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Letzte Bearbeitung: 24.12.2011 22:31    IBS / ENERGIEBERATUNG

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Sammlung kritischer Beiträge zur EnEV u. a. staatlichen Vorschriften, Irrtümern etc.

Was kostet uns die Energiewende? Überteuerte energetische Sanierung; Das Märchen vom grünen Jobwunder; Ökoirrtümer; Fassadendämmung; Juristische Betrachtung der EnEV; Energiesparen per Verordnung; Klimaschutz; Energiepässe; A/Ve-Verhältnis; EU-Ziel für alternative Energien; EnEV-Glosse.

Sammlung kritischer Beiträge zur EnEV u. a. staatlichen Vorschriften, Normen, Irrtümern etc.

Bisherige Themen im Überblick

 

12. Was kostet uns die Energiewende?

 

11. Überteuerte energetische Sanierung durch unzureichende Normen und falsche Zahlen bei der Energieberatung

 

10. Das Märchen vom grünen Jobwunder

 

9. Ökoirrtümer - Wenige positive und viele negative Wirkungen

 

8. Fassadendämmung - Hintergründe, Hysterie, Pseudo-Klimaschutz und -Ökologie, Ökonomie, Nachhaltigkeit, Abzocke...

 

7. Juristische Betrachtung der EnEV bzgl. ihrer Wirksamkeit und Tauglichkeit

Bisherige Themen im Überblick

 

6. Wozu braucht man zum Energiesparen eigentlich eine staatliche Verordnung

 

5. Energieeinsparung und Klimaschutz (CO2-Verminderung)

 

4. A/Ve-Verhältnis

 

3. Zwei Sorten Energiepässe bis Oktober 2008

 

2. Über das viel gelobte EU-Ziel für alternative Energien: 20% Anteil an Erneuerbareren Energien

 

1. Eine EnEV-Glosse mit mehr oder weniger ernsthaftem Hintergrund

 Neu! 12. Was kostet uns die Energiewende?

Die Glaubensfrage

Umweltschützer und Anti-Atomgegner berufen sich auf die Berechnungen des Bundesumweltministeriums, nach denen die Extrakosten der Energiewende bis 2030 nur 3,5 Milliarden Euro (lt. EEG) betragen.

In der EEG-Umlage würde das einen geringfügigen Anstieg von 0,2 Ct/kWh auf den Strompreis bedeuten.

Für den privaten Haushalt würden damit die monatlichen Kosten von jetzt 6,50 Euro/Monat auf max. 9 Euro/Monat im Jahr 2015 steigen.

Bis 2030 sollen dann die Kosten bis auf ca. 2 Euro/Monat zurückgehen.

 

Die Kostenprognosen des Bundesumweltministeriums waren bisher allerdings meist wenig verlässlich und grundsätzlich immer klein gerechnet:

Z. B. wurde 2007 vorausgesagt, dass die EEG-Umlage des Ökostroms bis 2016 bei max. 1,6 Ct/kWh liegen würde.

Tatsächlich liegt diese vom Verbraucher zu zahlende Umlage bereits 2011 schon bei 3,5 Ct/kWh.

 

Zu beachten ist dabei, dass die genannten Summen zusätzlich zu den Kosten des bestehenden EEG auf die Haushalte hinzukommen:

- 2010 knapp 9 Milliarden Euro Subvention für Ökostrom gezahlt

- Über 85 Milliarden Euro über die nächsten 20 Jahre sind an Solaranlagenbesitzer abzuführen

- zweistellige Milliardenbeträge für Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze

Hauptproblem ist zusätzlich, dass ausgerechnet die teuerste und ertragsschwächste Fotovoltaik auf Grund politischer Vorlieben am stärksten gefördert wird.

 

Trotz Degression ist die durchschnittliche Vergütung bei Solarstrom von ca. 8,5 Ct/kWh im Jahr 2000 auf ca. 15,4 Ct/kWh im Jahr 2011 gestiegen.

Strom aus Atom- und Braunkohlekraftwerken kostet demgegenüber an der Strombörse nur ca. 3 bis 4 Ct/kWh.

 

Die Industrie dagegen rechnet mit einer zusätzlichen Last von 8,5 Milliarden Euro für die Unternehmen.

Nach den Berechnungen des Verbandes der industriellen Kraftwirtschaft (VIK) würde die Ökostromförderung den Börsenpreis für Strom bis 2015 um fast 90 % erhöhen.

 

590 der energieintensivsten deutschen Unternehmen (von insgesamt ca. 120.000) sind von der Ökostromsubventionierung weitestgehend befreit.

 

Über die langfristigen Vorteile der Energiewende ist man in der Wirtschaft geteilter Meinung.

Die eine Seite erwartet Milliardenaufträge, die andere sieht die Zukunftsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland gefährdet.

Quelle: WELT AM SONNTAG, Nr. ?, ?.11.2011, Wirtschaft & Finanzen, Autor: Daniel Wetze

12.1. Fazit oder "Das Wort zum Sonntag"

Zu den tatsächlichen Kosten der Energiewende kann z. Z. niemand eine annähernd verlässliche Aussage machen. Die Politik rechnen mit Sicherheit zu niedrig, die Industrie vielleicht zu hoch. Jeder rechnet so, wie er es zum jeweiligen Zeitpunkt am besten braucht.

 

Über die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen muss sich die Politik auch keine ernsthaften Gedanken machen, es ist nicht ihr Geld, sondern das des normalen Verbrauchers.

 

Es wird ähnlich laufen wie bei der Finanzkrise, die Politik als Entscheider muss die Maßnahmen nicht bezahlen, die Großverbraucher sind weitestgehend von den Zusatzkosten befreit und die Energieerzeuger machen weiter märchenhafte Gewinne, auch ohne die alten Atomkraftwerke.

 

Umwelt und Klima werden nicht verbessert und Arbeitsplätze, von deren Einkommen man Leben kann, wohl auch nicht geschaffen.

 

Energie ist ein Allgemeingut, wie Luft zum Atmen, Wasser zum Trinken etc. Jeder benötigt es zum Leben und muss es auch langfristig bezahlen können.

Das wäre mit Sicherheit auch möglich, wenn nicht einige Wenige riesige Profite damit machen dürften und der Staat mit Gesetzen und Normen etc. auch noch die Wege dafür ebnet.

Der immer stärker belastete Normalverbraucher wird vielleicht seinen Glauben an eine bessere Umwelt verlieren und auch vom Wahn, immer mehr Energie in seinen eigenen vier Wänden einzusparen.

 

Er wird noch viele Jahre seine Kredite für überteuerte energetische Sanierungen und energiesparende neue Heizungsanlagen abbezahlen und trotzdem am Ende seine Energiekosten nicht wesentlich verringern, da Energie als auch Einsparmaßnahmen überproportional immer teurer werden.

 

Mancher wird dann vielleicht auch feststellen müssen, daß z. B. bei einigen der bis jetzt hochgelobten und teuren Heizungssysteme (z. B. elektrische WP) die Vorteile, Energie aus der Umwelt zu gewinnen, durch hohe Strompreise mehr als zu Nichte gemacht werden.

 

Für die große Masse der Verbraucher bleiben wahrscheinlich am Ende im Extremfall nur zwei Möglichkeiten:

Entweder sie lassen sich weiter stillschweigend alles gefallen und gewöhnen sich schon mal an kalte, ungemütliche und schimmlige Wohnungen und kaltes Duschwasser

oder sie verbünden sich alle und machen mal wieder einen gewaltigen Aufstand.

 

Vielleicht gibt es aber auch dazwischen noch akzeptable Lösungen! Und das ist wohl wieder eine Glaubensfrage, oder...?

 Neu! 11. Überteuerte energetische Sanierung durch unzureichende Normen und falsche Zahlen bei der Energieberatung

Die Kompetenz von Energieberatern

Den Berechnungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen der sog. unabhängigen Energieberater sollte man uneingeschränkt nicht in jedem Fall blindes Vertrauen schenken.

 

Da kann schon mal der vom Energieberater berechnete Heizenergieverbrauch wesentlich größer sein, als der bisher tatsächliche Verbrauch (unter Verwendung der empfohlenen EnEV-Software!).

 

Mit der z. B. häufig empfohlenen Fassadendämmung wird dann das Einsparpotential so enorm groß gerechnet, das kaum jemand den Maßnahmen widerstehen kann, trotz in d. R. hoher Sanierungskosten.

Bis dann vielleicht einigen Zweiflern, diesen ewig Gestrigen, die die wunderschönen bunten Balkendiagramme der EnEV-Software wenig beeindrucken, auffällt, dass die zukünftige Heizkosteneinsparung plötzlich fast größer ist, als der bisherige Verbrauch pro Jahr.

 

Die Ursache von Schönrechnerei sind faule staatliche Normen und Verordnungen mit Methode

Die Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes nach EnEV erfolgt nach dem Heizperioden- oder Monatsbilanzverfahren.

Hier wird anhand von baulichen Gegebenheiten ein monströser flächenbezogener Gesamtenergiebedarf einschließlich Beleuchtung und Klimatisierung ermittelt, dessen Nutzen sich im Gesamtergebnis erst nach der Sanierung erweisen muss, natürlich auf Kosten der Eigentümer oder Mieter und ohne Garantieansprüche.

 

Dabei spielen weder die örtlichen Witterungsverhältnisse, Sonneneinstrahlung auf das Mauerwerk noch sparsames Heizverhalten eine Rolle.

 

Grundlage für diese rein rechnerische Größe des Gesamtenergiebedarfs sind also normative Annahmen für Klima und Nutzung, die im Extremfall nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun haben.

 

Der tatsächliche Gesamtenergieverbrauch ist aber durchaus witterungsabhängig und besonders auch durch das jeweilige Nutzerverhalten geprägt, d. h. es kann zu mehr oder weniger großen Unterschieden zwischen den berechneten und tatsächlichen Energieverbrauch kommen.

 

In der Norm wird diese Möglichkeit ganz offiziell eingeräumt und in gewissen Umfang auch toleriert.

 

Einfache und schlüssige Verfahren, wie die Berechnung mit mehrjähriger Verbrauchserfassung als Grundlage, sind in den neueren Fassungen der EnEV nicht mehr zu finden.

Schlussfolgerungen

Die einschlägigen Normen spiegeln schon längst nicht mehr reines Ingenieurwissen, Stand der Technik und allgemein anerkannte Regeln der Technik wider, sondern werden von Interessen aus Politik und Wirtschaft bestimmt.

 

Es geht im Wesentlichen hintergründig um profitable Geschäfte und vordergründig um Arbeitsplätze.

 

Beispiel

Ein unrühmliches Beispiel aus der alltäglichen Praxis ist ausführlich in der verbraucherfreundlichen Zeitschrift Guter Rat Nr.1 Jan. 2012, Autor Thilo Ries, nachzulesen:

 

Kurzfassung:

MFH in Nürnberg Stand 2010

mit Heizenergieverbrauch lt. vorliegenden Energiepass von 98 kWh/m²a (erfasst über 3 Heizperioden), Energiekosten ca. 6.000 €/a.

 

Berechnung des Heizenergieverbrauch (Energiegutachten) und Maßnahmevorschlag des Energieberaters zur Energiekosteneinsparung:

Heizenergieverbrauch nach EnEV 2010 ca. 290 (?) kWh/m²a.

->

Wärmedämmung der Ost- und Südfassade für 92.700 € mit einer berechneten Heizkosteneinsparung von 8.790 €/a.

 

Tipps für Eigentümer und Vermieter

Auswahl eines Energieberaters, der außerhalb des erstellten Berichtes nach der EnEV-Software, auch eine fachliche Einschätzung über den Nutzen, ungeschönte Amortisationszeit, bauphysikalische Probleme etc. der Sanierung geben kann.

 

Zusätzlich zu den Berechnungen des Energieberaters immer den Rat eines Bausachverständigen einholen.

 

Bei Modernisierungen ist bei Abstimmungen eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.

 

Eine mehr oder weniger großflächige Putzreparatur ist keine Erneuerung im Sinne der EnEV und verpflichtet nicht, eine Dämmung anzubringen.

 

Nach EnEV vorgeschriebene Maßnahmen müssen nur durchgeführt werden, wenn sie sich in einem angemessenen Zeitraum amortisieren.

 

Eine z. B. von Hausverwaltern in Aussicht gestellte Heizkosteneinsparung, die den Mietern eine Sanierung schmackhaft machen soll, ist ohne Garantie. Rückzahlungsansprüche für keine oder nur minimale Einsparungen können nicht gestellt werden.

Quelle: Guter Rat Nr.1 Jan. 2012, Autor Thilo Ries

 Neu! 10. Das Märchen vom grünen Jobwunder

Die Subventionen für Ökostrom werden wahrscheinlich mehr Arbeitsplätze vernichten als schaffen

Deutschlands Politiker beziehen sich bei ihren Verheißungen auf eine Reihe von Untersuchungen, in denen schlicht die Arbeitsplätze in den verschiedeneren Ökostrom-Technologien zusammengezählt werden:

- 100.000 Arbeitsplätze in der Windkraft,

- 60.000 in der Solarstromtechnik (Fotovoltaik),

- 70.000  im Biomassebereich

 

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DWI) ermittelte Ende 2010 sogar, dass die erneuerbaren Energien in Deutschland 340.000 Arbeitsplätze schaffen würden.

 

Solche Ergebnisse werden von Politikern gerne verbreitet. Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus.

Die Milliarden für die Ökostrombranche fallen nicht vom Himmel. Sie fehlen in anderen Branchen der Wirtschaft und führen hier zu einem Arbeitsplatzabbau.

 

Ein Reihe von Forschern hat den eigentlichen Netto-Effekt der Ökostrom-Subventionen auf den Arbeitsmarkt in verschiedenen Studien untersucht, mit ernüchternden Ergebnissen:

 

- Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftforschung (RWI), Essen

" In dem die Budgets der privaten und industriellen Haushalte durch höhere Strompreise geschmälert werden, stehen weniger Mittel für alternative, evtl. profitablere Investitionen zur Verfügung.

Die mit den höheren Strompreisen einhergehenden Kaufkraftverluste und der Entzug von Investitionskapital bewirken negative Arbeitsplatzeffekte in anderen Sektoren.

Es sei zu bezweifeln, dass die Subventionierung grüner Technologien im Saldo überhaupt positiv ausfallen können."

Bremer Energieinstitut

Hat schon in früheren Untersuchungen nachgewiesen, das durch die Milliardenausgaben für die Ökostrom-Technologien Arbeitsplätze verloren gehen.

 

Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)

Hat bestätigt, dass bei Berücksichtigung von Investitionskosten und der Verdrängung privater Verwendungen der Mittel, "praktisch keine Beschäftigungseffekte mehr festgestellt werden konnten".

 

Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung (IER) Uni Stuttgart

Zog das Fazit, dass das EEG keine dauerhaft positiven Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt erzielen kann, sodass die beschäftigungspolitische Begründung der Förderung der erneuerbaren Energien nicht zu bestätigen ist.

Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim

hat gerade im Auftrag des Umweltministerium Baden-Württemberg die Beschäftigungswirkungen der erneuerbaren Energien im Land untersucht.

Bis zum Jahr 2020 sollen demnach zwar durch die geplante Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien 10.000 Arbeitsplätze entstehen, aber viele Jobs entstehen nur auf Zeit, während der Errichtung der Anlagen.

 

Für die Industrie hat das Auswirkungen. Schon jetzt mussten Unternehmen wegen steigender Kosten Werke schließen müssen oder verlagerten die Produktion ins Ausland.

In den USA betragen die Energiekosten im Vergleich zu Deutschland nur ein Drittel.

 

Quelle: WELT AM SONNTAG, 3.4.2011, Wirtschaft, Autoren: T. Kaiser, D. Wetzel, F. Wisdorf

9. Ökoirrtümer - Wenige positive und viele negative Wirkungen

Die mit der Klimadebatte ausgelöste Hysterie und Untergangsstimmung wird noch zu einer ganzen Reihe von Ökoirrtümer mit unausgegorenen und extrem teuren Schnellschüssen führen.

Im Gegensatz zu "CO2-freien" Atomstrom dürften Glühlampenverbot, Elektroautos etc. da noch die harmlosesten sein.

 

Die Liste der Ökoirrtümer ist lang und reicht bis in die Jahrhundertwende zurück. Neben einigen positiven Auswirkungen waren die meisten mit z. T. dramatischen Folgen verbunden.

 

Chaos und Verärgerung bei der Einführung von Biosprit E 10 (2011)

Die bis zu 10% Bioethalol-Anteile beim neuen Super E 10 werden diesen Sprit längerfristig verteuern, obwohl es momentan genau umgekehrt ist und Super (95 Oktan/E5) zum Preis von Super Plus (98 Oktan/E5) verkauft wird.

D. h. in Wirklichkeit gibt es z. Z. mit bis zu 5% Bioethalol-Anteil (E 5) keinen Super mehr, sondern nur noch Super Plus.

 

Bioethanol besitzt nur 2/3 des Energiegehaltes von Ottokraftstoff und ist auch teurer, hat aber angeblich bessere Verbrennungseigenschaften.

 

Durch den damit verbundenen Mehrverbrauch (offiziell 1,5%, in der Praxis aber z. T. bis zu 7%) und die evtl. zukünftige Verkürzung der Ölwechselintervalle* wird der ökologische Vorteil wieder zunichte gemacht.

*) Es wird  bei der Verbrennung mehr Wasser (Kondensat) frei und gelangt in das Motoröl, besonders kritisch bei Kurzstreckenverkehr im Winter.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Bundesregierung mächtig verschätzte und im Besonderen bei der Energiepolitik.

 

Eine Überprüfung der ADAC Online-Redaktion auf den Bioethanolgehalt (29 Proben an 10 Tankstellen am 16.2.11) ergab, dass das alle 10 Proben bei E 10 mehr als 5% Ethanol enthalten.

 

Der Ethanolgehalt bei klassischen (E 5) Super und Super Plus, der eigentlich lt. Norm max. 5% (d. h. präzise 0% bis max. 5%!) Ethanol enthalten müssten, lag der Ethanolgehalt um die 0%, also lt. Gesetz noch in der Norm.

Die Hersteller sparen sich anscheinend die Beimischung des teuren Ethanols jetzt bei E5-Super und Super Plus ein. (Quelle: ADAC Motorwelt, 3/2011)

 

Förderung von Solarstrom

über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der darin festgeschriebenen Einspeisevergütung für 20 Jahre war in Wirklichkeit eine gigantische Maschinerie für Subventionen und eine Umverteilung der Kosten auf die Verbraucher. Fossile Energie wurde nur wenig eingespart (z. Z. max. 2% Solarstromanteil).

 

Allein die 2010 installierten PV-Anlagen werden den deutschen Stromverbrauchern fast 10 Milliarden € kosten, und das bei einem Anteil von Solarstrom an der gesamten Energie von gerade mal 1 bis 2%.

 

Auch das Herunterschrauben der Subventionen wird nicht verhindern, dass die Rechnung für alle installierten Anlagen bald bei 80 bis 100 Milliarden €/Jahr liegen wird.

 

Apokalyptische Voraussagen des Club of Rome

Nach seinem Werk "Grenzen de Wachstums" (1972) müssten wir heute seit vielen Jahren völlig ohne Energie- und andere Rohstoffe dastehen.

Mit den Voraussagen lagen sie völlig daneben. In einigen Bereichen sind die bekannten Lagerstätten größer als vor 40 Jahren.

Damals führten die dramatischen Fehlprognosen immerhin dazu, den sparsamen Umgang mit wertvollen Rohstoffen erst mal vorsichtig einzuleiten, was nicht zuletzt auch zur Schonung der Umwelt in den Verbraucherländern beitrug.

 

Weltweite Ächtung des Insektizids DDT mit fatalen Folgen, speziell für die Malaria Bekämpfung

Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) wurde seit Anfang der 1940er Jahre als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt. Wegen seiner guten Wirksamkeit gegen Insekten, der geringen Toxizität für Säugetiere und des einfachen Herstellungsverfahrens war es jahrzehntelang das weltweit meistverwendete Insektizid.

Allerdings reicherte es sich wegen seiner chemischen Stabilität und guten Fettlöslichkeit im Gewebe von Menschen und Tieren an.

Herstellung und Vertrieb von DDT sind in der BRD seit dem 1.6.1977 verboten (Quelle: wikipedia).

 

Nachdem man mit DDT in den Industrieländern erfolgreich die Malaria ausgerottet hatte, wurde von denselben ohne medizinischen Grund das weltweite Verbot durchgesetzt.

 

Auch in vielen Entwicklungsländern war man dabei auf besten Weg, doch der Bann machte so alle Erfolge wieder zunichte.

Es gibt bis heute kein ähnlich wirksames Mittel gegen die Malaria, die immer noch 2 Millionen Tote pro Jahr fordert.

 

In den wohlhabenden Ländern hält sich bis heute der Ökoirrtum, man habe mit dem Verbot etwas Gutes für die Welt getan, weil in den 60er Jahren ein Buch erschienen war, in dem reichlich unscharf von angeblich schlimmen Wirkungen des DDT die Rede war.

 

Biolandbau

Zu einem Ökoirrtum mit noch fataleren Wirkungen könnten die Vorstellungen und irrsinnigen Auffassungen von Umweltstrategen in den reichen Industrieländern führen, man könne durch biologischen Anbau vollkommen auf Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel verzichten.

 

Die Erdbevölkerung steuert auf 9 Milliarden Menschen zu und die ausgelaugten Böden in den überbevölkerten afrikanischen Ländern lechzen geradezu nach Dünger.

 

Außerdem fehlt nach Jahrzehnten immer noch der Beweis, dass Biogetreide gesünder für Mensch und Boden ist als herkömmliches Getreide.

 

Diskussion um das Waldsterben in den 80er-Jahren

Im den völlig haltlosen Diskussionen und Titelgeschichten war damals weniger die Rede von notwendigen Umweltmaßnahmen als von dessen unabwendbaren Tod.

 

Die damals forcierte Rauchgasentschwefelung nutzte natürlich den Wald, aber den entscheidenden Durchbruch für eine durchgreifende Verbesserung lag vor allen am Zusammenbruch der Industrie im damaligen Ostblock mit ihren extrem hohen Emissionen.

Heute ist allerdings klar, dass der Wald trotzdem überlebt hätte.

 

Pferdeäpfel würden New York lahm legen

Um 1900 war man sich in New York sicher, dass sich bei weiter anwachsenden Kutschverkehr, die Pferdeäpfel in den Staßenschluchten meterhoch (bis zu den Gesimsen der ersten Stockwerke) stapeln würden.

Als Konsequenz ist es bis zu einem Kutschenverbot damals aber nicht gekommen.

Quelle: WELT AM SONNTAG, Nr.. 10, 6.3.11, Forum, Autor: Uli Kulke

8. Fassadendämmung - Hintergründe, Hysterie, Pseudo-Klimaschutz und -Ökologie, Ökonomie, Nachhaltigkeit, Abzocke...

8.1. Das neue, als revolutionär verkaufte, Energiekonzept der Bundesregierung

Das neue Energiekonzept vom 28.9.2010 formuliert Leitlinien für eine langfristige (bis 2050), umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung als Gesamtstrategie.

 

Das ehrgeizige Ziel ist eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 80% (≈ 50% Reduzierung des Primärenergieverbrauchs).

Also  auch ein Motor für neue Klimaschutztechniken aus Deutschland für den Export - viel Gutes für Klima, Wirtschaft und Volkswirtschaft.

 

Auf lediglich 2 von 39 Seiten werden Gebäude behandelt, ansonsten geht es überwiegend um die Stromerzeugung.

Verlässliche Rahmenbedingen gibt es somit nur für die vier großen Stromkonzerne, deren Handschrift im Konzept auch deutlich erkennbar ist!

 

Eigentlich wollte die Bundesregierung den gesamten Gebäudebestand des Landes bis 2050 zwangsweise auf das Niveau von NEH herunterdämmen (Vollwärmedämmung) lassen.

 

Für die privaten Immobilienbesitzer wurde vorerst das Energiekonzept vom Ziel des "klimaneutralen Gebäudebestand" zum "energieeffizienten Gebäudebestand" geändert.

D. h. Modernisierungsanreize (Fördermittel) statt Zwangssanierung, aber unter Beibehalt der Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 80%.

 

Das Spiel mit Bergriffen und Prozentzahlen im Energiekonzept

Die verschiedenen EnEV bis 2050 mit immer schärfer werdenden Vorgabe werden somit den Energiebedarf im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau immer weiter senken, nur wird wohl kein Ministerium jemals evaluieren, ob und welchen Einfluss die schärferen Vorgaben auch auf den Energieverbrauch haben.

 

50 cm dicke Dämmung auf den Steinmauern dürften den Energiebedarf auf 10 bis 20 kWh/m²a senken, also 80 oder vielleicht gar 90%.

Das sind theoretische und politisch schönende Prozentzahlen für die Senkung des Energiebedarfs. Sie taugen wunderbar für Bilanz - und Rechenschaftsberichte, sagen aber wenig über den Energieverbrauch aus.

 

Der Energieverbrauch wurde im Energiekonzept einmal im Zusammenhang mit den Treibhausgas-Emissionen verwendet: "Der Energieverbrauch verursacht 80% der Treibhausgas-Emissionen."

 

Fehlende zuverlässige Rahmenbedingen

Dabei wurde versäumt, zuverlässige Rahmenbedingen und Vorgaben für die Modernisierung der Gebäude zu schaffen und es bleibt wohl weiter bei haushaltsabhängigen Förderinstrumenten, die in der Vergangenheit mit ihren Stopp and Go-Effekten potentielle Modernisierer eher verunsicherten.

Quelle: HEIZUNGSJOURNAL 11/2010

 

Grundsätzlich tragen auch die ständigen Diskussionen über Technogien, die es z. T. noch nicht gibt oder evtl. auch nie geben wird, zur Verunsicherung bei.

Die Kunden haben immer das Gefühl, das das heute Angebotene schon veraltet oder noch nicht ausgereift ist und warten demzufolge z. T. lieber noch ab.

Dabei sind die heutigen Technogien in d. R. leistungsfähig, effizient und zukunftsorientiert.

 

Deckmantel Klimaschutz*

Unter dem Deckmantel wird versucht, den Deutschen ja fast alles zu verkaufen, von der Energiesparlampe über Elektroautos bis zum Atomstrom.

*) da sich das Klima vom Menschen weder schützen noch beeinflussen lässt, ist Umweltschutz der bessere Begriff. Leider hat sich die Mär vom Klimaschutz schon in den Köpfen von Politik und Wirtschaft festgesetzt.

 

Im Hintergrund standen aber, wie eigentlich immer, knallharte ökonomische Interessen finanzkräftiger Lobbyisten (Dämmstoffindustrie, Kraftwerksbetreiber etc.) und weniger der angebliche Klimaschutz etc.

8.2. Fassadendämmung im Bestand (ohne mechanische Zwangslüftung)

Wacht auf, Verdämmte dieser Erde...

Nach der energetischen Sanierung kommt die Schimmelpilz-Sanierung!

 

Das kollektive Psychogramm einer Gesellschaft

Eigentlich hätten die meisten Deutschen gar kein Problem mit der "Dämmverschandelung" ihrer Hausfassaden im Namen des angeblichen Klimaschutzes, wenn es ihnen nur jemand anderes bezahlte.

 

Ansonsten ist man ja schon auf Laminatfußböden aufgewachsen, diesen angeblich billigen, aber in Deutschland meistverkauften, federnden, kurzlebigen und kratzempfindlichen Holzimitat aus Kunststoff, das am Ende teuerer wie Parkett ist.

 

Auch an die pseudosolide Bluff-Architektur und Käseglockenbauweise aus Wärmedämmverbundwand, Trockenbauwände mit Gipsplatten, mit Steinfolien beklebte Betonwände, Ständerbauweise etc. statt z. B. solider und bauphysikalisch unbedenklicher Ziegelwände, hat man sich gewöhnt.

 

Die Deutschen haben sich sonderbarerweise mit leichtem Herzen von der Solidität ihrer Gebäude verabschiedet.

Der Vollwärmeschutz zeichnet schon auch das kollektive Psychogramm einer Gesellschaft, die vor Eindringlingen und Infektionen panische Angst hat - nichts rein und nichts rauslassen.

 

Allerdings kollidiert genau diese hysterische Abschottung mit einer anderen kerndeutschen Urangst, der Angst vor dem Schimmel.

 

Den deutschen Dämmfuror können diese Widersprüche jedoch schon deshalb (vorerst) nicht stoppen, weil sein Charakter von Politik, Wirtschaftlobby und Werbung zu einer messianischen Sendung in die Köpfe gehämmert wurde:

Am deutschen Dämmstoff(un)wesen soll das Weltklima genesen.

 

In der Sache geht es nicht nur um Neubauten, das viel größere Vorhaben ist die energetische Sanierung des Bestandes, die Dämmung von Albauten.

 

Eine energetische Ertüchtigung der Politiker, Dämmstoffindustrie und der Bauträger etc. wäre vielleicht der einfachere und volkswirtschaftlich billigere Weg.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.11.10 Nr. 45,Autoren: P. Richter, N. Maak

8.3. Ökologie und kommerzielle Interessen

Ökologie als fadenscheiniger Vorwand

Der so genannte Klimaschutz ist heute ein bauideologisches Mantra, das nur aufgesagt werden muss, um die widersinnigsten Dinge möglich werden zu lassen:

 

Haustechnik

Da muss eine immer üppiger ausgreifende teure Haustechnik aufwendig für die Regulierung des Klimas sorgen, das sie selbst als Stromfresser negativ beeinflusst.

 

Wärmedämmverbundsysteme

Auch Wärmedämmverbundsysteme sind so nur ein Ausfluss der Ideologie und der Mode, aber kein Produkt eines ökologischen Umdenkens und der Nachhaltigkeit.

 

WDVS gibt es schon seit den fünfziger Jahren (erstmalig 1958 in Berlin).

Sie sind Produkte der unökologischsten Epoche der Menschheit, in der man alles, was man in Plastik einschweißen konnte, auch in Plastik einschweißte (luftdicht eingeschweißter Käse, ewig haltbare Drei-Komponenten Menüs etc.).

 

Um angeblich das Klima zu schützen, werden ganze Ölfelder mit gigantischem Aufwand in Polystyrol-Hartschaum, Polystyrolextruder-Schaum, Polyurethan-Hartschaum etc. verwandelt.

 

Dass dieser Dämmstoff schon in der Herstellung Teil des globalen Energieproblems ist, dass er eigentlich lösen sollte, wird mit beharrlicher Ignoranz geleugnet, weil dahinter kommerzielle Interessen stehen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.11.10 Nr. 45,Autoren: P. Richter, N. Maak

Die kommerziellen Interessen von Industrie und Handwerk am Klimaschutz

Einen klassischen, baubiologisch und bauphysikalisch unbedenklichen doppelschaligen Ziegelbau zu mauern, kostet relativ viel Zeit und Geld.

Ein Maurer benötigt für 38 Reihen Ziegel in Kaminbreite über eine Woche (ca. 5 Reihen/Tag).

 

Für Bauindustrie und Handwerk hält sich dabei die Gewinnspanne in vernünftigen Grenzen, angemessen und durchschaubar.

Dafür bekam aber der Bauherr für sein Geld ein sehr nachhaltiges, energieeffizientes und schimmelfreies Bauwerk ohne Zwangslüftung.

 

Einen "modernen" Bau mit großflächigen dünnen Industriewänden und dicken aufgeklebten WDVS kann man ca. fünfmal schneller bauen und fast zu den gleichen Kosten.

Das zusätzlich zur Heizung noch eine Zwangslüftung für die Feuchteabfuhr benötigt wird, wurde z. T. jahrelang in der Praxis ignoriert, mit den bekannten Folgen (Schimmel).

 

Dafür sind aber für die Unternehmen jetzt die Gewinnspannen immens viel höher.

Rein äußerlich ist das auch daran zu erkennen, wenn der Chef des Bauunternehmens mit einer teuren Nobellimousine zur Schadensaufnahme auf die Baustelle kommt, wenn nach kurzer Zeit der Vollwärmeschutz z. T. sich ablöst, durchfeuchtet ist und als Folge die Wohnräume mit Schimmel befallen sind.

 

Also wurde für den ökonomischen Vorteil unter dem Deckmantel Ökologie/Klimaschutz fast nur noch so gebaut.

Der ökologische Aspekt dient nur als Vorwand, mit dem man den Bauherren eine ganz und gar nicht nachhaltige Bauweise verklingelt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.11.10 Nr. 45,Autoren: P. Richter, N. Maak

8.4 Nachhaltigkeit

In jüngster Zeit wird wieder viel über Nachhaltigkeit (nicht nur) am Bau geredet.

Vor der Wärmedämminvasion war es eine Selbstverständlichkeit, dass ein Gebäude mindestens 50 Jahre und länger hält.

 

Danach hat man dem Bauherren statt dessen, mit gesetzlich sanktionierten fadenscheinigen Energieeinsparversprechen auf Basis fachlich umstrittener statischer U-Wert-Berechnungen, Missachtung bauphysikalischer Gesetze und Schlagwörtern wie Klimaschutz, Energieeffizienz etc., eine Pseudo-Nachhaltigkeit vorgegaukelt.

 

Mit ziemlicher Sicherheit ist das plastikummantelte Haus (im Bestand größtenteils ohne Zwangslüftung) nach ca. 10 Jahren eine hausförmige Sondermülldeponie.

Die Vollwärmedämmung muss teuer entsorgt werden. Es gibt z. B. für Polystyrol noch keine vernünftige Recycling-Technologie.

Ursachen und Wirkungen:

Ohne eine Zwangslüftung, die Feuchtigkeit von innen nach außen transportiert, schüsseln die Polystyrolplatten auf.

 

Zwischen Dämmung und Außenputz fällt Tauwasser aus, welches wegen des hohen Wasserdampfdiffusionswiderstandes von Außenputz und Anstrich nicht vollständig verdunsten kann.

 

Einen viel größeren Einfluss hat dabei aber der nicht mehr mögliche kapillarere Wassertransport (Sorptionsprozeß) von innen nach außen.

 

In der Folge reißt der Putz, der Dämmstoff durchfeuchtet langsam und verliert immer mehr seine Dämmwirkung.

Nach vielleicht 10 Jahren fällt teilweise oder alles von alleine herunter (Frostschäden).

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.11.10 Nr. 45,Autoren: P. Richter, N. Maak

8.5. Gibt es Alternativen?

In d. R. war bei vielen Bauunternehmen eine klassisch gemauerte Doppelfassade aus Ziegeln nicht für Geld und gute Worte zu bekommen. Warum wohl? (s. o.)

 

Kontrollierte Wohnraumlüftung

Der zusätzliche Einbau einer kontrollierten Lüftung, die sozusagen die Nachteile der Wärmedämmung bzgl. Feuchtetransport nach außen wieder ausbügelt, ist zwar ein unbedingt notwendiges Übel, aber keine echte und nachhaltige Alternative.

 

Diffusions- und sorptionsoffene Naturbaustoffe

Der Hauptansatzpunkt für eine nachhaltige Alternative bei der Bestandssanierung ist zunächst die Gebäudehülle.

Die Lösung liegt, wie in vielen Fällen in der Natur und ist schon sehr alt, aber bewährt:

Durch die weitgehendste Verwendung von nachhaltigen diffusions- und sorptionsoffenen Naturbaustoffen (Ziegel*, Poroton, Holzdämmstoffe, Schaumglas etc.) mit entsprechenden Dicken kann besonders auf Dämmkunststoffe (z. B. Styropor) und auch Mineralwolle in vielen Fällen verzichtet werden, ohne auf  vernünftige Energieeinsparungen zu verzichten.

*) z. B. Holraumziegel mit Mineralgranulat von Unipor λ=0,10 W/mK,

oder Ytong Porenbeton-Stein von Xella  λ=0,008 W/mK

 

Wenn das Gebäude luftdicht ausgeführt ist und eine kontrollierte Wohnraumlüftung fehlt bzw. nicht gewünscht wird, muss allerdings z. B. die manuelle Fensterlüftung als kleiner Nachteil in Kauf genommen werden.

 

Positive Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Das Einsparpotential durch z. B. Transparenz bei den Heizkostenabrechnungen, moderne Messmethoden und die Möglichkeit den Verbrauch durch den Nutzer sofort abzulesen, ist nicht zu unterschätzen.

8.6. Problematik, Hintergründe, Fakten

8.6.1. Problemfälle

Natürlich gibt es in der Praxis auch eine Reihe von Beispielen, in denen eine Fassadendämmung absolut jahrelang und ohne Zwangslüftung ohne negative Folgen verlief und auch eine mehr oder weniger große Energieeinsparung erzielte.

 

Dafür gibt es mehrere Ursachen, z. B.:

1. Die Dämmfassade wurde bauphysikalisch richtig mit einer Hinterlüftung ausgeführt.

 

2. Die Feuchtelast ist sehr gering (geringe Raumnutzung, größere Raumvolumina, Raumtemperaturen).

 

3. Das individuelle Lüftungs- und Heizungsverhalten der Bewohner/Mieter

 

Problemfälle in z. B. mit Mineralwolle gedämmten EFH sind wesentlich seltener als in MFH.

 

Dramatisch betroffen sind oftmals die Geschossbauten im energetisch sanierten Baubestand mit aufgeklebten Dämmplatten z. B. aus Styropor (Baupfusch), fehlender Zwangslüftung und einer Vielzahl von Mietern mit ganz unterschiedlichen Lüftungs- und Heizgewohnheiten.

Ca. 22% bzw. 7 Mill. aller Wohnungen in der BRD sind mit Schimmelpilz-Problemen behaftet, Tendenz stark steigend.

Fatal für die Haus- und Wohnungseigentümer ist, dass der BGH die Beweislast für die Ursachenermittlung beim Auftreten von Schimmelpilz in Wohnungen auf die Schultern des Vermieters übertragen hat. (Quelle: HEIZUNGSJOURNAL 10/2010).

 

Ursachen und Folgen:

Energiekosten einsparen -> gestiegene Brennstoffpreise

-> Verschärfung der Vorschriften zur Vermeidung von Energie- und Lüftungswärmeverlusten

-> Gebäude werden immer luftdichter

-> Änderung des Lüftungsverhaltens der Bewohner

 

-> jahrelange, wissentliche, ungenügende Aufklärung der Verbraucher über die unbedingte Notwendigkeit einer kontrollierten Lüftung als Folge bei gedämmten und luftdichten Gebäuden,

sowie über die Kosten der Lüftungstechnik bzw. der Schimmelpilz-Sanierung.

 

-> fehlende bzw. novellierte Normen

(z. B.: DIN 1946 wurde erst 2010 !!! überarbeitet -> DIN 1946 Teil 6)

 

-> Millionenfache Bauwerks- und Feuchteschäden, die bauphysikalisch aber seit jeher absehbar waren.

8.6.2. Die Dämmung wird immer dicker

Nicht zuletzt sind auch die immer dicker werdenden Dämmstoffdicken, verursacht einerseits durch immer höhere und überzogene Einsparforderungen der EnEV, andererseits in der seit vielen Jahren fachlich umstrittenen Berechnungsmethode des Wärmedurchgangswertes (U-Wert).

 

Der Wärmedurchlasskoeffizient (U-Wert) eines Bauteils beschreibt dessen Wärmeverlust infolge einer Temperaturdifferenz zwischen der Raum- und Außenlufttemperatur unter stationären, d. h. zeitlich unveränderlichen Randbedingungen.

Die Wärmespeicherfähigkeit und somit die Masse des Bauteils geht u. a. nicht in den U-Wert ein.

Tatsächlich liegen aber in der Praxis instationäre Randbedingungen vor (mehr Infos z. B. unter http://clausmeier.tripod.com/enev4.htm).

 

D. h., wenn man die von der EnEV einseitig vorgegebenen Werte einhalten will, erhält man für einen Altbau automatisch immer eine größere Dämmstoffdicke, als eigentlich in der Praxis notwendig und auch viel wirtschaftlicher wäre.

 

Galten ursprünglich noch 10 cm Dicke als vernünftig und auch wirtschaftlich, sind heute Dicken von 20 bis 30 cm fast schon normal.

In Zukunft wird man, wenn es nach Politik (Evaluierung der EnEV bis 2050) und Wirtschaft so weiter geht, schnell bei 50 cm sein.

Damit ist eine Senkung des Energiebedarfs von ca. 10 bis 20 kWh/m²a wahrscheinlich, also auf 80 oder sogar 90%.

 

Schön für die schnellen Gewinne der Industrie. Der Bauherr muss schon sehr alt werden, wenn er nur die Investkosten über die Energieeinsparung jemals wieder zurückbekommt. Dafür hat er aber ein gutes Gewissen, für die Rettung des Weltklimas seinen Beitrag geleistet zu haben.

 

Die immer dicker werdenden Dämmfassaden bedeuten auch für die Architekten bei der Bestandsanierung ein großes Problem.

 

Dieses Problem könnten in Zukunft neue Wärmedämmstoffe und andere Technogien evtl. besser lösen (aber wieder teurerer), z. B.:

- Aerogele

- Vakuumdämmung

- Mehrschichtige Wärmedämmfolien gegen Strahlungsverluste

- Latentwärmespeicherung im Baumaterial

> mehr zu Wärmedämmstoffen

8.6.3. Realistische Einsparpotentiale im Gebäudebestand nach einer aktuellen Studie des IWH*

Einsparpotentiale bei Sanierungen durch Fassadendämmung werden erheblich überschätzt!

Man sollte sich einen schönen Altbau bzgl. Baujahr und Gebäudesubstanz schon genau anschauen, um zu entscheiden, ob eine Sanierung, z. B. mit einer Dämmfassade, immer die sinnvollste Lösung ist.

 

Die Unterschiede beim Altbaubestand werden auch in der EnEV 2009 immer noch nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Seit Jahren wird mit massiv übertriebenen Verbrauchswerten hantiert.

Im Balkendiagramm des seit 2008 vorgeschriebenen Energieausweises  wird der Durchschnittsverbrauch aller Wohngebäude bezogen auf die Nutzfläche mit 250 bis 300 kWh/m²a, für unsanierte EFH sogar >

> 400 kWh/m²a angegeben.

Ähnliches findet man nicht nur bei der Deutschen Energieagentur www.dena.de, die mehrheitlich dem Bund gehört (!) und lapidar und ohne Nachweis behauptet: "Bestehende Gebäude brauchen etwa dreimal so viel Energie wie Neubauten".

 

Wer sich auf dieser Grundlage z. Z. Einsparungen ausrechnet, wird nach einer Sanierung gründlich enttäuscht!

Zu beachten ist, dass natürlich die zukünftige Entwicklung der Energiepreise und Sanierungskosten eine große Rolle spielen und dann auch wieder neu gerechnet werden muss!

 

1. Wohngebäude aus der Jahrhundertwende: ca. 10% Einsparpotential

Wohngebäude mittlerer Größe, die um die Jahrhundertwende (Gründerzeit ca. 1900-1918) erbaut wurden, weisen lt. einer aktuellen Studie* des Institutes für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) aus energetischer Sicht vergleichsweise gute Bestandseigenschaften auf.

*) In der Studie wurde der tatsächliche Heizenergieverbrauch und der Sanierungszustand von über 156.000 MFH (=9% des Bestandes) ausgewertet (-> www.iwh-halle.de unter Publikationen: Wirtschaft im Wandel 9/2010 S. 447)

 

Bestandseigenschaften:

Starke Außenwände aus Vollziegel, Fassadenvorsprünge, wertvolle Ornamente etc.

Schwachstellen sind alte Fenster und ungedämmte Dächer.

Heizenergieverbrauch durchschnittlich ca. 141 kWh/m²a.

 

Sanierungsmöglichkeiten:

Dachsanierung und neue Fenster.

 

Eine Fassaden-Sanierung würde hier eine Senkung des Heizenergiebedarfs von z. B. ca. 141 auf 126 kWh/m²a = 15 kWh/m²a (= ca. 10%) bei relativ hohen Sanierungskosten bewirken, rechnet sich also nicht.

2. Wohngebäude aus den 1950er und 1960er Jahren: max. ca. 27% Einsparpotential

Bestandseigenschaften:

Dünne Außenwände, einfache Verbundfenster, ungedämmte Stahlbetondecken, glatte Fassaden.

Heizenergieverbrauch durchschnittlich ca. 150 kWh/m²a.

 

Sanierungsmöglichkeiten:

Im Gegensatz dazu wird durch die Sanierung von Bauten aus den späten 1950er und 1960er Jahren (Nachkriegsbauten) mit einer schlechteren Bausubstanz eine Senkung des Heizenergiebedarfs von z. B. ca. 150 auf 110 kWh/m²a = 40 kWh/m²a -> max. ca. 27% Einsparungen erreicht.

 

Hier rechnet sich, auch durch die weniger aufwendigen glatten Fassaden, eine Komplettsanierung schon eher.

 

3. Wohngebäude bis Mitte der 90er Jahre: ca. 16% Einsparpotential

Bestandseigenschaften:

Auf Grund der zur Bauzeit schon gültigen WSV recht guter Baustandard.

Heizenergieverbrauch durchschnittlich ca. 131 kWh/m²a.

 

Sanierungsmöglichkeiten:

Einsatz von alternativen Energien und moderne Anlagentechnik (z. B. WP, Solar etc.), evtl. noch fehlende Kellerdämmung.

 

Mögliche Senkung des Heizenergieverbrauchs von z. B. ca. 131 auf 112 = 15,79 kWh/m²a (= ca. 16%), die sich kaum rechnet.

Hier ist es besser in eine moderne Anlagentechnik zu investieren, statt in eine Fassadendämmung.

 

Alternativen

Ein wesentlich größeres Einspatpotential zeigen Alternativen auf, wie z. B. das individuelle Verbraucherverhalten unter Kosten-Nutzen-Aspekten (Transparenz durch moderne Mess- und Erfassungstechnik zur Visualisierung von Verbrauchsdaten).

 

Das Einsparpotential liegt hier nach einer Studie der ista Deutschland GmbH (Verbrauchsdatenerfasser) bei fast 20%, bei wesentlich geringeren Investkosten gegenüber einer Fassadendämmung.

 

Aber auch die Verwendung von schweren Dämmstoffen (höhere Dichte), wie z. B. Holzfaserdämmplatten ist eine bauphysikalisch unbedenkliche und nachhaltige Lösung.

Quellen: www.zeno-online.de ; www.iwh-halle.de; Guter Rat Nr.2 2011; 

8.6.4. Wirtschaftlichkeit der Gebäudedämmung im Bestand

1. Dämmung auf NEH-Standard

Beim NEH-Standard würden nach einen Konzeptentwurf von Haus & Grund für ein Gebäude Bj. 1970 mit 120 m² Wohnfläche für die Sanierung mit Dämmfassade ca. 70.000 &€; benötigt (583 &€;/m²).

Quelle: HEIZUNGSJOURNAL 11/2010

 

2. Dämmung auf Null-Energie-Standard

Die anfallenden Sanierungskosten (Dämmung, Lüftung etc.) liegen hier bei ca. 680 bis 750 &€;/m² Wohnfläche.

 

Demgegenüber steht eine Einsparung von z. B. nur ca. 15 bis 20 l Heizöl/m²a (bei Ölpreis von 0,70 &€;/l, also 10,50 bis 14,00 &€;/m²a).

 

Der sofortige Null-Energie-Standard rechnet sich bei Sanierung im Bestand z. Z. (noch) nicht.

Quelle: www.zeno-online.de

Amortisation

Faustregel für die Amortisationszeit bei wirtschaftlichen Dämmmaßnahmen:

Nach Aussage des Architekten und erfahrenen Praktikers Konrad Fischer gilt ein Zeitraum von ca. 10 Jahren als wirtschaftlich.

 

In dieser Zeit muss sich die Investition über die Einsparung gerechnet haben, sonst gilt der Dämmzwang (EnEV § 25) als eine unbillige Härte.

(In der EnEV ist aber nur von einem undefinierten "angemessenen" Zeitraum die Rede.)

Ein Gutachten zur Befreiung kostet für ein EFH weniger als 1.000 &€;.

Quelle: www.konrad-fischer.de

 

Eine interessante  Frage zum Verhältnis von Aufwand und Nutzen beim Endverbraucher

1. Nutzen (€/m² a): Wieviel Energiekosten pro Jahr hat der Endverbraucher in energetisch sanierten (ohne Zwangslüftung) Bestandsgebäuden tatsächlich eingespart?

 

2. Aufwand (€/m² a): Was haben diese Dämmmaßnehmen den Endverbraucher und den Steuerzahler (Fördermittel) gekostet?

 

Nach den zukünftigen Kosten für die Schimmelpilz-Sanierung getrauen wir uns vorerst gar nicht zufragen.

 8.6.5. Der Faktor X - Zusammenhang zwischen Bedarf und Nutzen bzw. Verbrauch

Faktor 4

Lt. E. U. v. Weizsäcker lässt sich mit innovativen Techniken und energiebewussten Verhalten aus 1 kWh Primärenergie vier mal mehr Nutzen entnehmen als heute üblich. Vision ist Faktor 10.

 

Faktor 3

Die Mehrheit kennt ihn nicht, eine kleine Minderheit verschweigt ihn. Belegt wird der Faktor 3 durch Untersuchungen und Auswertungen von einigen Hunderttausend Sanierungsfällen, die im Bundesumweltministerium vorliegen sollen, aber unter Verschluss gehalten werden.

 

Der Faktor 3 gibt das mittlere Verhältnis zwischen Bedarf und Verbrauch an.

 

Hier einige bereits durchgesickerte Beispiele und Zahlen:

Für einen mäßig gedämmten Altbau mit einem Verbrauch von derzeit 200 kWh/m²a

verspricht die Dämmstoffindustrie bei Sanierung der Fassade auf EnEV-Standart 25 bis 30% Energieeinsparung (= 50 bis 60 kWh weniger Verbrauch.

Entsprechend sanierte Häuser erreichten in der Praxis nur max. 20 kWh -> Faktor 2,5 (50 kWh : 20 kWh = 2,5)

 

Neue Fenster sollen 10 bis 15% Brennstoffkosten einsparen

(= 20 bis 30 kWh/m²a). In der Praxis wurde nur 1 kWh eingespart

 -> Faktor 20 (20 kWh : 1 kWh = 20)

 

Austausch Altkessel gegen Brennwertkessel. Versprochen werden 20 bis 25% Einsparung (40 bis 50 kWh/m²a).

In der Praxis werden ca. 18 kWh (ca. 10%) eingespart -> Faktor 2,5

(45 kWh : 18 kWh = 2,5).

 

Fazit:

Im Mittel zwischen Werbung und Realität liegt der Faktor 3.

Quelle: HEIZUNGSJOURNAL 11/2010

7. Juristische Betrachtung der Energieeinsparverordnungen bzgl. ihrer Wirksamkeit und Tauglichkeit

7.1. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aRdT)

Durch die EnEV werden die primärenergetischen Anforderungen bei Neubauten und bestehenden Gebäuden im Schnitt um 30% verschärft.

In allen novellierten Fassungen ab 2004 ist sehr häufig von den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) die Rede.

 

Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aRdT)

sind Regeln bzw. Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten, die sich in der Praxis bewährt haben.

 

Nach Quelle Wikipedia:

Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.

 

Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt ein Mangel vor, soweit die Abweichung nicht zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist.

In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber vollumfänglich über die geplante Abweichung zu informieren und auf die daraus resultierenden Folgen hinzuweisen.

 

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN (nach einer Entscheidung des BGH vom 14. Mai 1998 - VII ZR 184/97 sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter) und anderen Normen.

Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften (DIN-Normen) hinaus.

 

Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten.

 

Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.

 

Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August; Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de

7.2. Verwendung des Bergriffs der aRdT in der EnEV

Beispiele aus rechtlicher Sicht für die Verwendung des Begriffs aRdT in verschiedenen Zusammenhängen:

 

1. Verschärfung von Anforderungen an den Energiebedarf

Dieser Begriff (aRdT) taucht in den verschiedenen novellierten EnEV sehr häufig auf, erstaunlicherweise u. a. im Zusammenhang mit der Verschärfung von Anforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden und den damit sicher notwendigen Anforderungen an ihre Erstellung.

 

Wenn man die Anforderungen verschärft (z. B. um 30%), dann erscheint es paradox, dass diese Verschärfung mit Maßnahmen erreicht werden soll, die den aRdT entsprechen.

 

Entweder wird bereits ausreichend lange so gebaut, wie es das zukünftige Gesetz (novellierte EnEV) vorschreibt, dann ist logischerweise das Gesetz überflüssig und bringt keine echte Verschärfung mit sich,

oder es wird noch lange nicht so gebaut, dann gibt es aber noch keine praktische Bewährung der baulichen Maßnahme nach den aRdT, mit dem man dieses Ziel erreicht.

 

-> juristische Bewertung der Tatsachen:

Wenn die Verschärfungen, die die EnEV bereits 2002 und danach bei jeder Novellierung mit sich gebracht haben, tatsächlich Verschärfungen waren, darf juristisch daran gezweifelt werden, ob diese durch die Anwendung der aRdT baulich erreicht werden können.

Sofern das nicht der Fall ist, ergibt sich ein Widerspruch in der Rechtsnorm.

 

2. Nutzfläche des Gebäudes (EnEV) und Gebäudenutzfläche (DIN 277)

In EnEV 2007 § 2 Begriffsbestimmungen steht, dass die Nutzfläche die Nutzfläche nach den aRdT ist.

 

Danach folgt die Definition der Gebäudenutzfläche, die in der EnEV 2007 nach Anlage 1 Nr. 1.4.4. (Nutzfläche = 0,31 x Gebäudevolumen) berechnet wird.

In der DIN 277 geht es bei der Gebäudenutzfläche aber um Flächen und Rauminhalte von Gebäuden.

Hier werden auch bestimmte Flächen außerhalb der Umfassungswände des Gebäudes mit einbezogen, die aber kaum Bedeutung für die energetische Qualität des Gebäudes haben.

 

Zwischen beiden gibt es unterschiedliche Werte bei der Berechnung.

Es bleibt also unklar, welches denn die aRdT sein sollen, aus der sich die Nutzfläche ergibt!

Zum Glück ist aber der Begriff der Nutzfläche im Gesamtzusammenhang der EnEV auch so nutzlos, dass sich die Frage stellt, warum er überhaupt für Wert befunden wurde.

Viel wichtiger sind die folgenden Punkte:

 

3. Luftdichtigkeit der Gebäude

Lt. EnEV sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass sie "...dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den aRdT abgedichtet sind."

 

Nach den aRdT ist eigentlich die Dauerhaftigkeit gerade ein Merkmal dieser Ausführung.

 

Warum muss also hier die Dichtigkeit doppelt dauerhaft sein?

Etwa, weil die aRdT z. B. bei der Fugenabdichtung keine wirklich dauerhafte Lösung kennen?

 

4. Mindestwärmeschutz

Lt. EnEV müssen bei zu errichtenden Gebäuden die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach den aRdT eingehalten werden.

Dabei ist der Einfluss von Wärmebrücken nach den aRdT und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.

 

Warum schränkt der Verordnungsgeber hier bei den Wärmebrücken die Anwendung der aRdT auf die wirtschaftlich vertretbaren Fälle ein?

Warum dass, was sich in der Praxis bewährt hat (also aRdT), wirtschaftlich unvertretbar sein könnte bleibt im Unklaren.

Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August; Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de

7.3. Ist aus rechtlicher Sicht die Verwendung des Begriffs aRdT in der Verordnung zulässig?

Die EnEV als Verordnung ist durch das Energieeinspargesetz (EnEG) ermächtigt und muss den Vorgaben des Gesetzes folge leisten.

 

Für die hier relevante Frage enthält der § 7 des EnEG zwei Aspekte:

1. Die in den Rechtsverordnungen aufgeführten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sein.

Wenn sich der Stand der Technik von den Regeln der Technik vor allem dadurch unterscheidet, dass den technischen Lösungen nach den Stand der Technik die zeitliche Bewährung fehlt und die aRdT diese aber haben, könnte sich die Forderung nach den aRdT innerhalb der Vorgaben des Gesetzes bewegen.

Legt man aber die Betonung auf die Fortentwicklung der Technik durch die Anwendung von Methoden des Standes der Technik, könnte man zu einem grundsätzlichen Unterschied zwischen beiden Begriffen kommen.

2. Es kann wegen technischer Anforderungen auf die Bekanntmachungen sachverständiger Stellung unter Angabe der Fundstelle verwiesen werden.

In der EnEV fehlen die konkrete Bekanntmachung der sachverständigen Stellung und auch Angaben über den Verleger (Fundstelle).

 

Bei anderen Verordnungen ist das aber der Fall, die EnEV scheint diesbezüglich eine Ausnahme zu sein (Energieeinspargesetz verlangt ausdrücklich die Benennung).

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verwendung des Begriffs der aRdT in der EnEV den Vorgaben der Ermächtigungsgrundlage (EnEG) widerspricht.

Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August; Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de

7.4. Bedenken gegen die Wirksamkeit der EnEV

Die Bedenken betreffen zum einen die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zum Erlass von Rechtsvorschriften und die Einhaltung des vom Gesetz vorgegebenen Verordnungsrahmens.

 

Nach § 1 Absatz 1 des EnEG soll zum Zweck der Energieeinsparung der Wärmeschutz von Gebäuden so entworfen und ausgeführt werden, dass vermeidbare  Energieverluste unterbleiben.

 

In einer Verordnung können sich die Anforderungen

a) auf die Begrenzung des Wärmedurchgangs,

b) auf die Begrenzung der Lüftungswärmeverluste,

c) auf ausreichende raumklimatische Verhältnisse, sowie

d) auf den sommerlichen Wärmeschutz

beziehen.

 

Zu a) Begrenzung des Wärmedurchgangs

Anforderungen an die Begrenzung des Wärmedurchgangs können den Zweck der Energieeinsparung dienen.

Allerdings schreibt die Verordnung nicht die Begrenzung des Wärmedurchgangs, sondern die Einhaltung der Anforderungen des Mindestwärmeschutzes vor.

 

Leider ist dieser Begriff (Mindestwärmeschutz) in der EnEV nicht definiert.

-> Definition nach wikipedia:

Verhinderung von Oberflächenkondensat und Sicherstellung eines hygienischen Raumklimas sowie Schutz der Baukonstruktion vor schädlichen Feuchteeinwirkungen.

 

-> Definition nach DIN 4108-2 (2003-07):

Maßnahme, die an jeder Stelle der Innenoberfläche der Systemgrenze bei ausreichender Beheizung und Lüftung unter Zugrundelegung üblicher Nutzung ein hygienisches Raumklima sicherstellt, so dass Tauwasserfreiheit an Innenoberflächen von Außenbauteilen im Ganzen und in Ecken gegeben ist.

 

Nach beiden Definitionen werden keine Anforderungen an die Begrenzung des Wärmedurchgangs gestellt, sondern nur auf ein hygienisches Raumklima. Dieses ist aber nicht der Zweck der Verordnung (EnEV).

Zu b) Begrenzung der Lüftungswärmeverluste

Auch die Anforderungen an die Begrenzung der Lüftungswärmeverluste können den Zweck der Energieeinsparung dienen.

Allerdings verlangt hier das Gesetz die Berücksichtigung des Einflusses der Lüftungseinrichtungen, der Dichtheit von Fenstern und Türen sowie der Fugen zwischen den Bauteilen.

 

Die Verordnung setzt diese gesetzliche Vorgabe einer Gesamtbetrachtung nicht um, sondern verlangt einseitig und ohne Berücksichtigung der Lüftungseinrichtungen die Dichtheit.

 

Zu c) ausreichende raumklimatische Verhältnisse

Ausreichende raumklimatische Verhältnisse für den Zweck Energie zu sparen, sind wohl nicht erforderlich.

Diese zielen eher auf den Gesundheitsschutz und stehen somit nicht in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers, sondern werden vor allem im Rahmen der Bauordnungen von den Ländern wahrgenommen.

 

Zu d) sommerlicher Wärmeschutz

In den Anlagen der EnEV werden die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz näher spezifiziert.

Das EnEG enthält keine Ermächtigung, das die erlassene Verordnung (EnEV) Vorgaben für den sommerlichen Wärmeschutz stellen darf.

 

Fazit

Aus den angeführten Beispielen zeigt sich, dass in weitem Umfang Bedenken gegen die Wirksamkeit der Regelungen der EnEV bestehen.

 

Ob und welche Verstöße gegen die Ermächtigungsnormen des EnEG sich auch in den durch die EnEV vorgesehenen rechnerischen Nachweisen verbergen, kann nur in Zusammenarbeit von Juristen und Technikern beantwortet werden.

Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August; Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de

7.5. Tauglichkeit der Vorgaben der EnEV

Die EnEV als Verordnung hat nur den Zweck der Energieeinsparung.

Ob das erstellte Gebäude funktionsgerecht ist, liegt außerhalb ihres Zwecks.

 

Besonders bei den Lüftungswärmeverlusten untererfüllt die EnEV die Vorgaben des Gesetzgebers.

Die Lüftung ist aber ein wichtiger Aspekt der Planung eines funktionsfähigen und zweckgerichteten Bauwerks.

 

Das zeigt auch das inzwischen millionenfach auftretende Phänomen Schimmelbildung, besonders in energetisch sanierten Mietwohnungen, wo zwar die Außenwände gedämmt wurden, aber eine Zwangslüftung nicht eingebaut wurde.

Selbst Verbraucherzentralen sehen inzwischen bemüßigt, einen Leitfaden für Mieter für das richtige Lüften zu publizieren.

 

Nun kann man sich auf der Mieterseite fragen, warum man sich komplizierten Lüftungsritualen unterziehen soll, und man nicht, wie auch bei anderen Bestandteilen der Wohnung (z. B. Heizkörperregelung über Thermostatventile) ein unabhängig arbeitendes System (z. B. kontrollierte Wohnraumlüftung) bekommt.

 

Auch dem Vermieter wird es nicht zu verdenken sein, wenn er zukünftig vom Planer verlangt, dass die Lüftung unabhängig von den Mietern sichergestellt werden soll.

Der Planer muß das also umsetzen und nach den benötigten Lüftungsbauteilen suchen.

 

Über diesen Punkt schweigt sich die EnEV aber aus und auch die Bauordnungen geben bisher keine Handhabe zu einer Ausführung mangels eingeführter technischer Baubestimmungen für die Lüftung.

Erst jetzt (ab 2010) bemüht man sich endlich um eine Überarbeitung

der DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen (z. Z. noch Vornorm).

 

Zusammenfassung

Die Einhaltung der Vorgaben der EnEV hat, auch wegen der engen Zwecksetzung, zu Gebäuden mit mangelnder Funktionstauglichkeit geführt.

 

Es fehlen bisher Vorgaben der Bauordnungen in Form von technischen Bestimmungen für die Lüftung.

 

Ob die Tatsache, das die EnEV und die Bauordnungen der Länder das Problem öffentlich-rechtlich totgeschwiegen haben, den Planer/Ausführenden von einem Verschulden befreien und er so vor Schadensansprüchen geschützt wäre ist eine andere Frage.

Der Planer kann sich privatrechtlich nicht auf unzulängliche öffentlich-rechtliche Gesetze berufen.

Quelle: HLH Bd. 60 2009 Nr. 7/8 - Juli - August; Autor RA T. Ziegler, post@thomas-ziegler.de

6. Wozu braucht man zum Energiesparen eigentlich eine staatliche Verordnung?

Bei entsprechend hohen Energiepreisen geht eigentlich jeder Normalbürger auch von allein und im eigenen Interesse sehr sparsam mit Energie um, auch ohne eine entsprechende Verordnung.

 

Sofern er es sich leisten kann, schafft er die entsprechende energiesparende Anlagentechnik an, verbessert sinnvoll den Wärmeschutz am Gebäude etc.

 

Allein durch das Wort "Verordnung" wird geschickt suggeriert, dass die EnEV ein Gesetz ist, an das man sich ohne wenn und aber zu halten hat.

Die EnEV ist eigentlich aber genau wie DIN, VDI etc. nur eine Richtlinie oder Empfehlung, wie und mit welchen Mitteln man sinnvoll Energie einsparen kann.

 

Grundsätzlich ist gegen eine solche Richtlinie auch nichts einzuwenden, insofern sie neutral ist und die fachlichen Grundlagen dafür eindeutig, umfassend, verständlich und nachvollziehbar sind.

Besonders sollten sich auch keine Widersprüche zu jahrelangen und bewährten praktischen Erfahrungen im Bauhandwerk ergeben.

 

Kritik ist z. T. an einigen empfohlenen Maßnahmen angebracht, ob diese dem Energieverbraucher echte Vorteile bringen oder mehr dazu dienen, den Leuten nur zusätzlich Geld aus den Taschen zu ziehen.

Empfohlene Maßnahmen können von Interessengruppen in Politik und Wirtschaft zu deren Vorteilen leicht manipuliert werden.

Dafür gibt es in der Praxis eine ganze Reihe von Beispielen:

 

Umwelt- und Klimakatastrophen

Es kann nicht sein, dass z. B. mit Hilfe der publizistischen Ausmahlung von Umwelt- und Klimakatastrophen, Horrorvisionen, Teil- und Falschinformationen etc. am Ende die Kosten für die notwendigen bzw. empfohlenen Maßnahmen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Einspareffekt für den Verbraucher stehen oder begründet werden.

Kontroverses und Interessantes zur Klimakatastrophe > "Die Mär von der Klimakatastrophe", Prof. Dr.-Ing. habil. C. Meier.

 

Gebäudeenergieberater

Fraglich ist auch, warum z. B. mehr oder weniger vom Markt abhängige Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger etc. vermehrt in Kurzlehrgängen zum Gebäudeenergieberater* "hinaufqualifiziert" werden. Wird damit vielleicht der Bock zum Gärtner gemacht?

*) Energieberater ist weder eine Berufsbezeichnung noch ein geschützter Begriff. Jeder kann sich so nennen, ob mit oder ohne entsprechende Qualifikation.

 

 !  Für die sowieso stark gebeutelten Endverbraucher sollte am Ende

immer die kritische Frage stehen: "Wem nützt es?"

5. Energieeinsparung und Klimaschutz (CO2-Verminderung)

Durch CO2-Verminderung kann das Klima nicht beeinflusst werden

Nach Bali und den vier IPCC-Klimaberichten wird langsam deutlich, dass Energieeinsparung und Klimaschutz nichts miteinander zu tun haben.

 

Entgegen der bisherigen verbreitenden Meinung, baut sich z. B. bei

50 % weniger Verbrauch von Öl, Gas oder Kohle das CO2-Polster in der Atmosphäre nicht ab!

 

Das nimmt, wie sämtliche Kurven seit 200  bis 250 Jahren (ca. 1750) beweisen, ständig zu.

Die CO2-Moleküle halten sich nämlich beinahe ewig.

Für die globale Umwelthygiene spielt es kaum eine Rolle, ob wir ein bisschen Energie einsparen oder nicht.

Solange wir weiterhin fossil heizen, wird das Klima geschädigt.

Eine Senkung des Verbrauchs verschiebt nur die "Katastrophe" in die nächsten Generationen.

 

Wir müssen also auf regenerative Energien umsteigen. Davon ist in EnEV und Energiepass aber keine Rede.

 

 !  Mehr dazu finden Sie auf  der internationalen > "ALTBAU"-Homepage von Konrad Fischer, rund um die wirklich sparsame Reparatur und Instandsetzung, Low-tech-Modernisierung und sinnvolle Sanierung im Altbau, über frechen Baupfusch, Öko- und Energiesparschwindel etc.

oder auf der HP von > Prof. Dr.-Ing. habil C. Meier

4. A/Ve-Verhältnis

In der EnEV werden vom Volumen Ve und von der Nutzfläche AN abhängige Höchstwerte aufgelistet.

 

Da das Verhältnis Nutzfläche zu Volumen mit 0,32 festgelegt ist und das Verhältnis der beiden Anforderungsniveaus Q' zu Q" ebenfalls 0,32 beträgt, ist es völlig egal, ob über das Volumen oder über die Nutzfläche gerechnet wird; in beiden Fällen kommt das gleiche Ergebnis heraus.

Diese völlig unnötige Unterscheidung soll offensichtlich nur eine nicht vorhandene Vielfalt der Bearbeitung vortäuschen.

 

Die Abhängigkeit des Anforderungsniveaus vom A/Ve-Verhältnis ist methodisch widersinnig.

Man meint, ein großes A/Ve-Verhältnis beschreibe differenzierte und gestalterisch aufgelockerte Baukörper,

ein kleines A/Ve-Verhältnis dagegen einen kompakten, energiesparenden Baukörper.

 

Dies stimmt nur für gleiche Gebäudevolumen, stimmt also nicht generell.

Diese Vorstellung wird aber nun unzulässigerweise verallgemeinert und findet deshalb als Maßstab für das Anforderungsniveau im Wärmeschutz Berücksichtigung.

 

Immerhin kann ein Kubus als extrem günstige Form energiesparenden Bauens völlig unterschiedliche A/Ve-Verhältnisse aufweisen.

Die Werte für das A/Ve-Verhältnis reichen von 0,25 (Kantenlänge 24 m) bis 1,2 (Kantenlänge 5 m), sie umfassen also die ganze Bandbreite der unterschiedlichen Anforderungen.

 

Demgegenüber können jedoch völlig unterschiedliche Bauformen gleiche A/Ve-Verhältnisse haben.

Ein A/Ve-Verhältnis von z. B. 0,4 liegt bei unendlich vielen Abmessungen vor; diese reichen von 15 x 15 x 15 m als Kubus über die vielfältigen Quaderformen 10 x 15 x 30 m, 10 x 12 x 60 m bis hin zu sogar 10 x 10 x unendlich m.

 

Obgleich die Bauformen energetisch völlig unterschiedlich zu bewerten sind, müssen sie alle die gleiche Anforderung an den Wärmeschutz erfüllen.

 

Die zwangsläufige Folge ist, daß bei der Handhabung der Verordnungen ein großes sachlich/methodisches Durcheinander dominiert.

Daraus resultiert dann Willkür im Ergebnis. Dies wird besonders krass bei Superdämmungen, die schon bei kleinsten U-Wert Veränderungen mit großen Dämmstoffdicken-Veränderungen reagieren.

Quelle: http://clausmeier.tripod.com/enev4.htm

 

 !  Gewaltig mehr Brisanz und im Widerspruch zu derzeitig gültigen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, DIN-Normen etc. finden Sie auf  der > "ALTBAU"-Homepage von Konrad Fischer, rund um die wirklich sparsame Reparatur und Instandsetzung, Low-tech-Modernisierung und sinnvolle Sanierung im Altbau, über frechen Baupfusch, Öko- und Energiesparschwindel etc.

oder auf der HP von > Prof. Dr.-Ing. habil C. Meier.

3. Zwei Sorten Energiepässe bis Oktober 2008

Mieterbund wie Verbraucherschützer bemängelten, dass der Energiepass wenig bringe, weder ernsthaften Zwang noch hohe Qualität bei beiden Pässen.

 

Bis zum 1. Oktober 2008 konnten Hauseigentümer zwischen zwei Sorten Energiepässen wählen.

 

Der "Verbrauchsausweis"

zeigt den Energieverbrauch eines Hauses der vergangenen drei Jahre.

Standen beispielsweise Wohnungen leer oder wohnten sparsame Mieter in den Einheiten, wird der "Verbrauchsausweis" günstig ausfallen, ohne dass die Gebäudetechnik notwendigerweise effizient arbeitet, kritisieren Verbraucherschützer.

 

Der "Bedarfsausweis"

hingegen berücksichtigt zusätzlich die Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Dämmtechnik).

 

Dieser "Bedarfsausweis" ist mit 150-500 oder mehr (keine staatliche Preisfestlegung, frei verhandelbar) teurer als der "Verbrauchsausweis", der nur höchstens 100 &€; kostet, z. T. sogar noch weniger.

Der eigentliche Kostentreiber beim Bedarfsausweis ist die Vor-Ort-Analyse.

 

Schon deshalb durften sich viele Eigentümer für den wenig aussagekräftigen "Verbrauchsausweis" entscheiden. Der ist nach Ausstellung zehn Jahre lang gültig.

 

Mangelnde Kontrolle

Ein weiteres Manko des Energiepasses ist die mangelnde Kontrolle der Angaben.

Jeder zugelassene Handwerker oder Ingenieur darf den Zustand des Hauses bedarfsorientiert beurteilen und die Pässe ausstellen, nachdem ihnen die Eigentümer die entsprechenden Angaben übermittelt haben. Eine Fehldiagnose bleibt ohne rechtlichen Konsequenzen.

 

Eine Pflicht, das Haus in Augenschein zu nehmen, fehlt. Und auch die Ämter kontrollieren nicht, ob die Angaben auf dem Energiepass stimmen.

 

Einige Billig-Anbieter im Internet verzichten gleich auf jegliche Kontrolle.

Für ca. 15 &€; erhält hier ein jeder einen Energiepass. Nachweise (z. B. die Kopie einer Heizkostenabrechnung) sind hier nicht gefordert.

 

Der Energiepass-Schwindel

Die Bundesregierung will mit Gesetzen und Milliarden die Wärmedämmung von Häusern fördern.

 

Doch Kritiker warnen vor Abzocke und Pfusch am Bau:

Die angeblich umweltbewusste Wärmedämmung kann zur teuren Fehlinvestition werden.

 

DER SPIEGEL schrieb dazu am 27.10.2006 in einem sensationell augenöffenden Bericht > "Windige Geschäfte mit dem Klimaschutz", der der Schwindelbranche den Zerrspiegel vorhält.

 

Weiter kontroverse und interessante Kritiken zum Thema auf der HP von > Prof. Dr.-Ing. habil C. Meier

2. Über das viel gelobte EU-Ziel für alternative Energien: 20% Anteil an Erneuerbareren Energien

Auf 20% soll der Anteil von Erneuerbareren Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 steigen.

Das hat Angela Merkel als Ratspräsidentin mit den Staats- und Regierungschefs der EU per Ratsbeschluss 2007 durchgesetzt.

 

Die Frage, ob damit der Primärenergieverbrauch oder der Endenergieverbrauch gemeint ist, bleibt dabei unbeantwortet, kritisiert die Erneuerbaren-Lobby.

 

Primärenergie kommt in der Natur direkt vor, wie Stein- und Braunkohle, Erdöl oder Erdgas sowie erneuerbare Energie. In den meisten Fällen muss diese Primärenergie in den Kraftwerken, Raffinerien etc. in Sekundärenergie umgewandelt werden (zu Koks, Briketts, Strom, Fernwärme, Heizöl oder Benzin).

 

Endenergie ist die Energie am Ort des Verbrauchs, die in Nutzenergie umgewandelt wird (in Heiz- und Prozesswärme, Licht sowie mechanische Energie).

 

Alleine nur an dieser statistischen Begrifflichkeit aber scheiden sich Welten.

Allen Anschein zum Trotz ist es völlig unklar, wie viel Erneuerbare tatsächlich angestrebt werden.

 

Ein Anteil von 20% am Primärenergieverbrauch etwa bedeute lt. Oliver Schäfer (Stratege beim €päischen Rat für erneuerbare Energien EREC), dass die erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch einen Anteil von 26,1% hätten.

 

Umgekehrt würde ein Ziel von 20% am Endenergieverbrauch wohl nur 15% am Primärenergieverbrauch bedeuten.

(das wäre ein fataler Rückschritt zum bis jetzt Erreichten)

 

Sicher ist vor allem, dass der Ratsbeschluss reichlich Spielraum für Interpretationen bietet.

Im schlimmsten Fall bringt das lt. Milan Nitschke vom Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BBE) wieder 5 Jahre Debatten ohne konkrete Schritte.

Quelle: Christoph Rodewils, PHOTON April 2007

1. Eine EnEV-Glosse mit mehr oder weniger ernsthaftem Hintergrund

Ein Gespräch zwischen einem Bauherrn und einer Verordnung

Bauherr:

Ich möchte ein modernes Haus mit möglicht niedrigen Energiekosten bauen. Wie dick müsste ich da das Haus dämmen? Rechnet sich das auch?

 

EnEV:

Lieber Bauherr, eine möglichst dicke Wärmedämmung spart richtig viel Energiekosten. Und Sie wollen doch viel Geld sparen?

 

Bauherr:

Ja, und was kostet denn so was?

 

EnEV:

Zunächst kostet eine gute Wärmedämmung erst mal richtig viel Geld.

Was, dass ist Ihnen zu viel Geld?

Dann machen Sie einfach das Mauerwerk etwas dünner oder lassen es am Besten ganz weg, die Dämmung dann natürlich noch dicker.

Die Fenster sollten Sie aber immer geschlossen lassen.

 

Bauherr:

Das soll aber nicht so gut sein, habe ich gehört.

 

EnEV:

Das ist ganz richtig. Damit Sie aber auch genügend gute Luft zum Atmen haben und Sie evtl. der Schimmelpilz nicht krank macht, benötigen Sie natürlich zusätzlich zur Heizungsanlage auch eine kontrollierte Wohraumlüftung.

 

Bauherr:

Die gibt es natürlich auch nicht umsonst. Was kostet die?

 

EnEV:

Sie wollen doch nicht krank werden? Für die Gesundheit ist nichts zu teuer.

Außerdem, wenn Sie krank werden, verdienen Sie weniger Geld. Dann können Sie die dicken Kredite ja nicht mehr zurückzahlen.

 

Bauherr:

Für die Lüftungsanlage habe ich kein Geld mehr übrig, das wurde eigentlich schon für die Dämmung aufgebraucht.

 

EnEV:

Was, Sie haben für die Lüftung kein Geld mehr übrig?

Na dann öffnen Sie einfach die Fenster und lassen Ihren Mief kostenlos raus.

Ach so, dann haben Sie natürlich das Geld für die Dämmung zum Fenster rausgeschmissen, das geht natürlich auch nicht.

 

Nein, nein, die Dämmung einsparen geht überhaupt nicht. Damit versauen Sie sich ja die schönen Kennzahlen der EnEV und bekommen den Bau vielleicht nicht mehr genehmigt.

 

Und überhaupt, wollen Sie die ganzen Arbeitsplätze in der Dämmstoffindustrie gefährden, wo es doch sowieso in Deutschland kaum noch Arbeitsplätze gibt.

Was sagen Sie da, die Dämmstoffe kommen aus Polen?

Na und, in Deutschland sind die Arbeitskräfte eh zu teuer.

 

Bauherr:

Apropos Arbeitskräfte, ich könnte ja auch arbeitslos werden. Und dann jetzt noch Geld für eine Lüftung investieren?

 

EnEV:

Aber Sie wollen doch am Ende über Ihre Energiekosten richtig Geld sparen. Von nichts kommt nichts!

Übrigens, darüber haben wir auch schon nachgedacht und evtl. eine Lösung gefunden:

 

In Zukunft werden noch viele zusätzliche Fachkräfte für die Hygieneinspektion Ihrer Lüftungsanlage benötigt.

Ja, ja, damit wird der Arbeitsmarkt wieder angekurbelt.

 

Bauherr:

Moment mal, Hygieneinspektion für eine Wohnungslüftung? Davon habe ich überhaupt noch nichts gehört.

Und kostenlos ist die bestimmt auch nicht?

 

EnEV:

Es liegt ja auch erst mal ein Entwurf vor. Und die Fachkräfte werden dann natürlich nicht für umsonst arbeiten...

> weiter im Text in der rechten Spalte

Die ganzen Maßnahmen der EnEV sind ja auch nicht umsonst. Was nichts kostet, taugt auch nichts!

 

Die Inspektion Ihrer Lüftungsanlage könnte Sie sogar permanent Geld kosten, es gibt viel zu inspizieren, damit die Bakterien nicht überhand nehmen. Sie könnten ja davon wieder krank werden (s. oben).

 

Bauherr:

Mein Gott, wo ist das Ende von diesem Teufelskreis, wenn ich das Geld nicht aufbringe und vielleicht auch noch arbeitslos werde?

 

EnEV:

Also erstens sind Sie dann auch nicht allein, es gibt ja schon mehr als genug

und zweitens, mit etwas Glück bekommen Sie dann vielleicht einen Job als Hygieneinspektor.

Damit entfallen die Inspektionskosten zumindest für Ihre eigene Anlage. Das ist doch genial, oder?

 

Bauherr:

Ich weis immer noch gar nicht, ob sich das überhaupt alles rechnet, ich meine für mich selbst.

 

EnEV:

Na ganz einfach, mit der ganzen Kohle durch die Energieeisparungsmaßnahmen.

 

Bauherr:

Mir wird himmelangst, dass auch von den ganzen eingesparten Energiekosten durch Dämmung und Lüftung auch jemals etwas übrig bleibt, um zumindest die Anlagenkosten zu Lebenszeiten zu amortisieren?

 

EnEV:

Na, das ist ja der Gipfel, wenn Sie das auch noch wissen wollen.

Das ist aber zu kompliziert, einen einfachen Bauherren das zu erklären. Einige Dinge müssen wir selber noch mal richtigrechnen, damit Sie es verstehen können.

Auf jeden Fall haben Sie viel bewegt, wenn Sie sich an die Gesetze halten.

 

Bauherr:

Ist es auch so kompliziert, wenn ich nur ein einfaches Fachwerkhaus mit dicken Lehmwänden baue?

 

EnEV:

Was, ein Fachwerkhaus mit dicken Lehmwänden, ohne Dämmung, ohne Lüftung, wie in alten Zeiten?

So ein Blödsinn, so ein Haus hält über 200 Jahre. So alt werden Sie aber doch nicht.

 

Außerdem haben wir das in der Verordnung überhaupt noch nicht mit aufgenommen, wir haben schon zu viel Zeit für die Aufnahme der Kennzahlen bei Pelletheizungen verplempert. Und auch die KfW hat lange gebraucht, das auch noch zu berücksichtigen.

 

Und übrigens, die EnEV wurde geschaffen, damit Sie in Zukunft Öl, Gas und Strom überhaupt noch bezahlen können, und nicht um kein Öl, Gas etc. mehr zu verbrauchen.

 

Also halten Sie sich mal schön an die Vorschriften und investieren zunächst kräftig in die Energiespartechnik, fast alle anderen tun es ja schließlich auch.

 

Bauherr:

Ich glaube, es ist besser, wenn ich in die Karibik auswandere, da reicht eine Hütte aus Palmenblättern.

 

EnEV:

Ja aber nur, wenn Sie sich trotz Energiesparmaßnahmen am Ende die inzwischen weiter drastisch gestiegenen Energiekosten nicht mehr leisten können.

Dann braucht wenigsten das Sozialamt nicht auch noch für Ihre Energiekosten aufzukommen.

 

EnEV-Geheimtipp, am Ende für den Anfang...:

Behalten Sie also bei Ihren Investitionen auch die Kosten für die Auswanderung mit im Auge.

Aber denken Sie immer daran, durch die Globalisierung machen Vorschriften für Palmenhütten auch vor der Karibik nicht halt...

Für wesentlich mehr Informationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen Fachberatung jederzeit gerne zur Verfügung.

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