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Letzte Bearbeitung: 10.03.2012 18:27    IBS / ENERGIEBERATUNG

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Energieeinsparverordnung (EnEV).

Anforderungen an Neubauten und Gebäudebestand, Berechnung Energiebilanz, Primärenergiefaktoren fp, Primärenergie-Aufwandszahl ep, Gebäudeenergiepass.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das soll die EnEV beim Neubau erreichen (Stand EnEV 2000)

Bisherige Fassungen: EnEV 2000, 2004, 2007, 2009.

Auf die einzelnen Änderungen wird im Folgenden nicht oder nur teilweise eingegangen, da es hier nur um grundlegende Betrachtungen geht. Hauptsächlich haben sich die Anforderungen zur Energieeinsparung in den Neufassungen immer wieder verschärft.

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Zusammenfassung zweier Verordnungen zur ganzheitlichen Betrachtung (s. Grafik):

- Wärmeschutz (WSchV´95) und Anlagentechnik

- Heizungsanlagenverordnung

 

1. Umstellung der Bewertung von Jahres-Heizwärmebedarf auf Jahres-Primärenergie-Bedarf

Eine Einbeziehung der Anlagentechnik und bei Wohngebäuden des Warmwasserbedarfs, macht die Kennzeichnung über den Gesamtenergiebedarf erforderlich.

 

Der Jahresheizenergiebedarf in Abhängigkeit vom A / V-Verhältnis soll als eine Hauptanforderungsgröße im Bereich von 50 bis 90 kWh/m² a liegen.

Das ist der festgelegter Dämmstandard für ein Niedrigenergiehaus (NEH).

Je nach verwendeter Primärenergie werden max. zulässige Werte für den Jahresheizwärmebedarf vorgegeben.

 

2. Senkung des Primärenergie-Bedarfs

von Neubauten auf bisheriges Niedrigenergiehaus-Niveau.

 

3. Erleichterungen für den Einsatz erneuerbarer Energien

bei Raumheizung, Warmwasserbereitung und Lüftung.

 

4. Sommerlicher Wärmeschutz

auch ohne Einsatz von Energie zur Kühlung.

 

5. Einführung von aussagekräftigen Energiebedarfsausweisen,

die für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen sollen.

Anforderungen der EnEV an den Gebäudebestand

1. Verschärfung der energetischen Anforderungen

bei ohnehin durchzuführenden Änderungen an Bauteilen, die erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden.

 

2. Obligatorischer Austausch besonders alter Heizkessel

(vor 1.10.78), die deutlich unter den heutigen Effizienzstandart liegen, bis zum 31.12.2006/08

 

3. Dämmung von obersten Geschossdecken

unter nicht ausbaufähigen Dächern und ungedämmten Rohren für die Wärme- und Warmwasserverteilung bis 31.12.06.

4. Freiwillige Einführung von Energieverbrauchskennwerten im Bestand

 

Haupteinflussgrößen für die Planung:

- Kompakte Baukörper

- Wärmebrücken vermeiden

- Dichtheit des Gebäudes

   (reduziert die Lüftungsverluste, Nachweis mit Blower-Door-Test)

- optimierte Heizungsanlage

  (perfekte Rohrdämmung, kurze Leitungswege, alternative Anlagentechnik,

   Einsatz erneuerbarer Energie)

- Gesamtbetrachtung für Doppel-/ Reihenhäuser

 Berechnung der Energiebilanz

Für jedes geplante Bauwerk muss der Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen der EnEV durch eine Berechnung geführt werden.

Diese Energiebilanz umfasst:

1. Transmissionswärmeverluste

Wärmeverluste über Wände, Fenster, Dach, Decken, Keller

 

2. Lüftungswärmeverluste

planmäßige durch bewusste Lüftung und unplanmäßige durch undichte Bauteile

3. Verluste und Gewinne

- Verluste durch Wärmebrücken

- Solare Wärmegewinne über die Fenster

- sowie interne Wärmegewinne aus Lampen und elektrische Geräten

 

Es wird so der Energiebedarf einschließlich der Wärmeverluste für Heizung und Warmwasserversorgung und interne Wärmegewinne plus Wärmegewinne aus der Umwelt berücksichtigt.

Primärenergiefaktoren fp nach DIN V 4701-10

Definition

Der Primärenergiefaktor fp kennzeichnet das Verhältnis von insgesamt aufgewendeter Primärenergie (Qp) zur Endenergie (QE) beim Nutzer:

fp = Qp / QE

 

Der Faktor kann kleiner oder größer 1 sein und im günstigsten Fall z. B. bei Solarenergie auch Null sein (je kleiner desto besser) und wird für jeden Energieträger (Strom, Öl, Gas, Biomasse etc.) festgelegt.

 

In der Praxis wird mit dem Faktor der Primärenergieaufwand (Gesamt-Primärenergiebedarf) Qp berechnet:

 

Qp = fp x QE

 

Der Gesamt-Primärenergiebedarf ist nach EnEV zu begrenzen.

 

Die Energieträger weisen verschiedenen Primärenergiefaktoren auf, die den Energieaufwand vorgelagerter Prozessketten außerhalb der Systemgrenze "Gebäude" berücksichtigen.

 

Dazu gehören Verluste bei der Gewinnung, der Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe von der Quelle bis zum Verbraucher.

 

Primärenergiefaktoren fp (PEF) von Brennstoffen

Der Primärenergiefaktor biogener Brennstoffe von fp = 0,2 darf z. Z. nur für Heizkessel mit automatischer Befeuerung in Ansatz gebracht werden.

 

Ausgenommen sind also Einzelfeuerstätten (z.B. Herde, Kachelöfen). Diese müssen mit einem Primärenergiefaktor von fp = 1,1 bewertet werden.

Brennstoffe

fp

Nah- und Fernwärme

aus Kraft-Wärme-Kopplung

fp

Nah- und Fernwärme

aus Heizwerken

fp

Strom

fp

Heizöl EL, Erdgas H, Flüssiggas

Steinkohle, Braunkohle

 1,1

fossile Brennstoffe

 0,7

fossile Brennstoffe

1,3

Strom-Mix

 3,0

Holz, Hackschnitzel, Pellets

0,2

erneuerbare

 Brennstoffe

0,0

erneuerbare Brennstoffe

0,1

-

-

 

Bemerkung zum Primärenergiefaktor (PEF) für Strom-Mix

Definition

Maß für die gesamte Umwandlungskette von z.B. dem Abbau der Kohle über den Transport, die Verstromung im Kraftwerk und die Verteilung der elektrischen Energie bis hin zur Steckdose (Endenergie).

 

Dieser auch als KEA (kumulierter Energieaufwand) bezeichnete Faktor für den bundesdeutscher Strommix ist definiert als

PEF = Primärenergie (kWh) / Endenergie (kWh) = 2,99 ≈ 3,0

(Quelle: iWU 2006/ GEMIS 4.3)

 

Er ist gerade von 3 auf 2,7 herab gesetzt worden, mit dem Hinweis auf den zunehmenden Anteil der erneuerbaren Energien im bundesdeutschen Strommix.

 

Die erneuerbaren Energien, jahrzehntelang von vielen EVUs schlecht geredet, dienen jetzt dazu, einen Teil der Elektro-WP für den Klimaschutz zu ertüchtigen.

 

Dieser eigentlich positiven Entwicklung (Verringerung des Primärenergiefaktors durch die erneuerbaren Energien) werden die EVUs mit dem Bau von rund zehn neuen Kohlekraftwerken in den nächsten Jahren kräftig entgegen wirken.

 

Damit stellen die EVUs selbst den Beitrag von Elektro-WP zum Klimaschutz zu nehmend in Frage.

Primärenergie-Aufwandszahl ep (Anlagenaufwandszahl)

Definition der Primärenergie-Aufwandszahl ep

Quotient aus Primärenergie-Bedarf zur Erzeugung von Heizwärme und Trinkwasser und Heizwärme- und Trinkwasserbedarf des Gebäudes.

Berechnung nach DIN V 4701-10.

 

Mit der Aufwandszahl werden sämtliche Anlagenverluste für Trinkwassererwärmung, Heizungs- und Lüftungstechnik beschrieben.

Sie beziffern diese Verluste, praktisch als Kehrwert der sonst gängigen Größe des Nutzungsgrades.

 

In der DIN V 4701-10 sind entsprechende Kennwerte für diverse Anlagensysteme hinterlegt.

Die Anlage arbeitet um so effizienter, je kleiner die Anlagenaufwandszahl ist.

Beispiele für Primärenergie-Aufwandszahlen

- Wärmeerzeuger:

ep= 0,94 bis 1,09 (Werte <1 z. B. bei Brennwerttechnik)

 

- Wärmeverteilung:

ep = bis zu 1,25 (hoher Aufwand durch Pumpen und Verteilung)

 

- Wärmeabgabe an den Raum:

ep = 1,02 bis 1,12 (bei Luftheizsystemen auch höher)

 

Beispiel:

Wenn eine Standard-Heizanlage eine Aufwandszahl von 1,25 erreicht, müssen 125 kWh Primärenergie eingesetzt werden, um 100 kWh nutzbare Heizwärme zu erzielen.

Rechenverfahren nach DIN V 4701-10

1. Heizperiodenverfahren

Vereinfachtes Verfahren, Anwendung nur für Gebäude mit normalen Innentemperaturen.

Qp = (Qw + Qh) x e  (kWh/m² a)

 

Jahres-Primärenergiebedarf Qp (kWh/m² a)

umfasst den Heizenergiebedarf sowie alle Vorketten der zur Energienutzung erforderlichen fossilen Brennstoffe.

 

Jahres-Heizwärmebedarf Qh  (kWh/m² a)

errechnet sich aus Transmissions- und Lüftungswärmebedarf und aus internen und solaren Gewinnen.

 

Trinkwasserwärmebedarf Qw  (kWh/m² a)

Der Zuschlag für Trinkwassererwärmung ist eine festgelegte Größe: Qw=12,5 kWh/m² a oder ca. 23 l pro Person und Tag bei 50°C.

Primärenergie-Aufwandszahl ep (Anlagenaufwandszahl)

Berechnung aus den Wärmeverlusten bei der Verteilung von Heizenergie und Warmwasser nach DIN V 4701-10, nach dem grafischen Verfahren oder den ausführlichen Rechengängen.

 

2. Monatsbilanzverfahren

Das Monatsbilanzverfahren berechnet wesentlich exakter und ist für alle Gebäude anwendbar, es berücksichtigt:

- Wärmebrücken,

- auf Gebäudestandort abgestimmte Berechnung solarer Gewinne,

- Wärmespeicherfähigkeit massiver Konstruktionen,

- Einfluss der Nachtabsenkung,

- Wintergärten und transparenter Wärmedämmung.

 

Erstmals wird auch der Einfluss des Wärmespeichervermögens auf den Heizwärmebedarf berücksichtigt.

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Mehr Möglichkeiten für Planer und Bauherr

Für die Planung eröffnen sich erhebliche Möglichkeiten. Planer und Bauherr können frei entscheiden, ob Sie

- durch bauliche Maßnahmen

- oder anlagentechnische Maßnahmen

- oder Kombination* von beiden

die vorgegebenen Primärenergieverbrauchswerte einhalten wollen.

 

*) Der Maximalwert lässt sich auch durch Kombination erreichen, entweder z. B.:

- hocheffiziente Anlagentechnik mit mittelmäßigen Wärmedämmung

- oder sehr gute Wärmedämmung mit einfacher Anlagentechnik.

Nicht mehr der Wärmebedarf allein ist entscheidend

sondern wie viel Primärenergie muss eingesetzt werden, um den Wärmebedarf für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu decken.

 

Bei der zu installierenden Haustechnik, z. B. der Heizung werden alle 3 Stufen betrachten:

- Wärmeerzeugung

- Wärmeverteilung

- und Wärmeabgabe an dem Raum.

In jeder Stufe treten Wärmeverluste auf, die durch erhöhten Einsatz von Primärenergie kompensiert werden müssen.

 

Mehr Infos über die EnEV 2009 z. B. unter www.zukunft-haus.info/

Gebäudeenergiepass (Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweis)

Im Energiepass (nach § 13 EnEV) sind sie wichtigsten energetischen Eigenschaften des Gebäudes zusammengefasst.

 

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist dieser Pass bei Neubauten ab 1.2.2002 vorgeschrieben.

Die bauliche und energetische Qualität von Immobilien kann somit vom Endverbraucher besser eingeschätzt werden.

Im Energiepass werden die folgenden Angaben gemacht:

- Gebäudeangaben (Typ, Baujahr, Adresse)

- Berechneter Energiebedarf

- Darstellung des erfassten Energiebedarfs und -verbrauchs

- Modernisierungsempfehlungen

Mehr Infos z. B. unter www.dena-energieausweis.de

Welche Gebäude brauchen wann einen Energiepass?

Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, brauchten den Pass ab dem 1. Juli 2008, neuere Wohngebäude ab 1.1 2009.

 

Eigentümer von Geschäftshäusern und anderen so genannten Nichtwohngebäuden müssen ab dem 1. Juli 2009 einen Energiepass vorweisen.

Für Neubauten über 50 m² gilt seit 2002 Ausweis-Pflicht.

 

Bis zum 30. August 2008 konnten Eigentümer zwischen "Bedarfs"- und "Verbrauchsausweis" wählen.

Danach brauchen Besitzer folgender Immobilien einen "Bedarfsausweis":

Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Häuser, die vor 1977 gebaut wurden.

 

Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten und solchen, deren Wärmeschutz nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 verbessert wurde, können sich Eigentümer auch nach dem 30. August 2008 frei entscheiden.

Zwei Sorten Energiepässe

Bis zum 1. Oktober 2008 konnten Hauseigentümer zwischen zwei Sorten Energiepässen wählen.

 

"Verbrauchsausweis"

zeigt den Energieverbrauch eines Hauses der vergangenen drei Jahre.

Standen im Ausnahmefall z. B. Wohnungen leer oder wohnten sparsame Mieter in den Einheiten, wird der "Verbrauchsausweis" günstig ausfallen, ohne dass die Gebäudetechnik notwendigerweise effizient arbeitet.

 

Bemerkung:

In d. R. und in den meisten Praxisfällen ist der so ermittelte Energieverbrauch ein sehr genauer und zuverlässiger Wert, mit dem auch z. T. unnötige und teure Sanierungsmaßnahmen vermieden werden können.

"Bedarfsausweis"

hingegen berücksichtigt zusätzlich die Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Dämmtechnik).

 

Dieser "Bedarfsausweis" ist mit 150-500 oder mehr (keine staatliche Preisfestlegung, frei verhandelbar) teurer als der "Verbrauchsausweis", der nur höchstens 100 kostet, z. T. sogar noch weniger.

Der eigentliche Kostentreiber beim Bedarfsausweis ist die Vor-Ort-Analyse.

 

Schon deshalb dürften sich viele Eigentümer für den wenig aussagekräftigen "Verbrauchsausweis" entschieden haben. Der ist nach Ausstellung zehn Jahre lang gültig.

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