Energieeinsparverordnung (EnEV) |
Das soll die EnEV beim Neubau erreichen
(Stand EnEV 2000) |
Bisherige Fassungen: EnEV 2000, 2004, 2007, 2009.
Auf die einzelnen Änderungen wird im Folgenden nicht oder nur
teilweise eingegangen, da es hier nur um grundlegende Betrachtungen geht.
Hauptsächlich haben sich die Anforderungen zur Energieeinsparung in den
Neufassungen immer wieder verschärft.
Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Zusammenfassung zweier Verordnungen zur ganzheitlichen
Betrachtung (s.
Grafik):
- Wärmeschutz (WSchV´95) und Anlagentechnik
- Heizungsanlagenverordnung
1. Umstellung der Bewertung von
Jahres-Heizwärmebedarf auf Jahres-Primärenergie-Bedarf
Eine Einbeziehung der Anlagentechnik und bei
Wohngebäuden des Warmwasserbedarfs, macht die Kennzeichnung über den
Gesamtenergiebedarf erforderlich.
Der Jahresheizenergiebedarf in Abhängigkeit vom A
/ V-Verhältnis soll als eine Hauptanforderungsgröße im Bereich von 50 bis 90
kWh/m² a liegen. |
Das ist der festgelegter Dämmstandard für ein
Niedrigenergiehaus (NEH).
Je nach verwendeter Primärenergie werden max.
zulässige Werte für den Jahresheizwärmebedarf vorgegeben.
2. Senkung des Primärenergie-Bedarfs
von Neubauten auf
bisheriges Niedrigenergiehaus-Niveau.
3. Erleichterungen für den Einsatz erneuerbarer Energien
bei Raumheizung, Warmwasserbereitung und Lüftung.
4. Sommerlicher Wärmeschutz
auch ohne Einsatz von Energie zur Kühlung.
5. Einführung von aussagekräftigen Energiebedarfsausweisen,
die für mehr Transparenz hinsichtlich der
energetischen Qualität von Immobilien sorgen sollen. |
Anforderungen
der EnEV an den Gebäudebestand |
1. Verschärfung der energetischen Anforderungen
bei
ohnehin durchzuführenden Änderungen an Bauteilen, die erneuert, ersetzt oder
erstmalig eingebaut werden.
2. Obligatorischer Austausch besonders alter Heizkessel
(vor
1.10.78), die deutlich unter den heutigen Effizienzstandart liegen, bis zum
31.12.2006/08
3. Dämmung von obersten Geschossdecken
unter nicht ausbaufähigen
Dächern und ungedämmten Rohren für die Wärme- und Warmwasserverteilung bis
31.12.06. |
4. Freiwillige Einführung von Energieverbrauchskennwerten im
Bestand
Haupteinflussgrößen für die Planung:
- Kompakte Baukörper
- Wärmebrücken vermeiden
- Dichtheit des Gebäudes
(reduziert die Lüftungsverluste,
Nachweis mit Blower-Door-Test)
- optimierte Heizungsanlage
(perfekte
Rohrdämmung, kurze Leitungswege, alternative Anlagentechnik,
Einsatz erneuerbarer Energie)
- Gesamtbetrachtung für Doppel-/ Reihenhäuser |
Berechnung der Energiebilanz |
Für jedes geplante Bauwerk muss der Nachweis zur
Einhaltung der Anforderungen der EnEV durch eine Berechnung geführt werden.
Diese Energiebilanz umfasst:
1. Transmissionswärmeverluste
Wärmeverluste über Wände, Fenster, Dach, Decken, Keller
2. Lüftungswärmeverluste
planmäßige durch bewusste Lüftung und unplanmäßige durch undichte Bauteile |
3. Verluste und Gewinne
- Verluste durch Wärmebrücken
- Solare Wärmegewinne über die Fenster
-
sowie interne Wärmegewinne aus Lampen und
elektrische Geräten
Es wird so der Energiebedarf
einschließlich der Wärmeverluste für Heizung und Warmwasserversorgung und
interne Wärmegewinne plus Wärmegewinne aus der Umwelt berücksichtigt. |
Primärenergiefaktoren fp nach DIN V
4701-10 |
Definition
Der
Primärenergiefaktor fp
kennzeichnet das Verhältnis von insgesamt aufgewendeter Primärenergie (Qp)
zur Endenergie (QE) beim Nutzer:
fp = Qp / QE
Der Faktor kann
kleiner oder größer 1 sein und im günstigsten Fall z. B. bei Solarenergie auch
Null sein (je kleiner desto besser) und wird für jeden Energieträger (Strom,
Öl, Gas, Biomasse etc.) festgelegt.
In der Praxis wird
mit dem Faktor der Primärenergieaufwand (Gesamt-Primärenergiebedarf)
Qp berechnet:
Qp = fp x QE
Der Gesamt-Primärenergiebedarf ist nach EnEV
zu begrenzen.
Die Energieträger weisen verschiedenen
Primärenergiefaktoren auf, die den Energieaufwand vorgelagerter
Prozessketten außerhalb der Systemgrenze "Gebäude" berücksichtigen.
Dazu gehören Verluste bei der Gewinnung, der
Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe von der
Quelle bis zum Verbraucher.
Primärenergiefaktoren
fp
(PEF)
von Brennstoffen
Der Primärenergiefaktor
biogener Brennstoffe von fp
= 0,2 darf
z. Z. nur für Heizkessel mit automatischer Befeuerung in Ansatz gebracht
werden.
Ausgenommen sind also Einzelfeuerstätten (z.B. Herde, Kachelöfen). Diese müssen mit einem Primärenergiefaktor von fp
= 1,1 bewertet werden.
|
Brennstoffe |
fp |
Nah- und Fernwärme
aus Kraft-Wärme-Kopplung |
fp |
Nah- und Fernwärme
aus Heizwerken |
fp |
Strom |
fp |
Heizöl EL, Erdgas H, Flüssiggas
Steinkohle, Braunkohle |
1,1 |
fossile Brennstoffe |
0,7 |
fossile Brennstoffe |
1,3 |
Strom-Mix |
3,0 |
Holz, Hackschnitzel, Pellets |
0,2 |
erneuerbare
Brennstoffe |
0,0 |
erneuerbare Brennstoffe |
0,1 |
- |
- |
Bemerkung zum Primärenergiefaktor (PEF) für
Strom-Mix
Definition
Maß für die
gesamte Umwandlungskette von z.B. dem Abbau der Kohle über den Transport,
die Verstromung im Kraftwerk und die Verteilung der elektrischen Energie
bis hin zur Steckdose (Endenergie).
Dieser auch als
KEA (kumulierter Energieaufwand) bezeichnete Faktor für den
bundesdeutscher Strommix ist definiert als
PEF = Primärenergie (kWh) / Endenergie (kWh) = 2,99 ≈ 3,0
(Quelle: iWU 2006/ GEMIS 4.3)
Er ist gerade
von 3 auf 2,7 herab gesetzt worden, mit dem Hinweis auf den
zunehmenden Anteil der erneuerbaren Energien im bundesdeutschen Strommix.
Die erneuerbaren
Energien, jahrzehntelang von vielen EVUs schlecht geredet, dienen jetzt
dazu, einen Teil der Elektro-WP für den Klimaschutz zu
ertüchtigen.
Dieser
eigentlich positiven Entwicklung (Verringerung des Primärenergiefaktors
durch die erneuerbaren Energien) werden die EVUs mit dem Bau
von rund zehn neuen Kohlekraftwerken in den nächsten Jahren kräftig
entgegen wirken.
Damit stellen
die EVUs selbst den Beitrag von Elektro-WP zum Klimaschutz zu nehmend in Frage.
|
Primärenergie-Aufwandszahl ep
(Anlagenaufwandszahl) |
Definition der Primärenergie-Aufwandszahl ep
Quotient aus Primärenergie-Bedarf zur Erzeugung von Heizwärme und
Trinkwasser und Heizwärme- und Trinkwasserbedarf des Gebäudes.
Berechnung nach DIN V 4701-10.
Mit der Aufwandszahl werden sämtliche
Anlagenverluste für Trinkwassererwärmung, Heizungs- und Lüftungstechnik
beschrieben.
Sie beziffern diese Verluste, praktisch als
Kehrwert der sonst gängigen Größe des Nutzungsgrades.
In der DIN V 4701-10 sind entsprechende Kennwerte
für diverse Anlagensysteme hinterlegt.
Die Anlage arbeitet um so effizienter, je kleiner die
Anlagenaufwandszahl ist. |
Beispiele für
Primärenergie-Aufwandszahlen
- Wärmeerzeuger:
ep= 0,94 bis 1,09 (Werte <1 z. B. bei Brennwerttechnik)
- Wärmeverteilung:
ep = bis zu 1,25 (hoher Aufwand durch Pumpen und Verteilung)
- Wärmeabgabe an den Raum:
ep = 1,02 bis
1,12 (bei Luftheizsystemen auch höher)
Beispiel:
Wenn eine Standard-Heizanlage eine Aufwandszahl von 1,25
erreicht, müssen 125 kWh Primärenergie eingesetzt werden, um 100 kWh nutzbare
Heizwärme zu erzielen. |
Rechenverfahren
nach DIN V 4701-10 |
1. Heizperiodenverfahren
Vereinfachtes Verfahren, Anwendung nur für Gebäude mit normalen
Innentemperaturen.
Qp = (Qw + Qh) x ep
(kWh/m² a)
Jahres-Primärenergiebedarf
Qp (kWh/m² a)
umfasst den Heizenergiebedarf sowie alle Vorketten
der zur Energienutzung erforderlichen fossilen Brennstoffe.
Jahres-Heizwärmebedarf
Qh
(kWh/m² a)
errechnet sich aus Transmissions- und
Lüftungswärmebedarf und aus internen und solaren Gewinnen.
Trinkwasserwärmebedarf
Qw
(kWh/m² a)
Der Zuschlag für Trinkwassererwärmung ist eine festgelegte
Größe:
Qw=12,5 kWh/m² a oder ca. 23 l pro Person und Tag bei 50°C. |
Primärenergie-Aufwandszahl
ep
(Anlagenaufwandszahl)
Berechnung aus den
Wärmeverlusten bei der Verteilung von Heizenergie und Warmwasser nach DIN V
4701-10, nach dem grafischen Verfahren oder den ausführlichen Rechengängen.
2. Monatsbilanzverfahren
Das Monatsbilanzverfahren berechnet wesentlich exakter und ist für alle
Gebäude anwendbar, es berücksichtigt:
- Wärmebrücken,
- auf Gebäudestandort abgestimmte Berechnung
solarer Gewinne,
-
Wärmespeicherfähigkeit massiver Konstruktionen,
- Einfluss der Nachtabsenkung,
- Wintergärten und transparenter Wärmedämmung.
Erstmals wird auch der Einfluss des Wärmespeichervermögens auf den Heizwärmebedarf
berücksichtigt. |
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen |
Mehr Möglichkeiten für Planer und Bauherr
Für die Planung eröffnen sich erhebliche Möglichkeiten.
Planer und Bauherr können
frei entscheiden, ob Sie
-
durch bauliche Maßnahmen
-
oder anlagentechnische Maßnahmen
-
oder Kombination* von beiden
die vorgegebenen Primärenergieverbrauchswerte
einhalten wollen.
*) Der Maximalwert lässt sich auch durch
Kombination erreichen, entweder z. B.:
-
hocheffiziente Anlagentechnik mit mittelmäßigen
Wärmedämmung
- oder sehr gute Wärmedämmung mit einfacher
Anlagentechnik. |
Nicht mehr der Wärmebedarf allein ist entscheidend
sondern wie viel Primärenergie muss eingesetzt
werden, um den Wärmebedarf für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu decken.
Bei der zu installierenden Haustechnik, z. B. der Heizung werden
alle 3 Stufen betrachten:
- Wärmeerzeugung
- Wärmeverteilung
- und
Wärmeabgabe an dem Raum.
In jeder Stufe treten Wärmeverluste auf, die durch
erhöhten Einsatz von Primärenergie kompensiert werden müssen.
Mehr Infos über die EnEV 2009 z. B. unter
www.zukunft-haus.info/ |
Gebäudeenergiepass
(Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweis) |
Im Energiepass (nach § 13 EnEV) sind sie wichtigsten energetischen
Eigenschaften des Gebäudes zusammengefasst.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist
dieser Pass bei Neubauten ab 1.2.2002 vorgeschrieben.
Die bauliche und energetische Qualität von
Immobilien kann somit vom Endverbraucher besser eingeschätzt werden. |
Im Energiepass werden die
folgenden Angaben gemacht:
- Gebäudeangaben (Typ, Baujahr, Adresse)
- Berechneter Energiebedarf
- Darstellung des erfassten Energiebedarfs und -verbrauchs
- Modernisierungsempfehlungen
Mehr Infos z. B. unter
www.dena-energieausweis.de |
Welche Gebäude brauchen wann einen
Energiepass? |
Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, brauchten
den Pass ab dem 1. Juli 2008, neuere Wohngebäude ab 1.1 2009.
Eigentümer von Geschäftshäusern und anderen so genannten
Nichtwohngebäuden müssen ab dem 1. Juli 2009 einen Energiepass vorweisen.
Für Neubauten über 50 m² gilt seit 2002
Ausweis-Pflicht.
Bis zum 30. August 2008 konnten Eigentümer zwischen "Bedarfs"-
und "Verbrauchsausweis" wählen. |
Danach brauchen Besitzer folgender Immobilien einen
"Bedarfsausweis":
Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Häuser, die vor 1977
gebaut wurden.
Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten und solchen, deren
Wärmeschutz nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 verbessert wurde,
können sich Eigentümer auch nach dem 30. August 2008 frei entscheiden. |
Zwei Sorten Energiepässe |
Bis zum 1. Oktober 2008 konnten Hauseigentümer
zwischen zwei Sorten Energiepässen wählen.
"Verbrauchsausweis"
zeigt den Energieverbrauch eines Hauses der vergangenen drei
Jahre.
Standen im Ausnahmefall z. B. Wohnungen leer oder wohnten sparsame
Mieter in den Einheiten, wird der "Verbrauchsausweis" günstig ausfallen, ohne
dass die Gebäudetechnik notwendigerweise effizient arbeitet.
Bemerkung:
In d. R. und in den meisten Praxisfällen ist der so ermittelte
Energieverbrauch ein sehr genauer und zuverlässiger Wert, mit dem auch z. T.
unnötige und teure Sanierungsmaßnahmen vermieden werden können. |
"Bedarfsausweis"
hingegen berücksichtigt zusätzlich die Haustechnik (z. B.
Heizungsanlagen, Dämmtechnik).
Dieser "Bedarfsausweis" ist mit 150-500
€ oder mehr (keine staatliche Preisfestlegung,
frei verhandelbar) teurer als der "Verbrauchsausweis", der nur höchstens 100
€ kostet, z. T. sogar noch
weniger.
Der eigentliche Kostentreiber beim Bedarfsausweis ist die
Vor-Ort-Analyse.
Schon deshalb dürften sich viele Eigentümer für den wenig
aussagekräftigen "Verbrauchsausweis" entschieden haben. Der ist nach Ausstellung zehn Jahre lang gültig.
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