Neuigkeiten bei
Holzheizungen
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Innovative
Neuheiten (Beispiele)
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Walltherm-Multifunktionsofen |
Zentralheizungskessel und
Warmluftofen mit sichtbarer Flamme und Kochplatte in einem
>
Bild
Eine genial einfache Multifunktionslösung ist dieser
Holzvergaser-Naturzugkessel *** mit zwei getrennten Brennkammern
und unterem Abbrand zur Aufstellung im Wohnbereich.
Der Düsenboden ist aus Guss, die Brennkammer rund und
schamottiert.
Multifunktionsprinzip
Über einen Wärmetauscher wird das Heizungswasser erwärmt und in einem
Kombispeicher (Heizung und Trinkwassererwärmung) geführt.
Gleichzeitig wird der Aufstellungsraum (z.
B. Wohnzimmer oder Küche) über die Abstrahlung und Warmluft
(kleines abschaltbares Gebläse für die Warmluft im Kesselsockel) schnell
erwärmt.
Eine kleine eingelassene Herdplatte ermöglicht, dass auch noch gekocht
werden kann.
Füllraumtür mit großer
Sichtscheibe
Bisher einmalig für Vergaserkessel ist eine Füllraumtür mit großer
Sichtscheibe (fast wie bei einem Kamin) für die echten Holzfans, die
das Feuer auch sehen wollen.
Kesselwirkungsgrad
Der hohe Kesselwirkungsgrad von > 80%
ermöglicht eine sparsame und saubere Verbrennung (in Verbindung mit einem
ausreichend dimensionierten Pufferspeicher).
Brennstoffe
Geeignete Brennstoffe sind Stückholz,
Holzbrikett oder große Holzpellets und andere feste erneuerbare
Brennstoffe. |
Die
relativ geringen Abmaße des Kessels und der Rauchrohrabgang nach oben
ermöglichen eine Aufstellung auch bei Platzproblemen. Optimal z. B. für
Wohnzimmer oder Küche, auch für Ferienhäuser sehr geeignet.
Pufferspeicher
Zu beachten ist der Platzbedarf für den
unbedingt zu empfehlenden Puffer- oder Kombispeicher!
Einsatzhinweise
Wegen der Wärmeabgabe des Kessels durch
Abstrahlung und Konvektion ist die Nutzung der Herdplatte zum Kochen im Sommer
natürlich nur mit Einschränkungen möglich.
Desgleichen ist für die Trinkwassererwärmung im
Sommer eine Solaranlage (mit Schichtenspeicher/ Kombispeicher) sinnvoll.
Der Kessel eignet sich z. T. auch für den
Schwerkraftbetrieb (VL-/ RL-Anschluss 1"), d. h. Strom ist nicht
unbedingt erforderlich.
Ideal auch für den Einsatz in Wochenend- und Gartenhäusern.
Technische Daten
Nennleistung: 15 (14,9) kW
(z. Z. nicht messpflichtig)
Erforderlicher Kaminzug: 12 Pa
Wasserinhalt: 12 l
Füllraumvolumen: 55 l
Rauchrohrabgang: oben, 150 mm
Abgastemperatur: 120 °C
Abmaße: (B x T x H) 480 x 550 x 1000 mm
Gewicht: 265 kg
Garantie: 5 Jahre (!)
Prüfung
Geprüft beim BTI Wieselburg.
Quelle: H. F. Wallnöfer Energiesysteme,
Südtirol/ Italien |
Naturzug-Holzvergaserkessel |
Vergaserkessel mit
Naturzug > Bild (91 k)
Echter Naturzug-Holzvergaserkessel mit
getrennter Brennkammer und schamottierter Hochtemperatur-Reaktionszone mit einem
Kesselwirkungsgrad > 90% (geprüft).
Brennstoffe
- Scheitholz 33 cm
- trockenes Hackgut lagenweise gemischt mit Scheitholz
Leistungsregelung
erfolgt mechanisch über einen thermischen Feuerzugregler.
Die Sekundärluftmenge zur Anpassung an den Brennstoff wird von
Hand eingestellt.
Max. Leistung
bei Weichholz 14 kW, bei Hartholz 17 kW.
Füllraumvolumen 60 l
Rücklaufanhebung
auf 50°C ist zwingend notwendig.
Pufferspeicher
von 850-1400 l ist unbedingt zu empfehlen.
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Kaminzug
Ausreichend Kaminzug > 20 Pa erforderlich
(ansonsten auch zusätzlich mit Saugzuggebläse lieferbar).
Ein Kaminzugregler ist zwingend erforderlich und sollte
möglichst im Kamin unterhalb des Rauchrohreintrittes eingebaut werden.
Sicherheitseinrichtung
Eine thermische Ablaufsicherung ist bauseitig vorzusehen.
Stromanschluss
ist nicht unbedingt erforderlich.
Verbrennungsluftzufuhr
Eine unverschließbare Zu- und Abluftöffnung von mind. 400 cm²
ist erforderlich.
VL- und RL-Anschlüsse 5/4"
Schwerkraftbetrieb (ohne Umwälzpumpe) bedingt möglich, evtl.
interessant auch für Wochenend- und Gartenhäuser.
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Neues
bei gesetzlichen Regelungen
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Novellierung der 1. BImSchV
- Weniger Feinstaub aus Holzfeuerungen |
1. BImschV und Ziele der
Novelle der 1. BImSchV |
Die
1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) regelt Aufstellung, Betrieb,
Überwachung und Grenzwerte der Schadstoffe für kleine und mittlere
Feuerungsanlagen (< 100 kW).
Dazu zählen Heizungsanlagen (Öl-, Gas-, Kohle- und Holzheizungen) und
Einzelraumfeuerungsanlagen (Kaminöfen, Kachelöfen, Herde, offene Kamine).
Eine dringende
Überarbeitung, besonders bzgl. der Staubemissionen aus kleineren
Feuerungsanlagen, war aus zwei Gründen erforderlich:
- Die Grenzwerte für Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen
stammen von 1988 und sind veraltet.
Mit neueren Feuerungsanlagen lassen sich heute deutlich
schärfere Grenzwerte einhalten.
- Für
Einzelraumfeuerungsanlagen gelten keine Grenzwerte.
97% des
Gesamtstaubs aus älteren Kaminen und Öfen besteht aus
gesundheitsgefährdendem Feinstaub.
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Ziele der Novelle der 1. BImSchV
Die
Feinstaubemissionen aus kleineren Feuerungsanlagen (neue und auch
bestehende!) für feste Brennstoffe (z. B. Holz) sollen deutlich sinken, um
die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Neuanlagen
Eine neue
Generation von Feuerungsanlagen soll einmal anspruchsvolle, aber auch
realisierbare Grenzwerte für Staubemissionen und CO einhalten sowie
anspruchsvolle Mindestwirkungsgrade erreichen.
Bestehende
Anlagen
sollen ebenfalls
bestimmte Grenzwerte einhalten. Sie müssen dazu evtl. mit einem Filter
nachgerüstet werden.
Halten die
Anlagen die Grenzwerte nicht ein, dann unterliegen sie einem langfristigen
Austauschprogramm.
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Wesentlichste Inhalte der
Novelle |
1.
Geltungsbereich
Bisher regelt
die
1. BImSchV nur Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer
Nennwärmeleistung > 15 kW sowie Öl- und Gasanlagen > 11 kW.
Die novellierte
Verordnung soll für alle Anlagen ab 4 kW gelten.
2. Neue
Einzelraumfeuerungsanlagen
Bisher sind
Kachelöfen, Kamine etc. nicht geregelt. Die Novelle sieht eine
Typenprüfung für alle neuen Anlagen vor.
Dabei wird
untersucht, ob eine Feuerungsanlage
die neuen Grenzwerte für Staub und CO, sowie Mindestwirkungsgrade
einhalten kann (mit Inkrafttreten die Grenzwerte der Stufe 1 und ab 2015
Stufe 2).
Käufer von neuen
Anlagen sollten die Typenbescheinigung (Dokumentation, dass
die Feuerungsanlage die Grenzwerte einhalten kann) vom Verkäufer
abfordern)
3. Bestehende
Einzelraumfeuerungsanlagen
Anlagen für
feste Brennstoffe, die die Grenzwerte nicht einhalten, sollen über einen
langfristigen Zeitplan nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
4. Neue
Heizungsanlagen
In Abhängigkeit
von der Art des Festbrennstoffes sollen die Grenzwerte für Staub und CO in
zwei Stufen verschärft werden:
In der Stufe1 (nach Inkrafttreten) sollen Grenzwerte gelten, die dem
derzeitigen Stand der Technik entsprechen und von modernen Anlagen
eingehalten werden können.
In der Stufe 2 (ab 2015) soll für Staub generell ein Grenzwert von 20
mg/m³ gelten.
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5. Bestehende Heizungsanlagen
Diese Anlagen
sollen nach einer Übergangsfrist die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten.
Die Frist hängt
davon ab, wann der Anlagentyp erstmals auf dem Markt gekommen ist.
Können die
Grenzwerte nach Ablauf der Übergangsfrist nicht eingehalten werden, ist
ein Austausch erforderlich.
Emissionsträchtige alte Anlagen müssen jedoch außer Betrieb genommen
werden.
Aufgaben des Schornsteinfegers
Wie bisher:
- Abnahme einer neuen Feuerungsanlage nach der jeweiligen
Feuerungsanlagenverordnung
- Alle 5 Jahre Kontrolle (Betriebssicherheit,
Brandsicherheit)
Neu:
- Prüfung der Brennstoffqualität
- Einmalige Beratung über:
Lagerung und Lagerzeiten von Holz, richtigen Umgang
mit der
Feuerungsanlage und das richtige Heizen
Messungen für
Einzelraumfeuerungsanlagen?
Wie bisher müssen auch künftig bei bestehenden und neuen
Anlagen nicht vom Schornsteinfeger regelmäßig gemessen werden.
Bei neuen Anlagen ist eine Typenprüfung vorgesehen
Bei bestehenden Anlagen kann eine einmalige Messung in
Frage kommen, wenn dadurch der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte
(Vergleichbar mit Typenprüfung) erbracht werden soll.
Eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger (technischer
Zustand) ist jedoch alle 5 Jahre vorgesehen.
Quelle: SBZ 19/2007 |
Hinweis für bestehende
Kaminöfen |
Hinweis für bestehende
Holzheizkessel |
Gerade diese Feuerungsanlagen haben den größten Anteil an
den Staubemissionen.
Sie können dann zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden,
wenn sie die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten.
Für den Nachweis bestehen folgende frei wählbaren
Möglichkeiten:
- Bescheinigung des Herstellers (Prüfstandnachweis)
- Vor Ort Messung (Schornsteinfeger)
- Nachträglicher Einbau eines Filters mit Bauartzulassung |
Auch bestehende
Holzkessel sollen die neuen Anforderungen einhalten müssen.
- Holzkessel die vor dem 31.12.1994 errichtet worden, sollen
die
die Grenzwerte der Stufe 1 spätestens ab 2015 einhalten
- Holzkessel die nach 1995 errichtet worden, haben die
Grenzwerte
der Stufe 1 ab 2019 einzuhalten.
Mehr Infos zur Novelle der 1. BImSchV unter
www.bmu.de/luftreinhaltung/
Quelle: SBZ 19/2007 |
Entwicklungsbedarf und -aktivitäten für Scheitholzkessel |
Technologische, logistische,
ökonomische und infrastrukturelle Hemmnisse |
- Informations-
und Erfahrungsdefizite beim Heizungsbauer
- Probleme bei
der Anlagenauswahl durch fehlende objektive
oder
vergleichende Informationen
- negatives
Image in der Öffentlichkeit
- Anfall von
Schmutz und Ruß beim Brennstoffhandling und Reinigen
|
- Emissions- und Geruchsproblematik
(Nachbarschaftsbeschwerden, regionale Verbrennungsverbote)
- Unsichere Brennstoffbeschaffung
- z. T. geringe
Wirtschaftlichkeit bei älteren Anlagen
- fehlende
bauliche Voraussetzungen
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Aktuelle
Entwicklungsschwerpunkte |
- Einführung bzw. Verbesserung von
Regelungstechniken
Mit der Primärluft wird die Entgasungsrate und damit die Feuerungsleistung
von ca. 50-100% beeinflusst.
Mit der Sekundärluft wird der vollständige Ausbrand der brennbaren Gase
kontrolliert.
Neben der Abgastemperatur als Regelgröße werden zunehmend Lambda-Sonden,
CO- oder CHx-Sensoren
verwendet.
- Verbesserung der
Teillastfähigkeit auf < 50%
durch geregelte Verbrennungsluftdosierung
- Verbesserung der
Feuerungsgeometrie
Verweilzeitoptimierung, Turbulenz- und Beruhigungszonen, Staubfangzonen
- Höhere Standzeiten der
Brennkammermaterialien
keramische Brennkammern, leicht auswechselbare Einsätze
- Vergrößerung der Füllschächte
für längere Abbrandzeiten und somit zur Komforterhöhung
|
- Verbesserte
mechanische bzw. automatische Reinigung
der Wärmetauscherzüge zur Steigerung des Wirkungsgrades und der
Staubminderung
- Geräuschminderung
von elektrischen Antrieben
- Minderung der Abstrahlverluste
durch durch verbesserte Isolierung von Kessel, Pumpen und Verteilerbalken
- Verlängerte Gluterhaltung
- Einbau von Datenschnittstellen für den Kundendienst
zur Minderung des Diagnose- und Wartungsaufwands
- Integration der solaren Brauchwassererwärmung
in die Prozess-Steuerung
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Zukünftige
Entwicklungsschwerpunkte |
Weitere Verbesserung der
Regelungstechniken |
Brennkammer, Ausbrand,
Brückenbildung |
Sie betreffen
weniger die technische Durchführung (Hardware), sondern vielmehr die
hinterlegte Logik bzw. die Regelmodelle (Software) bei
Kleinfeuerungsanlagen.
1. Adaptive Regelung
Hier misst der
Prozessrechner mehrere Prozessvarible und regelt den Prozess nach
anfänglich einprogrammierten Sollwerten und Entscheidungsregeln, die dem
Prozessverlauf dynamisch angepasst werden.
2. Fuzzy-Logik-Regelung (unscharfe Logik)
Auch hier misst
der Prozessrechner mehrere Prozessvarible und regelt den Prozess nach
anfänglich einprogrammierten Standartwerten und Regeln, die dem
Prozessverlauf dynamisch angepasst werden.
Dabei stehen
jedoch die Prozessvariablen nicht in einem mathematisch definierten
Zusammenhang, sondern sind über das eingebrachte Expertenwissen empirisch
gekoppelt.
Die beiden
Regelungstechniken ermöglichen eine verbesserte Anpassung an wechselnde
Brennstoffeigenschaften (Art, Wassergehalt, Stückigkeit etc.)
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Strömungsoptimierung der
Brennkammer
Hierzu sind allgemein zugängliche Simulationswerkzeuge zu
entwickeln, damit das Strömungsverhalten, die Temperaturverhältnisse etc. in
der Brennkammer simuliert werden können.
Optimierungsreserven bestehen besonders bei Anlagen für
Meterholzscheite und Anlagen mit seitlichen Unterbrand.
Verbesserter Brennstoff- und Ascheausbrand
Der relativ hohe Glühverlust der Asche im Feuerraum ist durch
die Gestaltung und Dimensionierung des Entgasungsbereiches zu verbessern.
Ziel ist, das eine Abkühlung des gesamten Glutbettes auf
weniger als 550°C vermieden wird.
Vermeidung von Brückenbildung
Besonders bei Fichtenholzscheiden führt bei einigen Kesseln mit
unteren Abbrand die Brückenbildung zu erhöhten Schadstoffausstoß an CO.
Als Abhilfe sind technische Lösungen (z. B.
Brennkammergestaltung) oder ein differenziertes Vorgehen bei der Verwendung
verschiedener Brennstoffe (Scheitlänge und -stärke etc.) denkbar. |
Katalysatorentechnik |
Überwachung des
Wartungszustandes |
Durch
Oxydationskatalysatoren kann die Verbrennungsqualität (CO, CnHm,
PAH) verbessert werden. Der CO-Ausstoß könnte z. B. je nach Bedingungen um
bis zu 80% gesenkt werden.
Problematisch
könnte dabei die Kostensteigerung werden und somit nur bei Neuanlagen bei
einer Verschärfung der Emissionswerte zum Einsatz kommen.
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Die relativ hohe
Anzahl der vom Kaminkehrer beanstandeten Feuerungen bei der einmaligen
Inbetriebnahmemessung würde eine verbesserte Überwachung des Wartungszustandes
durch Sensorik oder Meldeeinrichtungen sinnvoll machen.
Dadurch könnte die große Diskrepanz zwischen den
Prüfstandsmessungen beim Hersteller und der Überprüfung durch den Kaminkehrer
langfristig reduziert werden.
Z. T. spielt auch die unterschiedliche Prüfdurchführung eine
Rolle. |
Verbessertes Wärmemanagement |
Wärmespeicher
sind ein wichtiges Systemelement zur Steigerung des Bedienkomforts und zur
Senkung der Emissionen.
Weiterhin bilden
sie die Voraussetzung für die Integration solarer Trink- und
Heizwassererwärmung.
Bisher stehen
Kosten- und Bedienungskomfortaspekte bei der Dimensionierung des
Speichervolumens im Vordergrund.
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Zukünftig sollte
aber auch dem Emissionsaspekt bei der Auslegung des Gesamtsystems mehr
Beachtung geschenkt werden.
Dies betrifft die Abstimmung der Systemparameter
Nennwärmeleistung, Lastvariabilität, Füllschachtgröße, Be- und Entladung der
Puffer etc. sowie die dafür ausgelegte Regelung.
Quelle: Schriftenreihe Nachwachsende Rohstoffe,
vom Bundesministerium und FNR |
Für
wesentlich mehr Informationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen
Fachberatung jederzeit gerne zur Verfügung. |
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