernisieren"

Bei Sanierungen kann das Programm "Wohnraum Modernisieren", Variante "Öko-Plus", für Förderungen in Betracht kommen. Das Baujahr ist unerheblich, effektiver Zinssatz ab 2,93%.

 

- CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Für Altbauen, die vor 1979 fertig gestellt wurden und mit einer Wärmepumpe ausgestattet werden, effektiver Zinssatz ab 1,46% gewährt.

 

Wird der Altbau zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung - "EnEV") saniert wird sogar ein Teilschulderlass (15% der Kreditsumme für energetische Maßnahmen) gewährt.

 

Zinssätze sind mit Stand Januar 2005 angegeben und können von den aktuellen Konditionen abweichen.

 

Antragstellung

Anträge sind über alle Banken und Sparkassen zu stellen. Weitere Informationen und aktuelle Zinssätze unter www.kfw.de.

 

Maßnahmebeginn

Die geplanten Maßnahmen dürfen zudem nicht vor dem Antrag bzw. vor der Antragsgenehmigung begonnen werden.

Neue Konditionen für Wärmepumpen-Förderung (MAP/BAFA Stand ab 15.3.2011)

Erforderliche Jahresarbeitszahlen verringert

Die erforderlichen Jahresarbeitszahlen (JAZ) wurden gegenüber dem Vorjahr verringert.

Neu ist außerdem, dass Anlagen in Nicht-Wohngebäuden auch gefördert werden können, wenn keine Warmwasserbereitung erfolgt.

 

Sole/Wasser und Wasser/Wasser-WP

- JAZ 3,8 (bisher 4,3) in Wohngebäuden, mit Warmwasserbereitung
- JAZ 4,0 in Nicht-Wohngebäuden ohne Warmwasserbereitung

 

Luft/Wasser-WP

JAZ 3,5 (bisher 3,7) sowohl Wohngebäude mit Warmwasserbereitung als auch Nicht-Wohngebäude ohne Warmwasserbereitung

 

 

Richtlinien gelten ab 15.3.2011; Der aktuelle Stand kann abweichen und ist grundsätzlich bei der BAFA abzurufen!

Mögliche Fördersumme

Die Berechnungsgrundlage für die Fördersumme wurde auf die Leistung der Heizungs-WP im Normarbeitspunkt umgestellt.

Damit wurde die Antragstellung vereinfacht, denn der umständliche Nachweis der Wohnfläche kann entfallen. Wenn die erforderliche Jahresarbeitszahl erreicht wird, können folgende Fördersätze gewährt werden:

 

Luft/Wasser-WP

Maßgebend ist die Leistung im Punkt A2/W35.

- bis 20 kW: 900 € pauschal
- 21 bis 100 kW: 1.200 € pauschal

 

Sole/Wasser und Wasser/Wasser-WP

Maßgebend ist die Leistung im Punkt B0/W35 für Sole und W10/W35 für Wasser.

- bis 10 kW: 2.400 € (Grundbetrag)
- 11 bis 20 kW: +120 €/kW zusätzlich
- 21 bis 100 kW: +100 €/kW zusätzlich, mindestens 3.600 €;

 

Abkürzungen für die Wärmequellentemperaturen/Heizungsvorlauftemperatur (°C) bei Prüfstandsmessungen (Normarbeitspunkt):

W10 = Wasser 10°C, B0 = Boden (Sole) 0°C, A2 = Außenluft 2°C;

W35 = erzeugte Heizungsvorlauftemperatur 35°C;

z. B: B0/W35, d. h. die Wärmequelle Boden (Sole) hat eine Temperatur von 0°C und daraus wird eine VL-Temperatur für die Heizung von 35°C erzeugt.

Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen ab einer erforderlichen Mindest-Jahresarbeitszahl (MAP/BAFA Stand 2007)

Diese Tabelle ist nicht mehr aktuell!!

WP-System

Gebäude

erforderliche

Jahresarbeitszahl

βmin

Basisförderung

€;/m² Wohnfläche

Höchstförderbetrag

bei Wohngebäuden > 2 WE

und Nichtwohngebäuden

Innovationsförderung

+50% bei βmin

 Kombinationsbonus

Wasser/Wasser

W10/W35

Neubau βmin   4,0 10 2.000 € pro WE bzw. 10% der Nettokosten für WP-Anlage

βmin  4,7

750 €;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten

thermischen Solaranlage

Wasser/Wasser

W10/W55

Bestand βmin  3,7 20 3.000 € pro WE bzw. 15% der Nettokosten für WP-Anlage βmin  4,5
Sole/Wasser

B0/W35

Neubau βmin  4,0 10 2.000 € pro WE bzw. 10% der Nettokosten für WP-Anlage βmin  4,7 750 €;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten

thermischen Solaranlage

Sole/Wasser

B0/W555

Bestand βmin  3,7 20 3.000 € pro WE bzw. 15% der Nettokosten für WP-Anlage βmin  4,5
Luft/Wasser

A2/W35

Neubau βmin  3,5 5 850 € pro WE bzw. 8% der Nettokosten für WP-Anlage βmin  4,7 750 €;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten

thermischen Solaranlage

Luft/Wasser

A2/W55

Bestand βmin  . 3,3 10 1.500 € pro WE bzw. 10% der Nettokosten für WP-Anlage βmin  4,5

Richtlinien gelten ab 12/2007; Der aktuelle Stand kann abweichen und ist grundsätzlich bei der BAFA abzurufen!

Abkürzungen für die Wärmequellentemperaturen/Heizungsvorlauftemperatur (°C) bei Prüfstandsmessungen:

W10 = Wasser 10°, B0 = Boden 0°, A2 = Außenluft 2°; W35 = erzeugte Heizungsvorlauftemperatur 35°;

z. B: B0/W35, d. h. die Wärmequelle Boden hat eine Temperatur von 0°C und daraus wird eine VL-Temperatur für die Heizung von 35°C erzeugt.

Landesspezifische Förderungen

Beachtet werden sollten auch landesspezifische Förderungen bei den lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU), den Verteil-Netz-Betreibern (VNB) oder den Landesenergieagenturen.

(Auskünfte geben in d. R. auch Installationsbetriebe, die sich auf Wärmepumpen spezialisiert haben)

 

Hilfe mit Informationen zu Förderungen bietet der Bundesverband Wärmepumpe e.V. www.waermepumpe-bwp.de.

 

Anforderungen der Energieversorgungsunternehmen

Die EVU verlangen bei Förderungen von Wärmepumpenanlagen meist die Verwendung von monovalent oder bivalent unterbrechbaren Systemen.

Auf diese Weise können EVU die Stromlieferung bei Spitzenlastzeiten unterbrechen.

Wird eine monoenergetisch betriebene Elektrowärmepumpe gefördert, so setzt das oft einen niedrigeren Wärmebedarf oder eine entsprechend hohe Jahresarbeitszahl voraus.

Förderungen der EVU

Neben Förderungen der Wärmepumpe durch günstige Finanzierung und Zuschüsse bieten EVU fast immer Sondertarife für Strom an, die deutlich unter den normalen Preisen liegen.

 

Sonderverträge enthalten entweder einen einheitlichen Arbeitspreis über die gesamte Freigabedauer, oder es werden zwei Preise für die Schwachlastzeit und für die übrige Freigabezeit vereinbart.

 

In einigen Fällen kann eine kostenlose Planungsunterstützung und Beratung mindestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage in Anspruch genommen werden.

 

Die Programme sind normalerweise zeitlich begrenzt und werden laufend angepasst.

Eine rechtzeitige Erkundigung über aktuelle Förderungen ist ratsam.

Aktuelle Links über Förderungen

Der BINE Informationsdienst bietet aktuelle Informationen zu Förderprogrammen aus dem Bereich Erneuerbarer Energiequellen und Energieeinsparung an.

 

Das Internetportal www.energiefoerderung.info richtet sich in erster Linie an den privaten Nutzer. Planer, Architekten und Energieberater sind mit der CD-ROM-Datenbank FISKUS gut beraten, sie wird 14-tägig aktualisiert.

Über weitere Förderdatenbanken wie www.foerder-data.de sind Informationen über alle derzeit möglichen Förderungen erhältlich.

 

Hier füllt der Nutzer einen Fragebogen aus, in dem er sein Vorhaben schildert. Danach bekommt er eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten seines Vorhabens, zu Neubau, Sanierung oder Modernisierung.

Für Endverbraucher ist der Service einmalig kostenfrei.

 

In der Förderdatenbank www.waerme-plus.de sind Förderprogramme versammelt, die der Nutzer selbst abrufen kann.

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