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Letzte Bearbeitung:
24.12.2011 22:31
IBS /
ENERGIEBERATUNG
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Sammlung kritischer Beiträge zur
EnEV u. a. staatlichen Vorschriften, Irrtümern etc.
Was kostet uns die Energiewende?
Überteuerte energetische Sanierung; Das Märchen vom grünen Jobwunder; Ökoirrtümer; Fassadendämmung; Juristische
Betrachtung der EnEV; Energiesparen per Verordnung; Klimaschutz; Energiepässe;
A/Ve-Verhältnis; EU-Ziel für alternative Energien; EnEV-Glosse.
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Sammlung kritischer Beiträge zur EnEV
u. a. staatlichen Vorschriften, Normen, Irrtümern etc. |
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Bisherige Themen im Überblick
12. Was kostet uns die Energiewende?
11. Überteuerte energetische Sanierung durch unzureichende
Normen und falsche Zahlen bei der Energieberatung
10. Das Märchen vom grünen Jobwunder
9. Ökoirrtümer - Wenige positive und viele negative
Wirkungen
8. Fassadendämmung - Hintergründe, Hysterie,
Pseudo-Klimaschutz und -Ökologie, Ökonomie, Nachhaltigkeit, Abzocke...
7. Juristische Betrachtung der EnEV bzgl. ihrer
Wirksamkeit und Tauglichkeit
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Bisherige Themen im Überblick
6. Wozu braucht man zum Energiesparen eigentlich eine
staatliche Verordnung
5. Energieeinsparung und Klimaschutz
(CO2-Verminderung)
4. A/Ve-Verhältnis
3. Zwei Sorten Energiepässe bis Oktober 2008
2. Über das viel gelobte EU-Ziel für alternative Energien:
20% Anteil an Erneuerbareren Energien
1. Eine EnEV-Glosse mit mehr oder weniger ernsthaftem
Hintergrund
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Neu!
12. Was kostet uns die Energiewende? |
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Die Glaubensfrage
Umweltschützer und Anti-Atomgegner berufen sich auf die
Berechnungen des Bundesumweltministeriums, nach denen die Extrakosten der
Energiewende bis 2030 nur 3,5 Milliarden Euro (lt. EEG) betragen.
In der EEG-Umlage würde das einen geringfügigen Anstieg von 0,2
Ct/kWh auf den Strompreis bedeuten.
Für den privaten Haushalt würden damit die monatlichen Kosten von
jetzt 6,50 Euro/Monat auf max. 9 Euro/Monat im Jahr 2015 steigen.
Bis 2030 sollen dann die Kosten bis auf ca. 2 Euro/Monat
zurückgehen.
Die Kostenprognosen des Bundesumweltministeriums waren bisher
allerdings meist wenig verlässlich und grundsätzlich immer klein gerechnet:
Z. B. wurde 2007 vorausgesagt, dass die EEG-Umlage des Ökostroms
bis 2016 bei max. 1,6 Ct/kWh liegen würde.
Tatsächlich liegt diese vom Verbraucher zu zahlende Umlage
bereits 2011 schon bei 3,5 Ct/kWh.
Zu beachten ist dabei, dass die genannten Summen zusätzlich zu
den Kosten des bestehenden EEG auf die Haushalte hinzukommen:
- 2010 knapp 9 Milliarden Euro Subvention für Ökostrom gezahlt
- Über 85 Milliarden Euro über die nächsten 20 Jahre sind an
Solaranlagenbesitzer abzuführen
- zweistellige Milliardenbeträge für Ausbau der Übertragungs- und
Verteilernetze |
Hauptproblem ist zusätzlich, dass ausgerechnet die teuerste und
ertragsschwächste Fotovoltaik auf Grund politischer Vorlieben am stärksten
gefördert wird.
Trotz Degression ist die durchschnittliche Vergütung bei
Solarstrom von ca. 8,5 Ct/kWh im Jahr 2000 auf ca. 15,4 Ct/kWh im Jahr 2011
gestiegen.
Strom aus Atom- und Braunkohlekraftwerken kostet demgegenüber an
der Strombörse nur ca. 3 bis 4 Ct/kWh.
Die Industrie dagegen rechnet mit einer zusätzlichen Last
von 8,5 Milliarden Euro für die Unternehmen.
Nach den Berechnungen des Verbandes der industriellen
Kraftwirtschaft (VIK) würde die Ökostromförderung den Börsenpreis für Strom bis
2015 um fast 90 % erhöhen.
590 der energieintensivsten deutschen Unternehmen (von insgesamt
ca. 120.000) sind von der Ökostromsubventionierung weitestgehend befreit.
Über die langfristigen Vorteile der Energiewende ist man in der
Wirtschaft geteilter Meinung.
Die eine Seite erwartet Milliardenaufträge, die andere sieht die
Zukunftsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland gefährdet.
Quelle: WELT AM SONNTAG, Nr. ?, ?.11.2011,
Wirtschaft & Finanzen, Autor: Daniel Wetze |
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12.1. Fazit oder "Das Wort zum
Sonntag" |
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Zu den tatsächlichen Kosten der Energiewende kann z. Z. niemand
eine annähernd verlässliche Aussage machen. Die Politik rechnen mit
Sicherheit zu niedrig, die Industrie vielleicht zu hoch. Jeder rechnet
so, wie er es zum jeweiligen Zeitpunkt am besten braucht.
Über die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen muss sich die Politik
auch keine ernsthaften Gedanken machen, es ist nicht ihr Geld, sondern das des
normalen Verbrauchers.
Es wird ähnlich laufen wie bei der Finanzkrise, die Politik als
Entscheider muss die Maßnahmen nicht bezahlen, die Großverbraucher sind
weitestgehend von den Zusatzkosten befreit und die Energieerzeuger machen weiter
märchenhafte Gewinne, auch ohne die alten Atomkraftwerke.
Umwelt und Klima werden nicht verbessert und Arbeitsplätze, von
deren Einkommen man Leben kann, wohl auch nicht geschaffen.
Energie ist ein Allgemeingut, wie Luft zum Atmen, Wasser zum
Trinken etc. Jeder benötigt es zum Leben und muss es auch langfristig bezahlen
können.
Das wäre mit Sicherheit auch möglich, wenn nicht einige Wenige
riesige Profite damit machen dürften und der Staat mit Gesetzen und Normen etc.
auch noch die Wege dafür ebnet. |
Der immer stärker belastete Normalverbraucher wird vielleicht
seinen Glauben an eine bessere Umwelt verlieren und auch vom Wahn, immer mehr
Energie in seinen eigenen vier Wänden einzusparen.
Er wird noch viele Jahre seine Kredite für überteuerte
energetische Sanierungen und energiesparende neue Heizungsanlagen abbezahlen und
trotzdem am Ende seine Energiekosten nicht wesentlich verringern, da Energie als
auch Einsparmaßnahmen überproportional immer teurer werden.
Mancher wird dann vielleicht auch feststellen müssen, daß z. B.
bei einigen der bis jetzt hochgelobten und teuren Heizungssysteme (z. B.
elektrische WP) die Vorteile, Energie aus der Umwelt zu gewinnen, durch hohe
Strompreise mehr als zu Nichte gemacht werden.
Für die große Masse der Verbraucher bleiben wahrscheinlich am
Ende im Extremfall nur zwei Möglichkeiten:
Entweder sie lassen sich weiter stillschweigend alles gefallen
und gewöhnen sich schon mal an kalte, ungemütliche und schimmlige Wohnungen und
kaltes Duschwasser
oder sie verbünden sich alle und machen mal wieder einen
gewaltigen Aufstand.
Vielleicht gibt es aber auch dazwischen noch akzeptable Lösungen!
Und das ist wohl wieder eine Glaubensfrage, oder...? |
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Neu!
11. Überteuerte energetische Sanierung durch unzureichende
Normen und falsche Zahlen bei der Energieberatung |
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Die Kompetenz von Energieberatern
Den Berechnungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen der sog.
unabhängigen Energieberater sollte man uneingeschränkt nicht in jedem Fall
blindes Vertrauen schenken.
Da kann schon mal der vom Energieberater berechnete
Heizenergieverbrauch wesentlich größer sein, als der bisher tatsächliche
Verbrauch (unter Verwendung der empfohlenen EnEV-Software!).
Mit der z. B. häufig empfohlenen Fassadendämmung wird dann das
Einsparpotential so enorm groß gerechnet, das kaum jemand den Maßnahmen
widerstehen kann, trotz in d. R. hoher Sanierungskosten.
Bis dann vielleicht einigen Zweiflern, diesen ewig Gestrigen, die
die wunderschönen bunten Balkendiagramme der EnEV-Software wenig beeindrucken,
auffällt, dass die zukünftige Heizkosteneinsparung plötzlich fast größer ist,
als der bisherige Verbrauch pro Jahr.
Die Ursache von Schönrechnerei sind faule
staatliche Normen und Verordnungen mit Methode
Die Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes nach EnEV
erfolgt nach dem Heizperioden- oder
Monatsbilanzverfahren.
Hier wird anhand von baulichen Gegebenheiten ein monströser
flächenbezogener Gesamtenergiebedarf einschließlich Beleuchtung und
Klimatisierung ermittelt, dessen Nutzen sich im Gesamtergebnis erst nach der
Sanierung erweisen muss, natürlich auf Kosten der Eigentümer oder Mieter und
ohne Garantieansprüche.
Dabei spielen weder die örtlichen Witterungsverhältnisse,
Sonneneinstrahlung auf das Mauerwerk noch sparsames Heizverhalten eine Rolle.
Grundlage für diese rein rechnerische Größe des
Gesamtenergiebedarfs sind also normative Annahmen für Klima und Nutzung,
die im Extremfall nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun haben.
Der tatsächliche Gesamtenergieverbrauch ist aber durchaus
witterungsabhängig und besonders auch durch das jeweilige Nutzerverhalten
geprägt, d. h. es kann zu mehr oder weniger großen Unterschieden zwischen den
berechneten und tatsächlichen Energieverbrauch kommen.
In der Norm wird diese Möglichkeit ganz offiziell eingeräumt und
in gewissen Umfang auch toleriert.
Einfache und schlüssige Verfahren, wie die Berechnung mit
mehrjähriger Verbrauchserfassung als Grundlage, sind in den neueren Fassungen
der EnEV nicht mehr zu finden. |
Schlussfolgerungen
Die einschlägigen Normen spiegeln schon längst nicht mehr reines
Ingenieurwissen, Stand der Technik und allgemein anerkannte Regeln der Technik
wider, sondern werden von Interessen aus Politik und Wirtschaft bestimmt.
Es geht im Wesentlichen hintergründig um profitable Geschäfte und
vordergründig um Arbeitsplätze.
Beispiel
Ein unrühmliches Beispiel aus der alltäglichen Praxis ist
ausführlich in der verbraucherfreundlichen Zeitschrift Guter Rat Nr.1 Jan. 2012,
Autor Thilo Ries, nachzulesen:
Kurzfassung:
MFH in Nürnberg Stand 2010
mit Heizenergieverbrauch lt. vorliegenden Energiepass von 98
kWh/m²a (erfasst über 3 Heizperioden), Energiekosten ca. 6.000 €/a.
Berechnung des Heizenergieverbrauch (Energiegutachten) und Maßnahmevorschlag des
Energieberaters zur Energiekosteneinsparung:
Heizenergieverbrauch nach EnEV 2010 ca. 290 (?) kWh/m²a.
->
Wärmedämmung der Ost- und Südfassade für 92.700 € mit einer
berechneten Heizkosteneinsparung von 8.790 €/a.
Tipps für Eigentümer und Vermieter
Auswahl eines Energieberaters, der außerhalb des erstellten
Berichtes nach der EnEV-Software, auch eine fachliche Einschätzung über den
Nutzen, ungeschönte Amortisationszeit, bauphysikalische Probleme etc. der
Sanierung geben kann.
Zusätzlich zu den Berechnungen des Energieberaters immer den Rat
eines Bausachverständigen einholen.
Bei Modernisierungen ist bei Abstimmungen eine
Dreiviertelmehrheit erforderlich.
Eine mehr oder weniger großflächige Putzreparatur ist keine
Erneuerung im Sinne der EnEV und verpflichtet nicht, eine Dämmung anzubringen.
Nach EnEV vorgeschriebene Maßnahmen müssen nur durchgeführt
werden, wenn sie sich in einem angemessenen Zeitraum amortisieren.
Eine z. B. von Hausverwaltern in Aussicht gestellte
Heizkosteneinsparung, die den Mietern eine Sanierung schmackhaft machen soll,
ist ohne Garantie. Rückzahlungsansprüche für keine oder nur minimale
Einsparungen können nicht gestellt werden.
Quelle: Guter Rat Nr.1 Jan. 2012, Autor Thilo Ries |
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Neu!
10. Das Märchen vom grünen Jobwunder |
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Die Subventionen für Ökostrom werden
wahrscheinlich mehr Arbeitsplätze vernichten als schaffen
Deutschlands Politiker beziehen sich bei ihren Verheißungen auf
eine Reihe von Untersuchungen, in denen schlicht die Arbeitsplätze in den
verschiedeneren Ökostrom-Technologien zusammengezählt werden:
- 100.000 Arbeitsplätze in der Windkraft,
- 60.000 in der Solarstromtechnik (Fotovoltaik),
- 70.000 im Biomassebereich
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DWI)
ermittelte Ende 2010 sogar, dass die erneuerbaren Energien in Deutschland
340.000 Arbeitsplätze schaffen würden.
Solche Ergebnisse werden von Politikern gerne verbreitet. Die
Wahrheit sieht aber ganz anders aus.
Die Milliarden für die Ökostrombranche fallen nicht vom Himmel.
Sie fehlen in anderen Branchen der Wirtschaft und führen hier zu einem
Arbeitsplatzabbau.
Ein Reihe von Forschern hat den eigentlichen Netto-Effekt der
Ökostrom-Subventionen auf den Arbeitsmarkt in verschiedenen Studien untersucht,
mit ernüchternden Ergebnissen:
- Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftforschung
(RWI), Essen
" In dem die Budgets der privaten und industriellen Haushalte
durch höhere Strompreise geschmälert werden, stehen weniger Mittel für
alternative, evtl. profitablere Investitionen zur Verfügung.
Die mit den höheren Strompreisen einhergehenden Kaufkraftverluste
und der Entzug von Investitionskapital bewirken negative Arbeitsplatzeffekte in
anderen Sektoren.
Es sei zu bezweifeln, dass die Subventionierung grüner
Technologien im Saldo überhaupt positiv ausfallen können." |
Bremer Energieinstitut
Hat schon in früheren Untersuchungen nachgewiesen, das durch die
Milliardenausgaben für die Ökostrom-Technologien Arbeitsplätze verloren gehen.
Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)
Hat bestätigt, dass bei Berücksichtigung von Investitionskosten
und der Verdrängung privater Verwendungen der Mittel, "praktisch keine
Beschäftigungseffekte mehr festgestellt werden konnten".
Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung
(IER) Uni Stuttgart
Zog das Fazit, dass das EEG keine dauerhaft positiven
Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt erzielen kann, sodass die
beschäftigungspolitische Begründung der Förderung der erneuerbaren Energien
nicht zu bestätigen ist.
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim
hat gerade im Auftrag des Umweltministerium Baden-Württemberg die
Beschäftigungswirkungen der erneuerbaren Energien im Land untersucht.
Bis zum Jahr 2020 sollen demnach zwar durch die geplante Erhöhung
des Anteils der erneuerbaren Energien 10.000 Arbeitsplätze entstehen, aber viele
Jobs entstehen nur auf Zeit, während der Errichtung der Anlagen.
Für die Industrie hat das Auswirkungen. Schon jetzt mussten
Unternehmen wegen steigender Kosten Werke schließen müssen oder verlagerten die
Produktion ins Ausland.
In den USA betragen die Energiekosten im Vergleich zu Deutschland
nur ein Drittel.
Quelle: WELT AM SONNTAG, 3.4.2011, Wirtschaft,
Autoren: T. Kaiser, D. Wetzel, F. Wisdorf |
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9. Ökoirrtümer - Wenige positive und viele negative Wirkungen |
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Die mit der Klimadebatte ausgelöste Hysterie und
Untergangsstimmung wird noch zu einer ganzen Reihe von Ökoirrtümer mit
unausgegorenen und extrem teuren Schnellschüssen führen.
Im Gegensatz zu "CO2-freien" Atomstrom dürften Glühlampenverbot,
Elektroautos etc. da noch die harmlosesten sein.
Die Liste der Ökoirrtümer ist lang und reicht bis in die
Jahrhundertwende zurück. Neben einigen positiven Auswirkungen waren die meisten mit z. T.
dramatischen Folgen verbunden.
Chaos und Verärgerung bei der Einführung von
Biosprit E 10 (2011)
Die bis zu 10% Bioethalol-Anteile beim neuen Super E 10 werden diesen Sprit
längerfristig verteuern, obwohl es momentan genau umgekehrt ist und Super (95
Oktan/E5) zum Preis von Super Plus (98 Oktan/E5) verkauft wird.
D. h. in Wirklichkeit gibt es z. Z. mit bis zu 5% Bioethalol-Anteil (E 5)
keinen Super mehr, sondern nur noch Super Plus.
Bioethanol besitzt nur 2/3 des Energiegehaltes von Ottokraftstoff
und ist auch teurer, hat aber angeblich bessere Verbrennungseigenschaften.
Durch den damit verbundenen Mehrverbrauch (offiziell 1,5%,
in der Praxis aber z. T. bis zu 7%) und die evtl. zukünftige Verkürzung der
Ölwechselintervalle* wird der ökologische Vorteil wieder zunichte gemacht.
*) Es wird bei der Verbrennung mehr Wasser (Kondensat) frei und gelangt
in das Motoröl, besonders kritisch bei Kurzstreckenverkehr im Winter.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Bundesregierung mächtig
verschätzte und im Besonderen bei der Energiepolitik.
Eine Überprüfung der ADAC Online-Redaktion auf den
Bioethanolgehalt (29 Proben an 10 Tankstellen am 16.2.11) ergab, dass das alle 10
Proben bei E 10 mehr als 5% Ethanol enthalten.
Der Ethanolgehalt bei klassischen (E 5) Super und Super Plus, der
eigentlich lt. Norm max. 5% (d. h. präzise 0% bis max. 5%!) Ethanol enthalten
müssten, lag der Ethanolgehalt um die 0%, also lt. Gesetz noch in der Norm.
Die Hersteller sparen sich anscheinend die Beimischung des teuren
Ethanols jetzt bei E5-Super und Super Plus ein. (Quelle: ADAC Motorwelt, 3/2011)
Förderung von Solarstrom
über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der darin
festgeschriebenen Einspeisevergütung für 20 Jahre war in Wirklichkeit eine
gigantische Maschinerie für Subventionen und eine Umverteilung der Kosten auf
die Verbraucher.
Fossile Energie wurde nur wenig eingespart (z. Z. max. 2% Solarstromanteil).
Allein die 2010 installierten PV-Anlagen werden den deutschen
Stromverbrauchern fast 10 Milliarden € kosten, und das bei einem Anteil von
Solarstrom an der gesamten Energie von gerade mal 1 bis 2%.
Auch das Herunterschrauben der Subventionen wird nicht
verhindern, dass die Rechnung für alle installierten Anlagen bald bei 80
bis 100 Milliarden €/Jahr liegen wird.
Apokalyptische Voraussagen des Club of Rome
Nach seinem Werk "Grenzen de Wachstums" (1972) müssten wir heute
seit vielen Jahren völlig ohne Energie- und andere Rohstoffe dastehen.
Mit den Voraussagen lagen sie völlig daneben. In einigen
Bereichen sind die bekannten Lagerstätten größer als vor 40 Jahren. |
Damals führten die dramatischen Fehlprognosen immerhin dazu, den
sparsamen Umgang mit wertvollen Rohstoffen erst mal vorsichtig einzuleiten, was
nicht zuletzt auch zur Schonung der Umwelt in den Verbraucherländern beitrug.
Weltweite Ächtung des Insektizids DDT mit
fatalen Folgen, speziell für die Malaria Bekämpfung
Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) wurde seit Anfang der
1940er Jahre als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt. Wegen seiner guten
Wirksamkeit gegen Insekten, der geringen Toxizität für Säugetiere und des
einfachen Herstellungsverfahrens war es jahrzehntelang das weltweit
meistverwendete Insektizid.
Allerdings reicherte es sich wegen seiner chemischen Stabilität
und guten Fettlöslichkeit im Gewebe von Menschen und Tieren an.
Herstellung und Vertrieb von DDT sind in der BRD seit dem
1.6.1977 verboten (Quelle: wikipedia).
Nachdem man mit DDT in den Industrieländern erfolgreich die
Malaria ausgerottet hatte, wurde von denselben ohne medizinischen Grund das
weltweite Verbot durchgesetzt.
Auch in vielen Entwicklungsländern war man dabei auf besten Weg,
doch der Bann machte so alle Erfolge wieder zunichte.
Es gibt bis heute kein ähnlich wirksames Mittel gegen die
Malaria, die immer noch 2 Millionen Tote pro Jahr fordert.
In den wohlhabenden Ländern hält sich bis heute der Ökoirrtum,
man habe mit dem Verbot etwas Gutes für die Welt getan, weil in den 60er Jahren
ein Buch erschienen war, in dem reichlich unscharf von angeblich schlimmen
Wirkungen des DDT die Rede war.
Biolandbau
Zu einem Ökoirrtum mit noch fataleren Wirkungen könnten die
Vorstellungen und irrsinnigen Auffassungen von Umweltstrategen in den reichen
Industrieländern führen, man könne durch biologischen Anbau vollkommen auf
Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel verzichten.
Die Erdbevölkerung steuert auf 9 Milliarden Menschen zu und die
ausgelaugten Böden in den überbevölkerten afrikanischen Ländern lechzen geradezu
nach Dünger.
Außerdem fehlt nach Jahrzehnten immer noch der Beweis, dass
Biogetreide gesünder für Mensch und Boden ist als herkömmliches Getreide.
Diskussion um das Waldsterben in den
80er-Jahren
Im den völlig haltlosen Diskussionen und Titelgeschichten war
damals weniger die Rede von notwendigen Umweltmaßnahmen als von dessen
unabwendbaren Tod.
Die damals forcierte Rauchgasentschwefelung nutzte natürlich den
Wald, aber den entscheidenden Durchbruch für eine durchgreifende Verbesserung
lag vor allen am Zusammenbruch der Industrie im damaligen Ostblock mit ihren
extrem hohen Emissionen.
Heute ist allerdings klar, dass der Wald trotzdem überlebt hätte.
Pferdeäpfel würden New York lahm legen
Um 1900 war man sich in New York sicher, dass sich bei weiter
anwachsenden Kutschverkehr, die Pferdeäpfel in den Staßenschluchten meterhoch
(bis zu den Gesimsen der ersten Stockwerke) stapeln würden.
Als Konsequenz ist es bis zu einem Kutschenverbot damals aber
nicht gekommen.
Quelle: WELT AM SONNTAG, Nr.. 10, 6.3.11, Forum,
Autor: Uli Kulke |
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8.
Fassadendämmung - Hintergründe, Hysterie, Pseudo-Klimaschutz und -Ökologie,
Ökonomie, Nachhaltigkeit,
Abzocke... |
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8.1.
Das neue, als revolutionär verkaufte, Energiekonzept der Bundesregierung |
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Das neue Energiekonzept vom 28.9.2010 formuliert Leitlinien für eine
langfristige (bis 2050), umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare
Energieversorgung als Gesamtstrategie.
Das ehrgeizige Ziel ist eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 80%
(≈ 50% Reduzierung des Primärenergieverbrauchs).
Also auch ein Motor für neue Klimaschutztechniken aus
Deutschland für den Export - viel Gutes für Klima, Wirtschaft und
Volkswirtschaft.
Auf lediglich 2 von 39 Seiten werden Gebäude behandelt, ansonsten
geht es überwiegend um die Stromerzeugung.
Verlässliche Rahmenbedingen gibt es somit nur für die vier
großen Stromkonzerne, deren Handschrift im Konzept auch deutlich erkennbar ist!
Eigentlich wollte die Bundesregierung den gesamten Gebäudebestand
des Landes bis 2050 zwangsweise auf das Niveau von NEH herunterdämmen
(Vollwärmedämmung) lassen.
Für die privaten Immobilienbesitzer wurde vorerst das Energiekonzept vom
Ziel des "klimaneutralen Gebäudebestand" zum "energieeffizienten Gebäudebestand"
geändert.
D. h. Modernisierungsanreize (Fördermittel) statt
Zwangssanierung, aber unter Beibehalt der Reduzierung des Primärenergiebedarfs
um 80%.
Das Spiel mit Bergriffen und Prozentzahlen im
Energiekonzept
Die verschiedenen EnEV bis 2050 mit immer schärfer werdenden
Vorgabe werden somit den Energiebedarf im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau
immer weiter senken, nur wird wohl kein Ministerium jemals evaluieren, ob und
welchen Einfluss die schärferen Vorgaben auch auf den Energieverbrauch
haben.
50 cm dicke Dämmung auf den Steinmauern dürften den Energiebedarf
auf 10 bis 20 kWh/m²a senken, also 80 oder vielleicht gar 90%. |
Das sind theoretische und politisch schönende Prozentzahlen für
die Senkung des Energiebedarfs. Sie taugen wunderbar für Bilanz - und Rechenschaftsberichte,
sagen aber wenig über den Energieverbrauch aus.
Der Energieverbrauch wurde im Energiekonzept einmal im Zusammenhang mit den Treibhausgas-Emissionen verwendet: "Der
Energieverbrauch verursacht 80% der Treibhausgas-Emissionen."
Fehlende zuverlässige Rahmenbedingen
Dabei wurde versäumt, zuverlässige Rahmenbedingen und Vorgaben für die
Modernisierung der Gebäude zu schaffen und es bleibt wohl weiter bei haushaltsabhängigen
Förderinstrumenten, die in der Vergangenheit mit ihren Stopp and Go-Effekten
potentielle Modernisierer eher verunsicherten.
Quelle: HEIZUNGSJOURNAL 11/2010
Grundsätzlich tragen auch die ständigen Diskussionen über
Technogien, die es z. T. noch nicht gibt oder evtl. auch nie geben wird, zur
Verunsicherung bei.
Die Kunden haben immer das Gefühl, das das heute Angebotene schon
veraltet oder noch nicht ausgereift ist und warten demzufolge z. T. lieber noch
ab.
Dabei sind die heutigen Technogien in d. R. leistungsfähig,
effizient und zukunftsorientiert.
Deckmantel Klimaschutz*
Unter dem Deckmantel wird versucht, den Deutschen ja fast alles
zu verkaufen, von der Energiesparlampe über Elektroautos bis zum Atomstrom.
*) da sich das Klima vom Menschen weder schützen noch
beeinflussen lässt, ist Umweltschutz der bessere Begriff. Leider hat sich
die Mär vom Klimaschutz schon in den Köpfen von Politik und Wirtschaft
festgesetzt.
Im Hintergrund standen aber, wie eigentlich immer, knallharte ökonomische Interessen
finanzkräftiger Lobbyisten (Dämmstoffindustrie, Kraftwerksbetreiber etc.) und
weniger der angebliche Klimaschutz etc. |
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8.2. Fassadendämmung im Bestand (ohne mechanische Zwangslüftung) |
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Wacht auf, Verdämmte dieser Erde...
Nach der energetischen Sanierung kommt die
Schimmelpilz-Sanierung!
Das kollektive Psychogramm einer Gesellschaft
Eigentlich hätten die meisten Deutschen gar kein Problem mit der
"Dämmverschandelung" ihrer Hausfassaden im Namen des angeblichen Klimaschutzes,
wenn es ihnen nur jemand anderes bezahlte.
Ansonsten ist man ja schon auf Laminatfußböden aufgewachsen,
diesen angeblich billigen, aber in Deutschland meistverkauften, federnden,
kurzlebigen und kratzempfindlichen Holzimitat aus Kunststoff, das am Ende
teuerer wie Parkett ist.
Auch an die pseudosolide Bluff-Architektur und
Käseglockenbauweise aus Wärmedämmverbundwand, Trockenbauwände mit Gipsplatten,
mit Steinfolien beklebte Betonwände, Ständerbauweise etc. statt z. B. solider und bauphysikalisch
unbedenklicher Ziegelwände, hat man sich gewöhnt.
Die Deutschen haben sich sonderbarerweise mit leichtem Herzen von
der Solidität ihrer Gebäude verabschiedet. |
Der Vollwärmeschutz zeichnet schon auch das kollektive
Psychogramm einer Gesellschaft, die vor Eindringlingen und Infektionen panische
Angst hat - nichts rein und nichts rauslassen.
Allerdings kollidiert genau diese hysterische Abschottung mit
einer anderen kerndeutschen Urangst, der Angst vor dem Schimmel.
Den deutschen Dämmfuror können diese Widersprüche jedoch schon
deshalb (vorerst) nicht stoppen, weil sein Charakter von Politik,
Wirtschaftlobby und Werbung zu einer messianischen Sendung in die Köpfe
gehämmert wurde:
Am deutschen Dämmstoff(un)wesen soll das Weltklima genesen.
In der Sache geht es nicht nur um Neubauten, das viel größere
Vorhaben ist die energetische Sanierung des Bestandes, die Dämmung von Albauten.
Eine energetische Ertüchtigung der Politiker, Dämmstoffindustrie
und der Bauträger etc. wäre vielleicht der
einfachere und volkswirtschaftlich billigere Weg.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung,
14.11.10 Nr. 45,Autoren: P. Richter, N. Maak |
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8.3. Ökologie und kommerzielle Interessen |
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Ökologie als fadenscheiniger Vorwand
Der so genannte Klimaschutz ist heute ein bauideologisches Mantra,
das nur aufgesagt werden muss, um die widersinnigsten Dinge möglich werden zu
lassen:
Haustechnik
Da muss eine immer üppiger ausgreifende teure Haustechnik
aufwendig für die Regulierung des Klimas sorgen, das sie selbst als Stromfresser
negativ beeinflusst.
Wärmedämmverbundsysteme
Auch Wärmedämmverbundsysteme sind so nur ein Ausfluss der
Ideologie und der Mode, aber kein Produkt eines ökologischen Umdenkens und der
Nachhaltigkeit.
WDVS gibt es schon seit den fünfziger Jahren (erstmalig 1958 in
Berlin).
Sie sind Produkte der unökologischsten Epoche der Menschheit, in
der man alles, was man in Plastik einschweißen konnte, auch in Plastik
einschweißte (luftdicht eingeschweißter Käse, ewig haltbare Drei-Komponenten
Menüs etc.).
Um angeblich das Klima zu schützen, werden ganze Ölfelder mit
gigantischem Aufwand in Polystyrol-Hartschaum, Polystyrolextruder-Schaum,
Polyurethan-Hartschaum etc. verwandelt.
Dass dieser Dämmstoff schon in der Herstellung Teil des globalen
Energieproblems ist, dass er eigentlich lösen sollte, wird mit beharrlicher
Ignoranz geleugnet, weil dahinter kommerzielle Interessen stehen.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung,
14.11.10 Nr. 45,Autoren: P. Richter, N. Maak |
Die kommerziellen Interessen von Industrie und
Handwerk am Klimaschutz
Einen klassischen, baubiologisch und bauphysikalisch
unbedenklichen doppelschaligen Ziegelbau zu mauern, kostet relativ viel Zeit und
Geld.
Ein Maurer benötigt für 38 Reihen Ziegel in Kaminbreite über eine
Woche (ca. 5 Reihen/Tag).
Für Bauindustrie und Handwerk hält sich dabei die Gewinnspanne in
vernünftigen Grenzen, angemessen und durchschaubar.
Dafür bekam aber der Bauherr für sein Geld ein sehr nachhaltiges,
energieeffizientes und schimmelfreies Bauwerk ohne Zwangslüftung.
Einen "modernen" Bau mit großflächigen dünnen
Industriewänden und dicken aufgeklebten WDVS kann man ca. fünfmal schneller
bauen und fast zu den gleichen Kosten.
Das zusätzlich zur Heizung noch eine Zwangslüftung für die
Feuchteabfuhr benötigt wird, wurde z. T. jahrelang in der Praxis ignoriert, mit
den bekannten Folgen (Schimmel).
Dafür sind aber für die Unternehmen jetzt die Gewinnspannen
immens viel höher.
Rein äußerlich ist das auch daran zu erkennen, wenn der Chef des
Bauunternehmens mit einer teuren Nobellimousine zur Schadensaufnahme auf die Baustelle
kommt, wenn nach kurzer Zeit der Vollwärmeschutz z. T. sich ablöst,
durchfeuchtet ist und als Folge die Wohnräume mit Schimmel befallen sind.
Also wurde für den ökonomischen Vorteil unter dem Deckmantel
Ökologie/Klimaschutz fast nur noch so gebaut.
Der ökologische Aspekt dient nur als Vorwand, mit dem man den
Bauherren eine ganz und gar nicht nachhaltige Bauweise verklingelt.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung,
14.11.10 Nr. 45,Autoren: P. Richter, N. Maak |
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8.4 Nachhaltigkeit |
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In jüngster Zeit wird wieder viel über Nachhaltigkeit (nicht nur)
am Bau geredet.
Vor der Wärmedämminvasion war es eine Selbstverständlichkeit,
dass ein Gebäude mindestens 50 Jahre und länger hält.
Danach hat man dem Bauherren statt dessen, mit gesetzlich
sanktionierten fadenscheinigen Energieeinsparversprechen auf Basis fachlich
umstrittener statischer U-Wert-Berechnungen, Missachtung bauphysikalischer
Gesetze und Schlagwörtern wie Klimaschutz, Energieeffizienz etc., eine
Pseudo-Nachhaltigkeit vorgegaukelt.
Mit ziemlicher Sicherheit ist das plastikummantelte Haus (im
Bestand größtenteils ohne Zwangslüftung) nach ca. 10 Jahren eine hausförmige
Sondermülldeponie.
Die Vollwärmedämmung muss teuer entsorgt werden. Es gibt z. B.
für Polystyrol noch keine vernünftige Recycling-Technologie. |
Ursachen und Wirkungen:
Ohne eine Zwangslüftung, die Feuchtigkeit von innen nach außen
transportiert, schüsseln die Polystyrolplatten auf.
Zwischen Dämmung und
Außenputz fällt Tauwasser aus, welches wegen des hohen
Wasserdampfdiffusionswiderstandes von Außenputz und Anstrich nicht vollständig
verdunsten kann.
Einen viel größeren Einfluss hat dabei aber der nicht mehr
mögliche kapillarere Wassertransport (Sorptionsprozeß) von innen nach außen.
In der Folge reißt der Putz, der Dämmstoff durchfeuchtet langsam
und verliert immer mehr seine Dämmwirkung.
Nach vielleicht 10 Jahren fällt teilweise oder alles von alleine
herunter (Frostschäden).
Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung,
14.11.10 Nr. 45,Autoren: P. Richter, N. Maak |
|
8.5. Gibt es Alternativen? |
|
In d. R. war bei vielen Bauunternehmen eine klassisch gemauerte
Doppelfassade aus Ziegeln nicht für Geld und gute Worte zu bekommen. Warum wohl?
(s. o.)
Kontrollierte Wohnraumlüftung
Der zusätzliche Einbau einer kontrollierten Lüftung, die sozusagen die
Nachteile der Wärmedämmung bzgl. Feuchtetransport nach außen wieder ausbügelt,
ist zwar ein unbedingt notwendiges Übel, aber keine echte und nachhaltige
Alternative.
Diffusions- und sorptionsoffene Naturbaustoffe
Der Hauptansatzpunkt für eine nachhaltige Alternative bei der
Bestandssanierung ist
zunächst die Gebäudehülle.
Die Lösung liegt, wie in vielen Fällen in der Natur und ist schon
sehr alt, aber bewährt: |
Durch die weitgehendste Verwendung von nachhaltigen diffusions- und
sorptionsoffenen Naturbaustoffen (Ziegel*, Poroton, Holzdämmstoffe, Schaumglas etc.) mit
entsprechenden Dicken kann besonders auf Dämmkunststoffe (z. B. Styropor) und auch Mineralwolle
in vielen Fällen verzichtet werden, ohne auf vernünftige
Energieeinsparungen zu verzichten.
*) z. B. Holraumziegel mit Mineralgranulat von Unipor λ=0,10
W/mK,
oder Ytong Porenbeton-Stein von Xella λ=0,008
W/mK
Wenn das Gebäude luftdicht ausgeführt ist und eine kontrollierte
Wohnraumlüftung fehlt bzw. nicht gewünscht wird, muss allerdings z. B. die manuelle
Fensterlüftung als kleiner Nachteil in Kauf genommen werden.
Positive Beeinflussung des
Verbraucherverhaltens
Das Einsparpotential durch z. B. Transparenz bei den
Heizkostenabrechnungen, moderne Messmethoden und die Möglichkeit den Verbrauch
durch den Nutzer sofort abzulesen, ist nicht zu unterschätzen. |
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8.6. Problematik, Hintergründe, Fakten |
|
8.6.1. Problemfälle |
|
Natürlich gibt es in der Praxis auch eine Reihe von Beispielen,
in denen eine Fassadendämmung absolut jahrelang und ohne Zwangslüftung ohne
negative Folgen verlief und auch eine mehr oder weniger große Energieeinsparung
erzielte.
Dafür gibt es mehrere Ursachen, z. B.:
1. Die Dämmfassade wurde bauphysikalisch richtig mit einer
Hinterlüftung ausgeführt.
2. Die Feuchtelast ist sehr gering (geringe Raumnutzung, größere
Raumvolumina, Raumtemperaturen).
3. Das individuelle Lüftungs- und Heizungsverhalten der
Bewohner/Mieter
Problemfälle in z. B. mit Mineralwolle gedämmten EFH sind
wesentlich seltener als in MFH.
Dramatisch betroffen sind oftmals die Geschossbauten im
energetisch sanierten Baubestand mit aufgeklebten
Dämmplatten z. B. aus Styropor (Baupfusch), fehlender Zwangslüftung und einer Vielzahl von Mietern mit ganz
unterschiedlichen Lüftungs- und Heizgewohnheiten. |
Ca. 22% bzw. 7 Mill. aller Wohnungen in der BRD sind mit
Schimmelpilz-Problemen behaftet, Tendenz stark steigend.
Fatal für die Haus- und Wohnungseigentümer ist, dass der BGH die
Beweislast für die Ursachenermittlung beim Auftreten von Schimmelpilz in
Wohnungen auf die Schultern des Vermieters übertragen hat. (Quelle:
HEIZUNGSJOURNAL 10/2010).
Ursachen und Folgen:
Energiekosten einsparen -> gestiegene Brennstoffpreise
-> Verschärfung der Vorschriften zur Vermeidung von Energie- und
Lüftungswärmeverlusten
-> Gebäude werden immer luftdichter
-> Änderung des Lüftungsverhaltens der Bewohner
-> jahrelange, wissentliche, ungenügende Aufklärung der
Verbraucher über die unbedingte Notwendigkeit einer kontrollierten Lüftung als
Folge bei
gedämmten und luftdichten Gebäuden,
sowie über die Kosten der Lüftungstechnik bzw. der
Schimmelpilz-Sanierung.
-> fehlende bzw. novellierte Normen
(z. B.: DIN 1946 wurde erst 2010 !!! überarbeitet -> DIN 1946
Teil 6)
-> Millionenfache Bauwerks- und Feuchteschäden, die
bauphysikalisch aber seit jeher absehbar waren. |
|
8.6.2. Die Dämmung wird immer dicker |
|
Nicht zuletzt sind auch die immer dicker werdenden
Dämmstoffdicken, verursacht einerseits durch immer höhere und überzogene
Einsparforderungen der EnEV, andererseits in der seit vielen Jahren fachlich
umstrittenen Berechnungsmethode des Wärmedurchgangswertes (U-Wert).
Der Wärmedurchlasskoeffizient (U-Wert) eines Bauteils beschreibt dessen Wärmeverlust
infolge einer Temperaturdifferenz zwischen der Raum- und Außenlufttemperatur unter
stationären, d. h. zeitlich unveränderlichen Randbedingungen.
Die Wärmespeicherfähigkeit und somit die Masse des Bauteils geht
u. a. nicht in den U-Wert ein.
Tatsächlich liegen aber in der Praxis instationäre
Randbedingungen vor (mehr Infos z. B. unter
http://clausmeier.tripod.com/enev4.htm).
D. h., wenn man die von der EnEV einseitig vorgegebenen Werte
einhalten will, erhält man für einen Altbau automatisch immer eine größere Dämmstoffdicke, als
eigentlich in der Praxis notwendig und auch viel wirtschaftlicher wäre.
Galten ursprünglich noch 10 cm Dicke als vernünftig und auch wirtschaftlich,
sind heute Dicken von 20 bis 30 cm fast schon normal.
|
In
Zukunft wird man, wenn es nach Politik (Evaluierung der EnEV bis 2050) und Wirtschaft so weiter geht,
schnell bei 50 cm sein.
Damit ist eine Senkung des
Energiebedarfs von ca. 10 bis 20 kWh/m²a wahrscheinlich, also auf 80 oder
sogar 90%.
Schön
für die schnellen Gewinne der Industrie. Der Bauherr muss schon sehr alt
werden, wenn er nur die Investkosten über die Energieeinsparung jemals
wieder zurückbekommt. Dafür hat er aber ein gutes Gewissen, für die Rettung
des Weltklimas seinen Beitrag geleistet zu haben.
Die immer dicker werdenden Dämmfassaden bedeuten auch für die Architekten
bei der Bestandsanierung ein großes Problem.
Dieses Problem könnten in Zukunft neue Wärmedämmstoffe und
andere Technogien evtl. besser lösen (aber wieder teurerer), z. B.:
- Aerogele
- Vakuumdämmung
- Mehrschichtige Wärmedämmfolien gegen Strahlungsverluste
- Latentwärmespeicherung im Baumaterial
> mehr zu
Wärmedämmstoffen |
|
8.6.3. Realistische Einsparpotentiale im Gebäudebestand nach
einer aktuellen Studie des IWH* |
|
Einsparpotentiale bei Sanierungen durch Fassadendämmung werden
erheblich überschätzt!
Man sollte sich einen schönen Altbau bzgl. Baujahr und
Gebäudesubstanz schon genau anschauen, um zu entscheiden, ob eine Sanierung, z.
B. mit
einer Dämmfassade, immer die sinnvollste Lösung ist.
Die Unterschiede beim Altbaubestand werden auch in der EnEV
2009 immer noch nicht ausreichend berücksichtigt.
Seit Jahren wird mit massiv übertriebenen Verbrauchswerten hantiert.
Im Balkendiagramm des seit 2008 vorgeschriebenen Energieausweises
wird der Durchschnittsverbrauch aller Wohngebäude bezogen auf die Nutzfläche mit
250 bis 300 kWh/m²a, für unsanierte EFH sogar >
> 400 kWh/m²a angegeben.
Ähnliches findet man nicht nur bei der Deutschen Energieagentur
www.dena.de, die
mehrheitlich dem Bund gehört (!) und lapidar und ohne Nachweis behauptet:
"Bestehende Gebäude brauchen etwa dreimal so viel Energie wie Neubauten".
Wer sich auf dieser Grundlage z. Z. Einsparungen ausrechnet, wird
nach einer Sanierung gründlich enttäuscht!
Zu beachten ist, dass natürlich die zukünftige Entwicklung der
Energiepreise und Sanierungskosten eine große Rolle spielen und dann auch wieder
neu gerechnet werden muss!
1. Wohngebäude aus der Jahrhundertwende: ca. 10%
Einsparpotential
Wohngebäude mittlerer Größe, die um die Jahrhundertwende
(Gründerzeit ca. 1900-1918) erbaut wurden, weisen lt. einer aktuellen Studie*
des Institutes für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) aus energetischer Sicht
vergleichsweise gute Bestandseigenschaften auf.
*) In der Studie wurde der tatsächliche Heizenergieverbrauch und
der Sanierungszustand von über 156.000 MFH (=9% des Bestandes) ausgewertet (->
www.iwh-halle.de
unter Publikationen: Wirtschaft im Wandel 9/2010 S. 447)
Bestandseigenschaften:
Starke Außenwände aus Vollziegel, Fassadenvorsprünge, wertvolle
Ornamente etc.
Schwachstellen sind alte Fenster und ungedämmte Dächer.
Heizenergieverbrauch durchschnittlich ca. 141 kWh/m²a.
Sanierungsmöglichkeiten:
Dachsanierung und neue Fenster.
Eine Fassaden-Sanierung würde hier eine Senkung des Heizenergiebedarfs von
z. B. ca. 141 auf 126 kWh/m²a = 15 kWh/m²a (= ca. 10%) bei relativ hohen Sanierungskosten
bewirken, rechnet sich also nicht. |
2. Wohngebäude aus den 1950er und 1960er Jahren:
max. ca. 27% Einsparpotential
Bestandseigenschaften:
Dünne Außenwände, einfache Verbundfenster, ungedämmte
Stahlbetondecken, glatte Fassaden.
Heizenergieverbrauch durchschnittlich ca. 150 kWh/m²a.
Sanierungsmöglichkeiten:
Im Gegensatz dazu wird durch die Sanierung von Bauten aus den
späten 1950er und 1960er Jahren (Nachkriegsbauten) mit einer schlechteren Bausubstanz
eine Senkung des Heizenergiebedarfs von z. B. ca. 150 auf 110 kWh/m²a = 40
kWh/m²a -> max. ca.
27% Einsparungen erreicht.
Hier rechnet sich, auch durch die weniger aufwendigen glatten
Fassaden, eine Komplettsanierung schon eher.
3. Wohngebäude bis Mitte der 90er Jahre: ca. 16%
Einsparpotential
Bestandseigenschaften:
Auf Grund der zur Bauzeit schon gültigen WSV recht guter
Baustandard.
Heizenergieverbrauch durchschnittlich ca. 131 kWh/m²a.
Sanierungsmöglichkeiten:
Einsatz von alternativen Energien und moderne Anlagentechnik (z. B. WP, Solar etc.), evtl.
noch fehlende Kellerdämmung.
Mögliche Senkung des Heizenergieverbrauchs von z. B. ca. 131 auf
112 = 15,79 kWh/m²a (= ca. 16%), die sich kaum rechnet.
Hier ist es besser in eine moderne Anlagentechnik zu investieren,
statt in eine Fassadendämmung.
Alternativen
Ein wesentlich größeres Einspatpotential zeigen Alternativen auf,
wie z. B. das individuelle Verbraucherverhalten unter Kosten-Nutzen-Aspekten
(Transparenz durch moderne Mess- und Erfassungstechnik zur Visualisierung von
Verbrauchsdaten).
Das Einsparpotential liegt hier nach einer Studie der ista
Deutschland GmbH (Verbrauchsdatenerfasser) bei fast 20%, bei wesentlich
geringeren Investkosten gegenüber einer Fassadendämmung.
Aber auch die Verwendung von schweren Dämmstoffen (höhere
Dichte), wie z. B. Holzfaserdämmplatten ist eine bauphysikalisch unbedenkliche
und nachhaltige Lösung.
Quellen:
www.zeno-online.de
;
www.iwh-halle.de;
Guter Rat Nr.2 2011; |
|
8.6.4. Wirtschaftlichkeit der Gebäudedämmung im Bestand |
|
1. Dämmung auf NEH-Standard
Beim NEH-Standard würden nach einen Konzeptentwurf von
Haus & Grund für ein Gebäude Bj. 1970 mit 120 m² Wohnfläche für die Sanierung mit
Dämmfassade ca. 70.000 &€; benötigt (583 &€;/m²).
Quelle: HEIZUNGSJOURNAL 11/2010
2. Dämmung auf Null-Energie-Standard
Die anfallenden Sanierungskosten (Dämmung, Lüftung etc.) liegen
hier bei ca. 680 bis 750 &€;/m² Wohnfläche.
Demgegenüber steht eine Einsparung von z. B. nur ca. 15 bis 20 l
Heizöl/m²a (bei Ölpreis von 0,70 &€;/l, also 10,50 bis 14,00 &€;/m²a).
Der sofortige Null-Energie-Standard rechnet sich bei Sanierung im
Bestand z. Z. (noch) nicht.
Quelle: www.zeno-online.de |
Amortisation
Faustregel für die Amortisationszeit bei wirtschaftlichen
Dämmmaßnahmen:
Nach Aussage des Architekten und erfahrenen Praktikers Konrad
Fischer gilt ein Zeitraum von ca. 10 Jahren als wirtschaftlich.
In dieser Zeit muss sich die Investition über die Einsparung
gerechnet haben, sonst gilt der Dämmzwang (EnEV § 25) als eine
unbillige Härte.
(In der EnEV ist aber nur von einem undefinierten
"angemessenen" Zeitraum die Rede.)
Ein Gutachten zur Befreiung kostet für ein EFH weniger als
1.000 &€;.
Quelle: www.konrad-fischer.de
Eine interessante Frage zum Verhältnis von Aufwand
und Nutzen beim Endverbraucher
1. Nutzen (€/m² a): Wieviel Energiekosten pro Jahr hat der Endverbraucher in energetisch
sanierten (ohne Zwangslüftung) Bestandsgebäuden tatsächlich eingespart?
2. Aufwand (€/m² a): Was haben diese Dämmmaßnehmen den
Endverbraucher und den Steuerzahler (Fördermittel) gekostet?
Nach den zukünftigen Kosten für die Schimmelpilz-Sanierung
getrauen wir uns vorerst gar nicht zufragen. |
|
8.6.5. Der Faktor X - Zusammenhang zwischen Bedarf und Nutzen
bzw. Verbrauch |
|
Faktor 4
Lt. E. U. v. Weizsäcker lässt sich mit innovativen Techniken und
energiebewussten Verhalten aus 1 kWh Primärenergie vier mal mehr Nutzen
entnehmen als heute üblich. Vision ist Faktor 10.
Faktor 3
Die Mehrheit kennt ihn nicht, eine kleine Minderheit verschweigt
ihn. Belegt wird der Faktor 3 durch Untersuchungen und Auswertungen von einigen
Hunderttausend Sanierungsfällen, die im Bundesumweltministerium vorliegen
sollen, aber unter Verschluss gehalten werden.
Der Faktor 3 gibt das mittlere Verhältnis zwischen Bedarf und
Verbrauch an.
Hier einige bereits durchgesickerte Beispiele und Zahlen:
Für einen mäßig gedämmten Altbau mit einem Verbrauch von derzeit
200 kWh/m²a
verspricht die Dämmstoffindustrie bei Sanierung der Fassade
auf EnEV-Standart 25 bis 30% Energieeinsparung (= 50 bis 60 kWh weniger
Verbrauch. |
Entsprechend sanierte Häuser erreichten in der Praxis nur max. 20
kWh -> Faktor 2,5 (50 kWh : 20 kWh = 2,5)
Neue Fenster sollen 10 bis 15% Brennstoffkosten einsparen
(= 20 bis 30 kWh/m²a). In der Praxis wurde nur 1 kWh eingespart
-> Faktor 20 (20 kWh : 1 kWh = 20)
Austausch Altkessel gegen Brennwertkessel. Versprochen
werden 20 bis 25% Einsparung (40 bis 50 kWh/m²a).
In der Praxis werden ca. 18 kWh (ca. 10%) eingespart -> Faktor
2,5
(45 kWh : 18 kWh = 2,5).
Fazit:
Im Mittel zwischen Werbung und Realität liegt der Faktor 3.
Quelle: HEIZUNGSJOURNAL 11/2010 |
|
7. Juristische Betrachtung
der Energieeinsparverordnungen bzgl. ihrer Wirksamkeit und
Tauglichkeit |
|
7.1. Allgemein anerkannte Regeln der Technik
(aRdT) |
|
Durch die EnEV werden die primärenergetischen Anforderungen bei
Neubauten und bestehenden Gebäuden im Schnitt um 30% verschärft.
In allen novellierten Fassungen ab 2004 ist sehr häufig von den
anerkannten Regeln der Technik (aRdT) die Rede.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aRdT)
sind Regeln bzw. Technikklauseln für den Entwurf und die
Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten, die sich in der
Praxis bewährt haben.
Nach Quelle Wikipedia:
Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig
erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand
vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder
praktischer Erfahrung bewährt haben.
Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine
Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt ein Mangel vor, soweit die
Abweichung nicht zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist. |
In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber vollumfänglich über
die geplante Abweichung zu informieren und auf die daraus resultierenden Folgen
hinzuweisen.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch
mit den DIN (nach einer Entscheidung des BGH vom 14. Mai 1998 - VII ZR 184/97
sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter) und
anderen Normen.
Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften
(DIN-Normen) hinaus.
Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen
werden auch Interessenstandpunkte vertreten.
Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen
Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren
oder bewährt haben.
Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August;
Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de |
|
7.2. Verwendung des Bergriffs der aRdT in der
EnEV |
|
Beispiele aus rechtlicher Sicht für die Verwendung des Begriffs
aRdT in verschiedenen Zusammenhängen:
1. Verschärfung von Anforderungen an den Energiebedarf
Dieser Begriff (aRdT) taucht in den verschiedenen novellierten
EnEV sehr häufig auf, erstaunlicherweise u. a. im Zusammenhang mit der
Verschärfung von Anforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden und den damit
sicher notwendigen Anforderungen an ihre Erstellung.
Wenn man die Anforderungen verschärft (z. B. um 30%), dann
erscheint es paradox, dass diese Verschärfung mit Maßnahmen erreicht werden
soll, die den aRdT entsprechen.
Entweder wird bereits ausreichend lange so gebaut, wie es das
zukünftige Gesetz (novellierte EnEV) vorschreibt, dann ist logischerweise das
Gesetz überflüssig und bringt keine echte Verschärfung mit sich,
oder es wird noch lange nicht so gebaut, dann gibt es aber noch
keine praktische Bewährung der baulichen Maßnahme nach den aRdT, mit dem man
dieses Ziel erreicht.
-> juristische Bewertung der Tatsachen:
Wenn die Verschärfungen, die die EnEV bereits 2002 und danach bei
jeder Novellierung mit sich gebracht haben, tatsächlich Verschärfungen waren,
darf juristisch daran gezweifelt werden, ob diese durch die Anwendung der aRdT
baulich erreicht werden können.
Sofern das nicht der Fall ist, ergibt sich ein Widerspruch in der
Rechtsnorm.
2. Nutzfläche des Gebäudes (EnEV) und Gebäudenutzfläche (DIN
277)
In EnEV 2007 § 2 Begriffsbestimmungen steht, dass die Nutzfläche
die Nutzfläche nach den aRdT ist.
Danach folgt die Definition der Gebäudenutzfläche, die in der
EnEV 2007 nach Anlage 1 Nr. 1.4.4. (Nutzfläche = 0,31 x Gebäudevolumen)
berechnet wird. |
In der DIN 277 geht es bei der Gebäudenutzfläche aber um Flächen
und Rauminhalte von Gebäuden.
Hier werden auch bestimmte Flächen außerhalb der Umfassungswände
des Gebäudes mit einbezogen, die aber kaum Bedeutung für die energetische
Qualität des Gebäudes haben.
Zwischen beiden gibt es unterschiedliche Werte bei der
Berechnung.
Es bleibt also unklar, welches denn die aRdT sein sollen, aus der
sich die Nutzfläche ergibt!
Zum Glück ist aber der Begriff der Nutzfläche im
Gesamtzusammenhang der EnEV auch so nutzlos, dass sich die Frage stellt, warum
er überhaupt für Wert befunden wurde.
Viel wichtiger sind die folgenden Punkte:
3. Luftdichtigkeit der Gebäude
Lt. EnEV sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass sie
"...dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den aRdT abgedichtet sind."
Nach den aRdT ist eigentlich die Dauerhaftigkeit gerade ein
Merkmal dieser Ausführung.
Warum muss also hier die Dichtigkeit doppelt dauerhaft sein?
Etwa, weil die aRdT z. B. bei der Fugenabdichtung keine wirklich
dauerhafte Lösung kennen?
4. Mindestwärmeschutz
Lt. EnEV müssen bei zu errichtenden Gebäuden die Anforderungen an
den Mindestwärmeschutz nach den aRdT eingehalten werden.
Dabei ist der Einfluss von Wärmebrücken nach den aRdT und den im
jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie
möglich zu halten.
Warum schränkt der Verordnungsgeber hier bei den Wärmebrücken die
Anwendung der aRdT auf die wirtschaftlich vertretbaren Fälle ein?
Warum dass, was sich in der Praxis bewährt hat (also aRdT),
wirtschaftlich unvertretbar sein könnte bleibt im Unklaren.
Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August;
Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de |
|
7.3. Ist aus rechtlicher Sicht die Verwendung
des Begriffs aRdT in der Verordnung zulässig? |
|
Die EnEV als Verordnung ist durch das Energieeinspargesetz (EnEG)
ermächtigt und muss den Vorgaben des Gesetzes folge leisten.
Für die hier relevante Frage enthält der § 7 des
EnEG zwei Aspekte:
1. Die in den Rechtsverordnungen aufgeführten Anforderungen
müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sein.
Wenn sich der Stand der Technik von den Regeln der Technik
vor allem dadurch unterscheidet, dass den technischen Lösungen nach den Stand
der Technik die zeitliche Bewährung fehlt und die aRdT diese aber haben, könnte
sich die Forderung nach den aRdT innerhalb der Vorgaben des Gesetzes bewegen.
Legt man aber die Betonung auf die Fortentwicklung der Technik
durch die Anwendung von Methoden des Standes der Technik, könnte man zu einem
grundsätzlichen Unterschied zwischen beiden Begriffen kommen. |
2. Es kann wegen technischer Anforderungen auf die
Bekanntmachungen sachverständiger Stellung unter Angabe der Fundstelle verwiesen
werden.
In der EnEV fehlen die konkrete Bekanntmachung der
sachverständigen Stellung und auch Angaben über den Verleger (Fundstelle).
Bei anderen Verordnungen ist das aber der Fall, die EnEV scheint
diesbezüglich eine Ausnahme zu sein (Energieeinspargesetz verlangt ausdrücklich
die Benennung).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verwendung des
Begriffs der aRdT in der EnEV den Vorgaben der Ermächtigungsgrundlage
(EnEG) widerspricht.
Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August;
Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de |
|
7.4. Bedenken gegen die Wirksamkeit der EnEV |
|
Die Bedenken betreffen zum einen die Kompetenz des
Bundesgesetzgebers zum Erlass von Rechtsvorschriften und die Einhaltung des vom
Gesetz vorgegebenen Verordnungsrahmens.
Nach § 1 Absatz 1 des EnEG soll zum Zweck der
Energieeinsparung der Wärmeschutz von Gebäuden so entworfen und ausgeführt
werden, dass vermeidbare Energieverluste unterbleiben.
In einer Verordnung können sich die Anforderungen
a) auf die Begrenzung des Wärmedurchgangs,
b) auf die Begrenzung der Lüftungswärmeverluste,
c) auf ausreichende raumklimatische Verhältnisse, sowie
d) auf den sommerlichen Wärmeschutz
beziehen.
Zu a) Begrenzung des Wärmedurchgangs
Anforderungen an die Begrenzung des Wärmedurchgangs können den
Zweck der Energieeinsparung dienen.
Allerdings schreibt die Verordnung nicht die Begrenzung des
Wärmedurchgangs, sondern die Einhaltung der Anforderungen des
Mindestwärmeschutzes vor.
Leider ist dieser Begriff (Mindestwärmeschutz) in der EnEV nicht definiert.
-> Definition nach wikipedia:
Verhinderung von Oberflächenkondensat und Sicherstellung eines
hygienischen Raumklimas sowie Schutz der Baukonstruktion vor schädlichen
Feuchteeinwirkungen.
->
Definition
nach DIN 4108-2 (2003-07):
Maßnahme, die an jeder Stelle der Innenoberfläche der
Systemgrenze bei ausreichender Beheizung und Lüftung unter Zugrundelegung
üblicher Nutzung ein hygienisches Raumklima sicherstellt, so dass
Tauwasserfreiheit an Innenoberflächen von Außenbauteilen im Ganzen und in Ecken
gegeben ist.
Nach beiden Definitionen werden keine Anforderungen an die
Begrenzung des Wärmedurchgangs gestellt, sondern nur auf ein hygienisches
Raumklima. Dieses ist aber nicht der Zweck der Verordnung (EnEV). |
Zu b) Begrenzung der Lüftungswärmeverluste
Auch die Anforderungen an die Begrenzung der
Lüftungswärmeverluste können den
Zweck der Energieeinsparung dienen.
Allerdings verlangt hier das Gesetz die Berücksichtigung des
Einflusses der Lüftungseinrichtungen, der Dichtheit von Fenstern und Türen sowie
der Fugen zwischen den Bauteilen.
Die Verordnung setzt diese gesetzliche Vorgabe einer
Gesamtbetrachtung nicht um, sondern verlangt einseitig und ohne Berücksichtigung
der Lüftungseinrichtungen die Dichtheit.
Zu c) ausreichende raumklimatische Verhältnisse
Ausreichende raumklimatische Verhältnisse für den Zweck Energie
zu sparen, sind wohl nicht erforderlich.
Diese zielen eher auf den Gesundheitsschutz und stehen somit
nicht in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers, sondern werden vor allem im
Rahmen der Bauordnungen von den Ländern wahrgenommen.
Zu d) sommerlicher Wärmeschutz
In den Anlagen der EnEV werden die Anforderungen an den
sommerlichen Wärmeschutz näher spezifiziert.
Das EnEG enthält keine Ermächtigung, das die
erlassene Verordnung (EnEV) Vorgaben für den sommerlichen Wärmeschutz stellen darf.
Fazit
Aus den angeführten Beispielen zeigt sich, dass in weitem Umfang
Bedenken gegen die Wirksamkeit der Regelungen der EnEV bestehen.
Ob und welche Verstöße gegen die Ermächtigungsnormen des EnEG
sich auch in den durch die EnEV vorgesehenen rechnerischen Nachweisen verbergen,
kann nur in Zusammenarbeit von Juristen und Technikern beantwortet werden.
Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August;
Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de |
|
7.5. Tauglichkeit der Vorgaben der EnEV |
|
Die EnEV als Verordnung hat nur den Zweck der Energieeinsparung.
Ob das erstellte Gebäude funktionsgerecht ist, liegt außerhalb
ihres Zwecks.
Besonders bei den Lüftungswärmeverlusten untererfüllt die EnEV
die Vorgaben des Gesetzgebers.
Die Lüftung ist aber ein wichtiger Aspekt der Planung eines
funktionsfähigen und zweckgerichteten Bauwerks.
Das zeigt auch das inzwischen millionenfach auftretende Phänomen
Schimmelbildung, besonders in
energetisch sanierten Mietwohnungen, wo zwar die Außenwände gedämmt wurden, aber
eine Zwangslüftung nicht eingebaut wurde.
Selbst Verbraucherzentralen sehen inzwischen bemüßigt, einen
Leitfaden für Mieter für das richtige Lüften zu publizieren.
Nun kann man sich auf der Mieterseite fragen, warum man sich
komplizierten Lüftungsritualen unterziehen soll, und man nicht, wie auch bei
anderen Bestandteilen der Wohnung (z. B. Heizkörperregelung über
Thermostatventile) ein unabhängig arbeitendes System (z. B. kontrollierte
Wohnraumlüftung) bekommt.
Auch dem Vermieter wird es nicht zu verdenken sein, wenn er
zukünftig vom Planer verlangt, dass die Lüftung unabhängig von den Mietern
sichergestellt werden soll. |
Der Planer muß das also umsetzen und nach den benötigten
Lüftungsbauteilen suchen.
Über diesen Punkt schweigt sich die EnEV aber aus und auch die
Bauordnungen geben bisher keine Handhabe zu einer Ausführung mangels
eingeführter technischer Baubestimmungen für die Lüftung.
Erst jetzt (ab 2010) bemüht man sich endlich um eine
Überarbeitung
der DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen (z. Z. noch Vornorm).
Zusammenfassung
Die Einhaltung der Vorgaben der EnEV hat, auch wegen der engen
Zwecksetzung, zu Gebäuden mit mangelnder Funktionstauglichkeit geführt.
Es fehlen bisher Vorgaben der Bauordnungen in Form von
technischen Bestimmungen für die Lüftung.
Ob die Tatsache, das die EnEV und die Bauordnungen der Länder das
Problem öffentlich-rechtlich totgeschwiegen haben, den Planer/Ausführenden von
einem Verschulden befreien und er so vor Schadensansprüchen geschützt wäre ist
eine andere Frage.
Der Planer kann sich privatrechtlich nicht auf unzulängliche
öffentlich-rechtliche Gesetze berufen.
Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August;
Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de |
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6. Wozu braucht man zum Energiesparen
eigentlich eine staatliche Verordnung? |
|
Bei entsprechend hohen Energiepreisen geht eigentlich jeder
Normalbürger auch von allein und im eigenen Interesse sehr sparsam mit
Energie um, auch ohne eine entsprechende Verordnung.
Sofern er es sich leisten kann, schafft er die entsprechende
energiesparende Anlagentechnik an, verbessert sinnvoll den Wärmeschutz am
Gebäude etc.
Allein durch das Wort "Verordnung" wird geschickt suggeriert,
dass die EnEV ein Gesetz ist, an das man sich ohne wenn und aber zu halten
hat.
Die EnEV ist eigentlich aber genau wie DIN, VDI etc. nur eine
Richtlinie oder Empfehlung, wie und mit welchen Mitteln man sinnvoll Energie
einsparen kann.
Grundsätzlich ist gegen eine solche Richtlinie auch nichts einzuwenden,
insofern sie neutral ist und die fachlichen Grundlagen dafür eindeutig, umfassend,
verständlich und nachvollziehbar sind.
Besonders sollten sich auch keine Widersprüche zu jahrelangen
und bewährten praktischen Erfahrungen im Bauhandwerk ergeben.
Kritik ist z. T. an einigen empfohlenen Maßnahmen
angebracht, ob diese dem Energieverbraucher echte Vorteile bringen oder mehr
dazu dienen, den Leuten nur zusätzlich Geld aus den Taschen zu ziehen. |
Empfohlene Maßnahmen können von Interessengruppen in Politik
und Wirtschaft zu deren Vorteilen leicht manipuliert werden. Dafür gibt es in
der Praxis eine ganze Reihe von Beispielen:
Umwelt- und Klimakatastrophen
Es kann nicht sein, dass z. B. mit Hilfe der
publizistischen Ausmahlung von Umwelt- und Klimakatastrophen,
Horrorvisionen, Teil- und Falschinformationen etc. am Ende die Kosten für
die notwendigen bzw. empfohlenen Maßnahmen in keinem vernünftigen Verhältnis
zum Einspareffekt für den Verbraucher stehen oder begründet werden.
Kontroverses und Interessantes zur Klimakatastrophe >
"Die Mär von der Klimakatastrophe", Prof. Dr.-Ing. habil. C.
Meier.
Gebäudeenergieberater
Fraglich ist auch, warum z. B. mehr oder weniger vom Markt abhängige
Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger etc. vermehrt in Kurzlehrgängen zum
Gebäudeenergieberater* "hinaufqualifiziert" werden. Wird damit vielleicht der Bock zum Gärtner gemacht?
*) Energieberater ist weder eine Berufsbezeichnung noch ein
geschützter Begriff. Jeder kann sich so nennen, ob mit oder ohne
entsprechende Qualifikation.
!
Für die sowieso stark gebeutelten Endverbraucher
sollte am Ende
immer die kritische Frage stehen: "Wem nützt es?" |
|
5.
Energieeinsparung und Klimaschutz (CO2-Verminderung) |
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Durch CO2-Verminderung
kann das Klima nicht beeinflusst werden
Nach Bali und den vier IPCC-Klimaberichten wird langsam deutlich,
dass Energieeinsparung und Klimaschutz nichts miteinander zu tun haben.
Entgegen der bisherigen verbreitenden Meinung, baut sich z. B.
bei
50 % weniger Verbrauch von Öl, Gas oder Kohle das CO2-Polster
in der Atmosphäre nicht ab!
Das nimmt, wie sämtliche Kurven seit 200 bis 250 Jahren
(ca. 1750) beweisen, ständig zu.
Die CO2-Moleküle
halten sich nämlich beinahe ewig. |
Für die globale Umwelthygiene spielt es kaum eine Rolle, ob wir
ein bisschen Energie einsparen oder nicht.
Solange wir weiterhin fossil heizen, wird das Klima geschädigt.
Eine Senkung des Verbrauchs verschiebt nur die "Katastrophe" in die
nächsten Generationen.
Wir müssen also auf regenerative Energien umsteigen. Davon
ist in EnEV und Energiepass aber keine Rede.
!
Mehr dazu finden Sie auf
der internationalen >
"ALTBAU"-Homepage von Konrad Fischer, rund um die wirklich sparsame Reparatur und Instandsetzung,
Low-tech-Modernisierung und sinnvolle Sanierung im Altbau,
über frechen
Baupfusch, Öko- und Energiesparschwindel etc.
oder auf der HP von >
Prof. Dr.-Ing.
habil C. Meier |
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4. A/Ve-Verhältnis |
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In der EnEV werden vom Volumen Ve und von der Nutzfläche AN
abhängige Höchstwerte aufgelistet.
Da das Verhältnis Nutzfläche zu Volumen mit 0,32 festgelegt ist
und das Verhältnis der beiden Anforderungsniveaus Q' zu Q" ebenfalls 0,32
beträgt, ist es völlig egal, ob über das Volumen oder über die Nutzfläche
gerechnet wird; in beiden Fällen kommt das gleiche Ergebnis heraus.
Diese völlig unnötige Unterscheidung soll offensichtlich nur eine
nicht vorhandene Vielfalt der Bearbeitung vortäuschen.
Die Abhängigkeit des Anforderungsniveaus vom A/Ve-Verhältnis
ist methodisch widersinnig.
Man meint, ein großes A/Ve-Verhältnis beschreibe
differenzierte und gestalterisch aufgelockerte Baukörper,
ein kleines A/Ve-Verhältnis dagegen einen kompakten,
energiesparenden Baukörper.
Dies stimmt nur für gleiche Gebäudevolumen, stimmt also
nicht generell.
Diese Vorstellung wird aber nun unzulässigerweise verallgemeinert
und findet deshalb als Maßstab für das Anforderungsniveau im Wärmeschutz
Berücksichtigung.
Immerhin kann ein Kubus als extrem günstige Form energiesparenden
Bauens völlig unterschiedliche A/Ve-Verhältnisse aufweisen. |
Die Werte für das A/Ve-Verhältnis reichen von 0,25 (Kantenlänge
24 m) bis 1,2 (Kantenlänge 5 m), sie umfassen also die ganze Bandbreite der
unterschiedlichen Anforderungen.
Demgegenüber können jedoch völlig unterschiedliche Bauformen
gleiche A/Ve-Verhältnisse haben.
Ein A/Ve-Verhältnis von z. B. 0,4 liegt bei unendlich vielen
Abmessungen vor; diese reichen von 15 x 15 x 15 m als Kubus über die
vielfältigen Quaderformen 10 x 15 x 30 m, 10 x 12 x 60 m bis hin zu sogar 10 x
10 x unendlich m.
Obgleich die Bauformen energetisch völlig unterschiedlich zu
bewerten sind, müssen sie alle die gleiche Anforderung an den Wärmeschutz
erfüllen.
Die zwangsläufige Folge ist, daß bei der Handhabung der
Verordnungen ein großes sachlich/methodisches Durcheinander dominiert.
Daraus resultiert dann Willkür im Ergebnis. Dies wird besonders
krass bei Superdämmungen, die schon bei kleinsten U-Wert Veränderungen mit
großen Dämmstoffdicken-Veränderungen reagieren.
Quelle:
http://clausmeier.tripod.com/enev4.htm
!
Gewaltig mehr Brisanz und im Widerspruch zu derzeitig
gültigen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, DIN-Normen etc. finden Sie auf
der >
"ALTBAU"-Homepage von Konrad Fischer, rund um die
wirklich sparsame Reparatur und Instandsetzung,
Low-tech-Modernisierung und sinnvolle Sanierung im Altbau, über frechen
Baupfusch, Öko- und Energiesparschwindel etc.
oder auf der HP von >
Prof. Dr.-Ing.
habil C. Meier. |
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3. Zwei Sorten Energiepässe bis Oktober 2008 |
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Mieterbund wie Verbraucherschützer bemängelten, dass der
Energiepass wenig bringe, weder ernsthaften Zwang noch hohe Qualität bei beiden
Pässen.
Bis zum 1. Oktober 2008 konnten Hauseigentümer
zwischen zwei Sorten Energiepässen wählen.
Der "Verbrauchsausweis"
zeigt den Energieverbrauch eines Hauses der vergangenen drei
Jahre.
Standen beispielsweise Wohnungen leer oder wohnten sparsame
Mieter in den Einheiten, wird der "Verbrauchsausweis" günstig ausfallen, ohne
dass die Gebäudetechnik notwendigerweise effizient arbeitet, kritisieren
Verbraucherschützer.
Der "Bedarfsausweis"
hingegen berücksichtigt zusätzlich die Haustechnik (z. B.
Heizungsanlagen, Dämmtechnik).
Dieser "Bedarfsausweis" ist mit 150-500
€ oder mehr (keine staatliche Preisfestlegung,
frei verhandelbar) teurer als der "Verbrauchsausweis", der nur höchstens 100
&€; kostet, z. T. sogar noch
weniger.
Der eigentliche Kostentreiber beim Bedarfsausweis ist die
Vor-Ort-Analyse.
Schon deshalb durften sich viele Eigentümer für den wenig
aussagekräftigen "Verbrauchsausweis" entscheiden. Der ist nach Ausstellung zehn Jahre lang gültig.
Mangelnde Kontrolle
Ein weiteres Manko des Energiepasses ist die mangelnde
Kontrolle der Angaben. |
Jeder zugelassene Handwerker oder Ingenieur darf den Zustand des
Hauses bedarfsorientiert beurteilen und die Pässe ausstellen, nachdem
ihnen die Eigentümer die entsprechenden Angaben übermittelt haben. Eine
Fehldiagnose bleibt ohne rechtlichen Konsequenzen.
Eine Pflicht, das Haus in Augenschein zu nehmen, fehlt. Und auch
die Ämter kontrollieren nicht, ob die Angaben auf dem Energiepass stimmen.
Einige Billig-Anbieter im Internet verzichten gleich auf jegliche
Kontrolle.
Für ca. 15 &€; erhält hier ein jeder einen Energiepass. Nachweise
(z. B. die Kopie einer Heizkostenabrechnung) sind hier nicht gefordert.
Der Energiepass-Schwindel
Die Bundesregierung will mit Gesetzen und Milliarden die
Wärmedämmung von Häusern fördern.
Doch Kritiker warnen vor Abzocke und Pfusch am Bau:
Die angeblich
umweltbewusste Wärmedämmung kann zur teuren Fehlinvestition werden.
DER SPIEGEL
schrieb dazu am 27.10.2006 in einem sensationell augenöffenden Bericht >
"Windige
Geschäfte mit dem Klimaschutz", der der Schwindelbranche den
Zerrspiegel vorhält.
Weiter kontroverse und interessante Kritiken zum Thema auf
der HP von >
Prof. Dr.-Ing.
habil C. Meier |
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2. Über das viel gelobte EU-Ziel für
alternative Energien: 20% Anteil an Erneuerbareren Energien
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Auf 20% soll der Anteil von Erneuerbareren
Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 steigen.
Das hat Angela Merkel als Ratspräsidentin mit den Staats- und
Regierungschefs der EU per Ratsbeschluss 2007 durchgesetzt.
Die Frage, ob damit der Primärenergieverbrauch oder der
Endenergieverbrauch gemeint ist, bleibt dabei unbeantwortet, kritisiert
die Erneuerbaren-Lobby.
Primärenergie kommt in der Natur direkt vor, wie
Stein- und Braunkohle, Erdöl oder Erdgas sowie erneuerbare Energie. In
den meisten Fällen muss diese Primärenergie in den Kraftwerken, Raffinerien etc.
in Sekundärenergie umgewandelt werden (zu Koks, Briketts, Strom, Fernwärme,
Heizöl oder Benzin).
Endenergie ist die Energie am Ort des Verbrauchs, die
in Nutzenergie umgewandelt wird (in Heiz- und Prozesswärme, Licht sowie
mechanische Energie).
Alleine nur an dieser statistischen Begrifflichkeit aber
scheiden sich Welten.
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Allen Anschein zum Trotz ist es völlig unklar, wie viel
Erneuerbare tatsächlich angestrebt werden.
Ein Anteil von 20% am Primärenergieverbrauch etwa
bedeute lt. Oliver Schäfer (Stratege beim €päischen Rat für erneuerbare
Energien EREC), dass die erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch einen
Anteil von 26,1% hätten.
Umgekehrt würde ein Ziel von 20% am Endenergieverbrauch
wohl nur 15% am Primärenergieverbrauch bedeuten.
(das wäre ein fataler Rückschritt zum bis jetzt Erreichten)
Sicher ist vor allem, dass der Ratsbeschluss reichlich
Spielraum für Interpretationen bietet.
Im schlimmsten Fall bringt das lt. Milan Nitschke vom
Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BBE) wieder 5 Jahre Debatten ohne
konkrete Schritte.
Quelle: Christoph Rodewils, PHOTON April 2007 |
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1. Eine EnEV-Glosse mit mehr
oder weniger ernsthaftem Hintergrund |
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Ein Gespräch zwischen einem Bauherrn und einer
Verordnung
Bauherr:
Ich möchte ein modernes Haus mit möglicht niedrigen Energiekosten
bauen. Wie dick müsste ich da das Haus dämmen? Rechnet sich das auch?
EnEV:
Lieber Bauherr, eine möglichst dicke Wärmedämmung spart richtig
viel Energiekosten. Und Sie wollen doch viel Geld sparen?
Bauherr:
Ja, und was kostet denn so was?
EnEV:
Zunächst kostet eine gute Wärmedämmung erst mal richtig viel Geld.
Was, dass ist Ihnen zu viel Geld?
Dann machen Sie einfach das Mauerwerk etwas dünner oder lassen es
am Besten ganz weg, die Dämmung dann natürlich noch dicker.
Die Fenster sollten Sie aber immer geschlossen lassen.
Bauherr:
Das soll aber nicht so gut sein, habe ich gehört.
EnEV:
Das ist ganz richtig. Damit Sie aber auch genügend gute Luft zum Atmen haben und Sie
evtl. der Schimmelpilz nicht krank macht, benötigen Sie natürlich zusätzlich zur
Heizungsanlage auch eine kontrollierte Wohraumlüftung.
Bauherr:
Die gibt es natürlich auch nicht umsonst. Was kostet die?
EnEV:
Sie wollen doch nicht krank werden? Für die Gesundheit ist nichts
zu teuer.
Außerdem, wenn Sie krank werden, verdienen Sie weniger Geld. Dann
können Sie die dicken Kredite ja nicht mehr zurückzahlen.
Bauherr:
Für die Lüftungsanlage habe ich kein Geld mehr übrig, das wurde
eigentlich schon für die Dämmung aufgebraucht.
EnEV:
Was, Sie haben für die Lüftung kein Geld mehr übrig?
Na dann öffnen Sie einfach die Fenster und lassen Ihren Mief
kostenlos raus.
Ach so, dann haben Sie natürlich das Geld für die Dämmung zum
Fenster rausgeschmissen, das geht natürlich auch nicht.
Nein, nein, die Dämmung einsparen geht überhaupt nicht. Damit
versauen Sie sich ja die schönen Kennzahlen der EnEV und bekommen den Bau
vielleicht nicht mehr genehmigt.
Und überhaupt, wollen Sie die ganzen Arbeitsplätze in der
Dämmstoffindustrie gefährden, wo es doch sowieso in Deutschland kaum noch
Arbeitsplätze gibt.
Was sagen Sie da, die Dämmstoffe kommen aus Polen?
Na und, in Deutschland sind die Arbeitskräfte eh zu teuer.
Bauherr:
Apropos Arbeitskräfte, ich könnte ja auch arbeitslos werden. Und
dann jetzt noch Geld für eine Lüftung investieren?
EnEV:
Aber Sie wollen doch am Ende über Ihre Energiekosten richtig Geld
sparen. Von nichts kommt nichts!
Übrigens, darüber haben wir auch schon nachgedacht und evtl. eine Lösung
gefunden:
In Zukunft werden noch viele zusätzliche Fachkräfte für
die Hygieneinspektion Ihrer Lüftungsanlage benötigt.
Ja, ja, damit wird der Arbeitsmarkt wieder angekurbelt.
Bauherr:
Moment mal, Hygieneinspektion für eine Wohnungslüftung? Davon
habe ich überhaupt noch nichts gehört.
Und kostenlos ist die bestimmt auch nicht?
EnEV:
Es liegt ja auch erst mal ein Entwurf vor. Und die Fachkräfte
werden dann natürlich nicht für umsonst arbeiten...
> weiter im Text in der rechten
Spalte
|
Die
ganzen Maßnahmen der EnEV sind ja auch nicht umsonst. Was nichts
kostet, taugt auch nichts!
Die Inspektion Ihrer Lüftungsanlage könnte Sie sogar permanent
Geld kosten, es gibt viel zu inspizieren, damit die Bakterien nicht überhand
nehmen. Sie könnten ja davon wieder krank werden (s. oben).
Bauherr:
Mein Gott, wo ist das Ende von diesem Teufelskreis, wenn ich das
Geld nicht aufbringe und vielleicht auch noch arbeitslos werde?
EnEV:
Also erstens sind Sie dann auch nicht allein, es gibt ja schon
mehr als genug
und zweitens, mit etwas Glück bekommen Sie dann vielleicht einen Job als
Hygieneinspektor.
Damit entfallen die Inspektionskosten zumindest für Ihre eigene
Anlage. Das ist doch genial, oder?
Bauherr:
Ich weis immer noch gar nicht, ob sich das überhaupt alles
rechnet, ich meine für mich selbst.
EnEV:
Na ganz einfach, mit der ganzen Kohle durch die
Energieeisparungsmaßnahmen.
Bauherr:
Mir wird himmelangst, dass auch von den ganzen eingesparten
Energiekosten durch Dämmung und Lüftung auch jemals etwas übrig bleibt, um
zumindest die Anlagenkosten zu Lebenszeiten zu amortisieren?
EnEV:
Na, das ist ja der Gipfel, wenn Sie das auch noch wissen wollen.
Das ist aber zu kompliziert, einen einfachen Bauherren das zu
erklären. Einige Dinge müssen wir selber noch mal richtigrechnen, damit Sie es
verstehen können.
Auf jeden Fall haben Sie viel bewegt, wenn Sie sich an die
Gesetze halten.
Bauherr:
Ist es auch so kompliziert, wenn ich nur ein einfaches
Fachwerkhaus mit dicken Lehmwänden baue?
EnEV:
Was, ein Fachwerkhaus
mit dicken Lehmwänden, ohne Dämmung, ohne Lüftung, wie in alten Zeiten?
So ein Blödsinn, so ein Haus hält über 200 Jahre. So alt werden
Sie aber doch nicht.
Außerdem haben wir das in der Verordnung überhaupt noch nicht mit
aufgenommen, wir haben schon zu viel Zeit für die Aufnahme der Kennzahlen bei
Pelletheizungen verplempert. Und auch die KfW hat lange gebraucht, das auch noch
zu berücksichtigen.
Und übrigens, die EnEV wurde geschaffen, damit Sie in Zukunft Öl,
Gas und Strom überhaupt noch bezahlen können, und nicht um kein Öl, Gas etc.
mehr zu verbrauchen.
Also halten Sie sich mal schön an die Vorschriften und
investieren zunächst kräftig in die Energiespartechnik, fast alle
anderen tun es ja schließlich auch.
Bauherr:
Ich glaube, es ist besser, wenn ich in die Karibik auswandere, da
reicht eine Hütte aus Palmenblättern.
EnEV:
Ja aber nur, wenn Sie sich trotz Energiesparmaßnahmen am Ende die
inzwischen weiter drastisch gestiegenen Energiekosten nicht mehr leisten können.
Dann braucht wenigsten das Sozialamt nicht auch noch für Ihre
Energiekosten aufzukommen.
EnEV-Geheimtipp, am Ende für den Anfang...:
Behalten Sie also bei Ihren Investitionen auch die Kosten für die
Auswanderung mit im Auge.
Aber denken Sie immer daran, durch die Globalisierung machen
Vorschriften für Palmenhütten auch vor der Karibik nicht halt...
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Für
wesentlich mehr Informationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen
Fachberatung jederzeit gerne zur Verfügung.
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